.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: wann ist ein Parkplatzrempler ein anzeigepflichtiger Unfallschaden?
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SKADI

Schreiberlevel:
Forengrundschüler
Forengrundschüler
Beiträge: 42
User seit 23.04.2014
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 03:20 Uhr   
hallo zusammen,
im Januar 2014 verkaufte ich meinen VW Multivan T5 als unfallfrei. Er war optisch und technisch top! Er hatte allerdings in den vergangenen 10 Jahren zwei Parkplatzrempler, die jedesmal in der VW Vertragswerkstatt instand gesetzt wurden, unter anderem wurde auch eine Schiebetür erneuert. Mir war nicht bewußt, daß es sich dabei um anzeigepflichtigen Unfallschaden handeln könnte. Jetzt hat der Käufer nach einem Jahr im Februar 2015 einen unverschuldeten Unfall gehabt. Der Sachverständige hat dann argumentiert, daß das Fahrzeug bereits diverse Unfallschäden hatte. Nun soll ich den Multivan zurück nehmen. Ich weiß nicht, wie das Fahrzeug nach dem Unfall des Käufers aussieht! Hat da jemand einen Rat für mich?
Gruß Hubert



 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SKADI    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forendoktor
Forendoktor
Beiträge: 1559
User seit 24.12.2007
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 07:37 Uhr   
Ja, ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt.
Eine ausgetauschte Türe würde ich nicht als Parkplatzrempler bezeichnen.
Wenn beim Verkauf so etwas verschwiegen wird dann kann das sehr unangenehm werden.

--
Gruß Moritz

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an moritz7    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SLK172

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 07:51 Uhr   
Moin,

einerseits spricht man erst dann nicht mehr von unfallfrei, wenn Teile, die fest mit der Karosserie verbunden sind, erneuert werden was bei der Tür aber nicht der Fall war. Andererseits gelten Schäden, deren Behebung 2.000€ oder mehr gekostet haben, als anzeigepflichtige Vorschäden. Die Schiebetür vom VW Bus war sicher nicht gerade günstig...

Das mit der Tür hättest du auf jeden Fall dem Käufer mitteilen müssen - nicht unbedingt als Unfall, aber als "Sonstige Beschädigung".

Bzgl. der verlangten Rückgabe würde ich versuchen maximal eine Minderung des damaligen Kaufpreises anzubieten. Üblich sind ja ca. 10% des Reparaturwertes als Wertminderung.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + W212

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SLK172    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 06.05.2015 um 11:33 Uhr   
Dann kommt es noch auf den Kaufvertrag an bzw was genau da drin steht.
Ohne Anwalt wirst du da nicht auskommen.
Der Unfall hat aber wohl nichts mit den Vorschäden zu tun also was soll das ganze?
Kaputt und nach einem Jahr incl Kilometer/Abnutzung will der den zurückgeben?
Aber ist alles ohne Anwalt eh nur Gerede.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Glatze11    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist ONLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5384
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 12:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 06.05.2015 um 12:49 Uhr ]

Wie die Vorredner schon empfohlen haben ab zum Anwalt.

Persönlich denke ich dass Du da Pech haben wirst und aus der Nummer nicht raus kommst, sondern jetzt den Schaden für Dich mindern musst.

Siehe auch nachstehend.

Gruß

Frank


Das Merkmal „unfallfrei“ im Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ist eng gefasst.

Auch kleinere Blechschäden dürfen nicht vorhanden sein, ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag „unfallfrei“ im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer. Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301).


--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Olli aus Mainhattan



Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 19088
User seit 26.07.2000

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 13:11 Uhr   
Jetzt mal so ganz direkt geschrieben: Einen VW Bus mit getauschter Schiebetür als unfallfrei zu verkaufen ist in meinen Augen nicht in Ordnung. Deine Auffassung zu dem Thema spricht in diesem Fall nicht für dich.


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891)

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Olli aus Mainhattan    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist ONLINE

   S - FP 230

Schreiberlevel:
Forenprinz
Forenprinz
Beiträge: 5384
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 13:24 Uhr   


Olli aus Mainhattan schrieb:
Jetzt mal so ganz direkt geschrieben: Einen VW Bus mit getauschter Schiebetür als unfallfrei zu verkaufen ist in meinen Augen nicht in Ordnung. Deine Auffassung zu dem Thema spricht in diesem Fall nicht für dich.


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891)



Hi Olli,

wollte das nicht so deutlich sagen, aber volle Zustimmung.

Beim letzten Auto das ich verkauft habe habe ich auch angegeben dass die Heckstoßstange wegen eines Parkremplers getauscht werden musst. Reisne Kunststoffteil! Da gab es definitv keine Blechschäden, nur die Kunstoffhaltezapfen waren tlw. gebrochen.

Gruß

Frank

--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an S - FP 230    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 06.05.2015 um 14:49 Uhr   
Das Internet ist voll von "wenn und aber" in diesem Fall, die allgemeine Rechtsprechung der letzteren Jahre ist aber ziemlich eindeutig. Demnach ist sinngemäß alles, was über einen Lackschaden hinaus geht dem Käufer anzeigepflichtig.

... und genau so erwarte ich das auch als Käufer (obwohl meine Erwartung bei Besichtigungen gerade in diesem Punkt zu häufig nicht erfüllt wurden und nicht nur zum Streit mit dem Anbieter, sondern auch zum Stehenlassen des Fahrzeugs geführt haben).

Also ist die Unehrlichkeit der Verkäufer ein ständiges Ärgernis, was auch die Gerichte beschäftigt.


--
Beste Grüße

Dietmar
nw-eng

Relevanz ist relativ.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   QT

Schreiberlevel:
Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 8593
User seit 17.04.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 15:02 Uhr   
Beim Verkaufen übertreibt man heutzutage am besten in negativer Richtung. Da kann einem hinterher niemand vorwerfen, man habe Dinge verschwiegen. Das in-den-Himmel-loben führt zwangsläufig und zurecht zu Frust bei Käufern, wenn es raus kommt.

Am besten alles als "defekt" deklarieren

"Weiss nicht, ob er noch fährt. Von daher verkaufe ich ihn als DEFEKT"

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an QT    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3865
User seit 20.04.2010
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2015 um 16:26 Uhr   


QT schrieb:
"Weiss nicht, ob er noch fährt. Von daher verkaufe ich ihn als DEFEKT"




Bist du hauptberuflicher eBay-Verkäufer?

--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer"

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Herr der Kringel    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :901
Mitglieder:    9
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.383.910

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Kannst Du die Entscheidung des DFB, zum Ausrüster Nike zu wechseln?

Ja, wer das beste Angebot abgibt, soll den Zuschlag erhalten
Nein, aus Tradition bin ich gegen den Wechsel
Nein, beim DFB kommt für mich nur ein deutscher Sportartikelhersteller in Frage
Für mich ist das nicht wichtig

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm