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| Geschrieben am 18.11.2014 um 00:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ostseepower 1 am 18.11.2014 um 00:35 Uhr ]
Moin
gilt ein Heckflügel (z.B. aus dem Rennsport und somit ohne ABE) welcher mit Flügelmuttern befestigt wird (und somit ohne Werkzeug jederzeit schnell abnehmbar ist) als Gepäckstück und darf somit im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden...???
Es soll sich hier um eine Gesetzeslücke handeln, in der es um "nicht" dauerhaft montierte Teile (z.B. Dach- oder Heck- Gepäckträger mit Gepäck) geht.
Da würde sich doch so ein schöner Flügel gut einfügen lassen..
Vor Jahren habe ich an der Tanke mal mit einem Driver gesprochen, er hatte ein irres Teil montiert, nach seiner Aussage völlig legal.
Leider bin ich damals nicht näher auf dieses Thema eingegangen
Gruß...vom Johann | Antworten
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| Geschrieben am 18.11.2014 um 13:17 Uhr  
| moin Folke
du weißt ja, über Geschmack läßt es sich trefflich diskutieren
Es gibt Flügel aus Metall welche am SLK m.E. gar nicht mal so übel aussehen.
Ich meine eben nicht den Kram aus Kunststoff, die gut zum Abstellen von Getränken taugen.
So ein einstellbarer Metall- Flügel bringt durchaus Gewicht auf die Hinterachse.
Aber darum geht es mir erstmal nicht, ich finde es interessant sowas zu eruieren.
Leider habe ich keinerlei Literatur zu Straßenverkehrsparagraphen.
Aber das Forum ist tiefgründig und ich denke, dass einige nette Leute bereits nachschlagen
Gruß...vom Johann
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| Geschrieben am 18.11.2014 um 16:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Skorpan am 18.11.2014 um 16:38 Uhr ]
Jou, recht hast Du, und natürlich ist das auch nur meine eigene Meinung.
Und ich muss gestehen, neugierig bin jetzt allerdings auch
Wobei: Ist das nicht eine ähnliche Sache mit den Gepäckträgern die man auf den Kofferraumdeckel draufdübeln kann? Den Z3 oder MX-5 habe ich schon öfter damit gesehen, dass es das für den SLK gibt habe ich gehört aber noch nicht gesehen.
Aber worauf ich hinaus will: Brauchen diese Träger eine ABE? Oder wäre das das gleiche wie mit dem Heckflügel?
Weiss das jemand?
Edit: Oh mann, schon wieder vergessen dass du ja genau das gefragt hast Johann..... Mit Verstand lesen könnte helfen....
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| Geschrieben am 18.11.2014 um 16:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silverstone am 18.11.2014 um 16:52 Uhr ]
Hallo Johann,
wenn ich Dich richtig verstehe, dann soll es sich bei dem Teil in etwa um etwas handeln, was bei den Langstreckenrennen z. Bsp beim Z4 verbaut ist. Also richtig mächtig und ausladend
Kann mir kaum vorstellen, daß das erlaubt ist. Wenn ich das machen wollte, dann würde ich mich mal unverbindlich mit dem TÜV in Verbindung setzen und das Teil auch eintragen lassen um allen späteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Wenn das zulässig wäre und Du das montierst, dann vergiß nicht den Motorantrieb für die Anhebung des Kofferraumdeckels und die Schaniere zu verstärken.
Gruß Rainer
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| Geschrieben am 18.11.2014 um 16:54 Uhr  
| Rein theoretisch brauchen auch die Heckdeckelträger eine ABE.Praktisch interessiert es niemanden.Wer schon mal Dachgepäckträger hatte erinnert sich vieleicht an die ABE die dabei liegt aber keinen juckt es.Vieleicht wenn das Ding mal auf der Bahn liegt.
Ein Flügel dürfte etwas mehr Interesse erzeugen.
Die ich in meiner Jugendzeit hatte mußten alle fest montiert sein,kleben war zb nicht erlaubt.Zumindest nicht nur Kleber.
Zender und Kamei hatten immer beides dabei liegen.
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.11.2014 um 17:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von special-agent am 18.11.2014 um 17:27 Uhr ]
Tach,
jede Art von Spoiler braucht gemäß der StVZO eine ABE und ein Teilegutachten.
Die DEKRA hat dazu einen Linnk mit ner PDF Datei ins Netz gestellt.
Ich habe versucht ihn hier einzufügen, er funktioniert aber nicht.
Ich habe bei Google eingegeben : "Spoiler genehmigungspflichtig " und schon klappts.
Gruss
Michael
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| Geschrieben am 18.11.2014 um 21:15 Uhr  
| moin
also für die Dachträger meiner S- Klassen hatte ich nie einen Schrieb dabei und wie auch bereits gesagt wurde...hat`s auch nie jemanden interessiert ein Flügel erweckt da sicherlich Handlungsbedarf....
Das Beste wird wohl sein dass ich mal beim TÜV anfrage.
denn... mir geht es erstmal nur um die Flügelschrauben und die damit verbundene Möglichkeit einer schnellen Abnahme des Flügel ohne Werkzeug (ich wiederholt mich).
Wenn der TÜV- Mann meine These verneint, dann bin ich aber nicht weiter... kann mir ja viel erzählen.
Vielleicht macht er sich die Mühe und schaut mal im Gesetzestext nach (falls er weiß wo es steht).
Da fällt mir mein Dozent vom Seminar für Recht ein, mit seinem Lieblingsspruch
"ihr müsst es nicht wissen, ihr müsst nur wissen wo es steht"
in diesem Sinne erstmal
einen Gruß...vom Johann
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| Geschrieben am 19.11.2014 um 00:30 Uhr  
| ... und wenn der Mann oder Frau vom TÜV ja sagt, dann kannst Du es umsetzen und eintragen lassen.
Ist dann auf jeden Fall besser als Nachts um 2 Uhr auf einem einsamen Parkplatz von der Polizei das Fahrzeug stillgelegt zu bekommen bzw. den abmontierten Spoiler in den Hecken zu deponieren
Gruß Rainer
--
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| Geschrieben am 19.11.2014 um 11:14 Uhr  
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silverstone schrieb:
... und wenn der Mann oder Frau vom TÜV ja sagt, dann kannst Du es umsetzen und eintragen lassen.
Ist dann auf jeden Fall besser als Nachts um 2 Uhr auf einem einsamen Parkplatz von der Polizei das Fahrzeug stillgelegt zu bekommen bzw. den abmontierten Spoiler in den Hecken zu deponieren
Gruß Rainer
Eben leider nicht meiner Info nach kann der liebe Polizist trotzdem sagen es ist nicht Regel konform und die Polizei steht dann über dem TüV!
Hatten vor Jahren auch mal diese Diskussion im 170er Forum wegen einem Auspuff
und wenn da der Polizist meint er wäre zu laut und dies auch nachmisst dann kannst du auch vor zwei Tagen beim TüV gewesen sein!
--
Grüße von Vice(nte) alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
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