Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
 Beiträge: 690
User seit 11.10.2014
 | |
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 16877
User seit 11.09.2004

 | Geschrieben am 26.05.2015 um 21:56 Uhr  
|
Luki-1 schrieb:
Ich habe die Kieler Polizei informiert. Die sieht , solang das Auto nicht verkauft wird keinen Handlungsbedarf
Hallo Bernd,
was soll die Polizei machen? Der Wagen ist nicht als unfallfrei eingestellt, insofern liegt nicht mal ein Betrugsversuch vor.
Das mit der falschen Halterangabe ist zwar nicht i.O., das wird er aber vermutlich dann vor Ort kurz mit eine entsprechenden "Geschichte" erklären.
Hoffentlich fällt keiner drauf rein oder wenn doch, verklagt ihn mal ordentlich.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK172 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Affiliate-Anzeigen:
|
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Diplomforenuser
 Beiträge: 1318
User seit 28.06.2008
 | Geschrieben am 26.05.2015 um 22:11 Uhr  
| Und besonders gut finde ich den Zusatz:
" Mit der Annahme des Kaufpreises sind jegliche Ansprüche verfallen."
in der Fahrzeugausstattung. Hat komischerweise nur dieser Wagen des besagten Händlers. Aber da sollte wohl keiner mehr drauf reinfallen, wenn er schon vom Verkäufer so aktiv gewarnt wird.
--
Gruß aus Bielefeld
Stephan
Schnitzelkönig 2014
Wer später bremst hat länger saubere Felgen! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an BI-SL 170 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenkönig
 Beiträge: 9248
User seit 03.05.2004
 | |
 |
Affiliate-Anzeigen:
|
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel: Forenprofessor
 Beiträge: 2511
User seit vor Apr. 03

 | Geschrieben am 27.05.2015 um 00:18 Uhr  
| Moin, moin Namensvetter aus dem noch höheren Norden,
es wäre geschickt gewesen, diesen Beitrag unter deinem ersten anzuhängen.
http://tinyurl.com/ofnh762
Ich musste den erst ausgraben, um alles zu verstehen.
Es mal Glückwunsch zum Neuen und viel Spaß damit. Der hat wenigsten eine etwas seltener Farbe.
Ich hoffe mit dem hat du nicht ins Klo gegriffen.
Also der (Platz-) Händler an der Osterholzer Landstraße macht äußerlich einen recht guten Eindruck. Die Autos, die er da so in der Regel stehen sind relativ neu, und die älteren Baujahrs sind sehr gepflegt. Die haben sogar eine kleine Werkstatt mit -ich glaube- sogar einer Hebebühne. Ich nehme mal an, dass du besagten 172er bei dem Händler auch gekauft hattest.
In der aktuellen Anzeige finde ich nichts über "unfallfrei", somit rechtlich wohl erstmal okay. Wenn der wenigstens richtig fachmännisch repariert worden wäre ....
Es ist verständlich, dass der Händler den Wagen verkaufen will, das Vorgehen ist aber extremst dreist. War denn die Unfallfreiheit im Kaufvertrag bescheinigt?
Und was soll uns das hier sagen: "Mit der Annahme des Kaufpreises sind jegliche Ansprüche verfallen." Ansprüche worauf? Der Händler will keine Garantie geben?
Mal sehen, wenn ich diese Woche noch Zeit finde: Mein SLK ist alt und gerade sehr dreckig. Ich bräuchte eigentlich einen Neuen.
--
Grüße
Bernd
______
"If you tell the truth, you don't have to remember anything.” - Mark Twain
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Anlernschwabe Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5218
User seit 24.09.2001

 | |
 |
Affiliate-Anzeigen:
|
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenkönig
 Beiträge: 9248
User seit 03.05.2004
 | |
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 16877
User seit 11.09.2004

 | |
 |
Affiliate-Anzeigen:
|
|
 |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

 | Geschrieben am 27.05.2015 um 19:56 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
Und so denkt der Verband über das Thema:
http://www.bvfk.de/www/cms/veranstaltungen/bvfk-jahreskongress-2014/video-podiumsdiskussion-jk-2014/video-podiumsdiskussion.html
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212
Der Verband spricht aber auch was Entscheidendes an. Der Unfallbegriff, also ab wann ist der Wagen nicht mehr unfallfrei.
Hier mal mein Beispiel: Ich bin mit meinem AMG damals auf einer Ausfahrt einem anderen SLK aufgefahren. Geschwindigkeit ca. 2 km/h. Durch die Befestigung der Stoßstange am Kotflügel, knickte die Außenhaut ab und riss auf der Seite. Weiter wurde der Xenonscheinwerfer durch die weichende Stoßstange berührt, worauf eine Befestigungslasche aus Plastik brach. Die beiden Schäden entstanden bauart-/befestigungsbedingt (normalerweise nur leichter Lackschaden) und erzeugten einen Schaden von > 5.000 EUR. Die Stoßstangenschürze und der Xenon, sowie einige Plastikhalter, leicht angekratztes Mittelgitter und der Pralldämpfer (Vorschrift) wurden ausgetauscht, nichts geschweißt oder gerichtet, aber es handelte sich danach trotzdem um ein Unfallfahrzeug.
Für jeden Käufer mit technischen Verständnis wäre das sicher kein Unfallfzg. gewesen.
--
Grüße Ralph
"Auch Autos haben Gefühle" | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |
Beitrag von:
... ist OFFLINE

Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.05.2015 um 21:16 Uhr  
|
Bestia negra schrieb:
Der Unfallbegriff, also ab wann ist der Wagen nicht mehr unfallfrei.
Das ist auch ein Thema, das mich interessiert. Hier noch ein Gegenbeispiel.
Ein Neufahrzeug wird bei der Überführung an den Händler beschädigt, z.B. wird am Heckkotflügel ausgebeult, gespachtelt und lackiert. Der Neuwagenkäufer bekommt davon nichts mit.
Was muss der Neuwagenkäufer im Fall eines Weiterverkaufs angeben? Kann der Neuwagenkäufer vom Gebrauchtwagenkäufer wegen des "verschwiegenen" Unfallschadens in Regress genommen werden?
Bevor hier irgendwelche Einwände kommen, das hier ist kein theoretisches Beispiel. Ich habe hier genug interne Werkstattrechnungen eines deutschen Automobilherstellers für die Neufahrzeugaufbereitung gesehen, bei denen genau dieser Fall vorlag...
--
Viele Grüße,
Artur | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Artur Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
 |