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Klatsch und Tratsch » » Thema: Reparatur bei Service A ohne Reparaturauftrag zulässig? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 8
User seit 18.01.2014
| Geschrieben am 28.01.2015 um 18:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von AMG-Träumer am 28.01.2015 um 18:50 Uhr ]
Hallo Community,
ich hatte meinen SLK250 (09/2012) letzte Woche zum Service A in der Münchener Niederlassung.
Bei der Besichtigung des Fahrzeuges mit dem Servicemitarbeiter fragte er mich, ob noch irgendetwas wäre. Da habe ich Ihm gesagt, das der linke Verdeckabdeckungsflügel ein klein wenig "hängt" und nicht ganz in die Endposition fährt. Er hat dann "Verdeckkasten prüfen" aufgeschrieben. Als ich den Wagen am Nachmittag wieder abholte, sagte er mir, das sein Kulanzantrag sowohl bei Mercedes(?) als auch im eigenen Haus abgelehnt wurde und ich 183€ bezahlen müsse.
Ist diese Vorgehensweise zulässig/üblich, eine Reparatur ohne vorherige Absprache/Beauftragung (Kostenfreigabe) durchzuführen???
Ich werde auf jedenfall eine Beschwerde einlegen.
Unter welcher Adresse habe ich wohl die größte Erfolgswahrscheinlichkeit?
Ein etwas enttäuschter Sternfahrer. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 28.01.2015 um 18:57 Uhr  
|
AMG-Träumer schrieb:
Er hat dann "Verdeckkasten prüfen" aufgeschrieben.
Damit hast du bereits schriftlich einen konkreten Auftrag erteilt. Wenn nicht weiter festgehalten wurde, wo der Auftrag endet, kannst du auch kaum dagegen angehen.
Allerdings rufen "freundliche" Werkstätten an, bevor sie weitere Arbeiten in Rechnung stellen, und "erfahrene" Werkstattkunden vereinbaren schriftlich im Auftrag wie mit Zusatzarbeiten verfahren wird.
Nimm es als Lehrstück für deinen nächsten Besuch.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 28.01.2015 um 19:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 28.01.2015 um 19:04 Uhr ]
Hallo AMG Träumer,
Du hast also definitiv darum gebeten nach dem Flügel zu schauen (sonst hättest Du es wohl nicht gesagt).
Die konkrete weitere Vorgehensweise, also Reparatur in jedem Fall oder Kostenvoranschlag / Benachrichtigung wurde anscheinend nicht klar besprochen.
Das ist in meinen Augen für Beide Seiten sehr unglücklich / schwammig formuliert.
Ich persönlich würde ich unter dem Hinweis von Dir zu dem Flügel einen Instandsetzungswunsch sehen, somit wäre die Reparatur ja auch i.O.
Deine Schilderung bestätigt mich wieder in meiner Vorgensweise klar definitierte Aufträge schriftlich zu vermerken und bei vor Ort festgestellen Mängeln erst einmal eine Rücksprache zur weiteren Vorgehensweise zu vereinbaren. Dann hast Du so ein Problem nicht mehr.
Ganz ehrlich: Freu Dich über den instandgesetzten Flügel und wenn der Ärger nach wie vor größer wie die Freude ist: Schreib an die GL der NL ein paar Zeilen zu diesem "Missverständnis". Vielleicht kommt man Dir ja kulanter Weise etwas entgegen.
...ups Guido war schneller
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
http://www.verruecktespaar.de
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 28.01.2015 um 20:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 28.01.2015 um 20:15 Uhr ]
Bei der Besichtigung des Fahrzeuges mit dem Servicemitarbeiter fragte er mich, ob noch irgendetwas wäre. Da habe ich Ihm gesagt, das der linke Verdeckabdeckungsflügel ein klein wenig "hängt" und nicht ganz in die Endposition fährt. Er hat dann "Verdeckkasten prüfen" aufgeschrieben.
Beschwerde worüber ? Du hast deutlich mündlich einen Auftrag erteilt ! Auch mündliche Aufträge sind Deutschland immer noch bindend. Du hast eindeutig auf die Frage des Meisters mit dem Auftrag geantwortet !
