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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage an die Juristen |
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... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5719
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 21.01.2015 um 18:23 Uhr  
| Unser Arbeitgeber hat Dienstwagenfahrer zur Untersuchung nach G25 aufgefordert. Nicht das mich das groß stört aber ich stelle mir doch die Frage: Ist es möglich, dies einfach für alle Dienstwagenfahrer anzuordnern?
Ich kenne dies nur, wenn bei jemanden eine Auffälligkeit besteht, ein konkreter Anlass besteht oder z.B. der Verdacht auf Aklkoholkonsum im Straßenverkehr vorhanden ist.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16773
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 21.01.2015 um 19:42 Uhr  
| Hallo Mike,
die G25 ist ja in erster Linie zum Schutz der Arbeitnehmer gedacht und nicht um diese zu ärgern und um den Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben an medizinische Daten der Mitarbeiter zu kommen.
Nach meinem Kenntnisstand ist ein Unternehmer mehr oder weniger verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass eine "Fahrtätigkeit" kein Risiko für seinen Mitarbeiter und die Allgemeinheit darstellt. Dazu kann er eine G25 anordnen.
Diese darf nur von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden, und die Einzelergebnisse dürfen dem AG nicht mitgeteilt werden. Es darf nur mitgeteilt werden, ob du geeignet bist oder nicht.
Darüber hinaus hast du die Möglichkeit die G25 zu verweigern. Dies kann dann aber arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn dein AG nicht sicher kein, dass du für die Fahrtätigkeit geeignet bist.
Fazit: es ist zum Schutz der Arbeitnehmer und der anderen Teilnehmer im Straßenverkehr.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 365
User seit 08.03.2012
| Geschrieben am 21.01.2015 um 21:53 Uhr  
| Hallo zusammen,
bei uns (öffentlicher Dienst) ist die G25 auch üblich. Der Dienstherr ordnet Dienstreisen mit dem Dienstwagen an. Der Sorgfaltspflicht des Dienstherrn ist geschuldet, dass dieser sich der Fahrtüchtigkeit des Arbeitnehmers vergewissert. Alternativ ist es möglich, dass der Arbeitnehmer seine Fahrtüchtigkeit vom Hausarzt oder Arzt seiner Wahl bescheinigen lässt.
Deswegen wird bei uns auch einmal jährlich das vorhanden sein des Führerscheins geprüft.
Viele Grüße
Torsten
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 21.01.2015 um 22:04 Uhr  
| Hallo Mike,
Guido hat es schon im wesentlichen auf den Punkt gebracht.
Ergänzend sei dazu gesagt:
Der Arbeitgeber hat auch eine Verpflichtung die Tauglichkeit seiner Fahrpersonals sicherzustellen.
Im LKW und Busbereich verpflichtet schon der Gesetzgeber alle 5 Jahre dazu, mit erreichen der 50er Grenze sogar zur Erweiteten Überprüfung.
Für Beschäftigte im normalen (Fahr)betrieb wurde 2007 bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. eine Neuregulierung geschaffen:
Eine altersbezogene Staffellung, in der eine Untersuchung durch den AG angeordnet werden kann.
Bis 40 Jahre im Zeitraum von 36-60 Monaten, bei älteren sogar in einem kürzeren Intervall.
Ungeachtet dessen kann der AG aber aus akuellen Anlässen, erhöhte Unfallrate, erhöhte Krankheitstage usw. diese Untersuchung zur Not auch Gerichtlich einfordern, ohne konkreten Anlass wird er sich dabei aber schwer tun.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
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