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| Geschrieben am 14.10.2014 um 13:51 Uhr  
| Hallo,
vielleicht weiss es hier jemand. In der Fahrschule (also vor 24 Jahren) habe ich gelernt, dass ein Tempolimit, das mit Schild und zweitem Warnschild (z.B. Baustelle) angezeigt wird, automatisch nach Beendigung der Gefahrenstelle wieder aufgehoben wird.
Ich bin vor kurzem auf einer neuen Strasse zu meinem Ort geblitzt worden: Scharfe Rechtskurve, davor das entsprechende Warnschild und ein Tempolimit 50 km/h. Nach der Kurve habe ich in gutem Glauben beschleunigt und bin prompt geblitzt worden.
Zu Recht?
Wäre kurios: Vor dem (Autobahn-)Grenzübergang den ich täglich überquere steht ein Tempolimit von 10km/h, danach nirgends eine Aufhebung. Das hiesse dann ja, ich müsste mindestens bis zur nächsten Auffahrt mit 10 km/h über die Autobahn schleichen.
Viele Grüsse
Andreas | Antworten
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User seit 09.11.2010
 | Geschrieben am 15.10.2014 um 07:54 Uhr  
| Hallo!
Als meine Frau vor einigen Jahren nach langer Abstinenz ein eigenes Auto bekam, ging sie für einige Stunden der Nachschulung in die Fahrschule und brachte folgende - mir bis dato unbekannte - Erkenntnis mit:
Ist ein Streckenabschnitt außerorts mit einer reduzierten Geschwindigkeit (z.B. 50 km) beschildert, endet die Beschränkung an der Stelle, an der das 50-Schild für den entgegenkommenden Verkehr aufgestellt ist.
--
Sonnige Roadster-Grüße
Peter
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Nur Nullen haben keine Ecken! | Antworten
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User seit 11.09.2004

 | Geschrieben am 15.10.2014 um 08:30 Uhr  
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pewie schrieb:
Ist ein Streckenabschnitt außerorts mit einer reduzierten Geschwindigkeit (z.B. 50 km) beschildert, endet die Beschränkung an der Stelle, an der das 50-Schild für den entgegenkommenden Verkehr aufgestellt ist.
Moin Peter,
das halte ich für eine Story aus dem Land der Fabeln, da finden sich genug Urteile, die etwas anderes aussagen...
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG | Antworten
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User seit 29.01.2013
| Geschrieben am 15.10.2014 um 09:44 Uhr  
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pewie schrieb:
Ist ein Streckenabschnitt außerorts mit einer reduzierten Geschwindigkeit (z.B. 50 km) beschildert, endet die Beschränkung an der Stelle, an der das 50-Schild für den entgegenkommenden Verkehr aufgestellt ist.
das ist in meinem Fall, sogar der Fall, nur wie soll ich das Lesen? Es gibt mehrere rund Schilder, soll ich bei jedem gezwungen sein nach hinten zu schauen und dabei die Strasse aus den Augen lassen?
Wäre ein Schildbürgerstreich | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 25.08.2004
 | Geschrieben am 15.10.2014 um 12:22 Uhr  
| Hallo zusammen,
dass in dem Zusammenhang mit Zusatzbeschilderung böse Fallen lauern zeigt auch das Folgende, hier geht es um das Zusatzschild mit dem Schneeflockensymbol:
Da ich nicht weiß wie lange der Artikel online steht zitiere ich hier von der t-online Seite:
"Das wissen sicher nicht alle Verkehrsteilnehmer: Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch, wenn es gar nicht schneit. Auch bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit zu beachten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).
Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das an einer Bundesstraße Tempo 80 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht.
Ein Autofahrer geriet im Januar 2014 in dem Bereich mit Tempo 125 in eine Geschwindigkeitskontrolle und wurde später mit einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Dagegen wehrte sich der Fahrer - unter anderem mit der Begründung, das mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" angeordnete Tempolimit sei irreführend gewesen. An besagtem Tag hätten keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht.
Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Zusatzschild mit der "Schneeflocke" weise lediglich darauf hin, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten. "
Zitat Ende
Ich muss zugeben, das wusste ich nicht, ich hätte das so gesehen wie der im Artikel betroffene Autofahrer.
--
Besser is das,
So denn, Jörg
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 | Geschrieben am 24.10.2014 um 17:17 Uhr  
| Was ein Schwachsinnsurteil! Da war der Richter wohl ein Okö-Gutmensch Globalwarming-Jünger und fanatischer Autohasser...
Geistig kann diesem kranken Unsinn nicht einmal ein Juristengehirn mehr folgen!
--
Herzliche Grüße!
Hal
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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