Du hast weder gesagt, informieren sie mich erst über den Preis noch hast Du einen Kostenvoranschlag verlangt etc. Du hast auf die Frage des Meisters was noch zu tun sei, gesagt das ist nicht in Ordnung. Damit hast Du den Auftrag erteilt. Ich hätte da auch nicht als Handwerker nachgefragt !
--
Gruß
Teal´C
[ˈtiːʔalk]
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !
SLK R170 - Das Original - mit den Powerdomes
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 28.01.2015 um 23:04 Uhr  
| moin AMG- Träumer
wie schon gesagt wurde...verbuche es unter Lehrgeld, eine Klärung durch einen RA macht wohl bei der Summe keinen Sinn
Für DB ist eine Reparatur- Rechnung in dieser Höhe wie ein Griff in die Portokasse und wahrscheinlich deswegen im Vorfelde nicht erwähneswert.
Im Dialog mit einem guten privaten Schrauber wäre es wohl nicht zu diesem Mißverständnis (wenn es denn eines war ??) gekommen.
.....DB muss ja auch leben
Gruß...vom Johann
--
DMSB-Lizenz Nat. A
mit SLK 32 AMG
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 28.01.2015 um 23:35 Uhr  
|
AMG-Träumer schrieb:
Hallo Community,
ich hatte meinen SLK250 (09/2012) letzte Woche zum Service A in der Münchener Niederlassung.
Bei der Besichtigung des Fahrzeuges mit dem Servicemitarbeiter fragte er mich, ob noch irgendetwas wäre. Da habe ich Ihm gesagt, das der linke Verdeckabdeckungsflügel ein klein wenig "hängt" und nicht ganz in die Endposition fährt. Er hat dann "Verdeckkasten prüfen" aufgeschrieben. Als ich den Wagen am Nachmittag wieder abholte, sagte er mir, das sein Kulanzantrag sowohl bei Mercedes(?) als auch im eigenen Haus abgelehnt wurde und ich 183€ bezahlen müsse.
Ist diese Vorgehensweise zulässig/üblich, eine Reparatur ohne vorherige Absprache/Beauftragung (Kostenfreigabe) durchzuführen???
Ich werde auf jedenfall eine Beschwerde einlegen.
Unter welcher Adresse habe ich wohl die größte Erfolgswahrscheinlichkeit?
Ein etwas enttäuschter Sternfahrer.
Nix Neues. Diese Vorgehensweise kenne ich seit 1990:.....
--
Gruß
Ralf
Schönwetter: SLK 200Kompressor 2003 obsidianschwarz
Sonst: CL Sportcoupe Kompressor 2003 obsidianschwarz | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 157
User seit 29.01.2013
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 29.01.2015 um 11:00 Uhr  
| Moin,
also man kann das auch anders herum sehen. Wenn ich einen Defekt am SLK vermute, dann sage ich auch "das und das funktioniert nicht, schaut da mal nach". Dann erwarte ich, dass es repariert wird. Wenn ich nur wissen will, was es kosten würde, dann sage ich explizit "Kostenvoranschlag"!
Rückruf erwarte (und bekomme) ich, wenn etwas wirklich teuer wird. Wenn mir im beschriebenen Fall nach dem Werkstattaufenthalt der Meister nur sagen würden "kostet 180 Euro, müssen wir neuen Termin machen", dann wäre ich sauer gewesen, weil ich nochmal hin müsste.
--
Viele Grüße, Bernd
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"Es sind 106 Meilen nach Chicago, wir haben genug Benzin im Tank, 'n halbes Päckchen Zigaretten, es ist dunkel, und wir tragen Sonnenbrillen!" | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 29.01.2015 um 11:17 Uhr  
| So kenn ich das auch nur,wobei ich eine Preisgrenze vorgebe die erst auf Nachfrage überschritten werden darf.
Oder gleich schrieftlichen Kostenvoranschlag,der darf ja nur um 20% überschritten werden.
Wobei ich letztends tatsächlich die enorme Überraschung erlebte das der Endpreis mehr als 20% unterschritten wurde.
Plus waschen und Lichttest was nicht mal vermerkt wurde.
Da staun ich heut noch. | Antworten
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