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Klatsch und Tratsch » » Thema: örtlich begrenztes Tempolimit
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 Geschrieben am 14.10.2014 um 13:51 Uhr   
Hallo,

vielleicht weiss es hier jemand. In der Fahrschule (also vor 24 Jahren) habe ich gelernt, dass ein Tempolimit, das mit Schild und zweitem Warnschild (z.B. Baustelle) angezeigt wird, automatisch nach Beendigung der Gefahrenstelle wieder aufgehoben wird.

Ich bin vor kurzem auf einer neuen Strasse zu meinem Ort geblitzt worden: Scharfe Rechtskurve, davor das entsprechende Warnschild und ein Tempolimit 50 km/h. Nach der Kurve habe ich in gutem Glauben beschleunigt und bin prompt geblitzt worden.

Zu Recht?

Wäre kurios: Vor dem (Autobahn-)Grenzübergang den ich täglich überquere steht ein Tempolimit von 10km/h, danach nirgends eine Aufhebung. Das hiesse dann ja, ich müsste mindestens bis zur nächsten Auffahrt mit 10 km/h über die Autobahn schleichen.

Viele Grüsse
Andreas

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   SLK172

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 Geschrieben am 14.10.2014 um 15:15 Uhr   
Hallo Andreas,

ich sehe das so wie du:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2573

Hoffentlich war der Blitzer weit genug hinter der Kurve, so dass man zweifelsfrei davon ausgehen konnte, dass die Gefahr "Kurve" nicht mehr bestand.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG

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 Geschrieben am 14.10.2014 um 16:13 Uhr   


SLK172 schrieb:
ich sehe das so wie du:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2573



Wusste ich's doch, danke



Hoffentlich war der Blitzer weit genug hinter der Kurve, so dass man zweifelsfrei davon ausgehen konnte, dass die Gefahr "Kurve" nicht mehr bestand.



Mindestens 100 Meter dahinter. BTW: Nur ein Irrer würde in der Kurve mehr als 50 fahren, und nur wenige heile daraus kommen.

Viele Grüsse
Andreas

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   pewie

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 Geschrieben am 15.10.2014 um 07:54 Uhr   
Hallo!

Als meine Frau vor einigen Jahren nach langer Abstinenz ein eigenes Auto bekam, ging sie für einige Stunden der Nachschulung in die Fahrschule und brachte folgende - mir bis dato unbekannte - Erkenntnis mit:

Ist ein Streckenabschnitt außerorts mit einer reduzierten Geschwindigkeit (z.B. 50 km) beschildert, endet die Beschränkung an der Stelle, an der das 50-Schild für den entgegenkommenden Verkehr aufgestellt ist.


--
Sonnige Roadster-Grüße

Peter
--------------------------------------

Nur Nullen haben keine Ecken!

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   SLK172

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 Geschrieben am 15.10.2014 um 08:30 Uhr   


pewie schrieb:

Ist ein Streckenabschnitt außerorts mit einer reduzierten Geschwindigkeit (z.B. 50 km) beschildert, endet die Beschränkung an der Stelle, an der das 50-Schild für den entgegenkommenden Verkehr aufgestellt ist.


Moin Peter,

das halte ich für eine Story aus dem Land der Fabeln, da finden sich genug Urteile, die etwas anderes aussagen...

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG

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 Geschrieben am 15.10.2014 um 09:44 Uhr   


pewie schrieb:
Ist ein Streckenabschnitt außerorts mit einer reduzierten Geschwindigkeit (z.B. 50 km) beschildert, endet die Beschränkung an der Stelle, an der das 50-Schild für den entgegenkommenden Verkehr aufgestellt ist.



das ist in meinem Fall, sogar der Fall, nur wie soll ich das Lesen? Es gibt mehrere rund Schilder, soll ich bei jedem gezwungen sein nach hinten zu schauen und dabei die Strasse aus den Augen lassen?

Wäre ein Schildbürgerstreich

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User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 15.10.2014 um 10:56 Uhr   
Soweit ich weiß muß das 50 kmh Schild und das Kurvenwarnschild auf einer Stange montiert sein.
Und bei uns wäre unter dem 50 Schild noch eine kleine Tafel wo draufsteht Nur im Bereich der Kurve.
Ich denke dort galt weiterhin 50kmh.
Sorry.

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   jot-we

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User seit 25.08.2004
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 Geschrieben am 15.10.2014 um 12:22 Uhr   
Hallo zusammen,

dass in dem Zusammenhang mit Zusatzbeschilderung böse Fallen lauern zeigt auch das Folgende, hier geht es um das Zusatzschild mit dem Schneeflockensymbol:

Da ich nicht weiß wie lange der Artikel online steht zitiere ich hier von der t-online Seite:

"Das wissen sicher nicht alle Verkehrsteilnehmer: Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch, wenn es gar nicht schneit. Auch bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit zu beachten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).

Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das an einer Bundesstraße Tempo 80 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht.
Ein Autofahrer geriet im Januar 2014 in dem Bereich mit Tempo 125 in eine Geschwindigkeitskontrolle und wurde später mit einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Dagegen wehrte sich der Fahrer - unter anderem mit der Begründung, das mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" angeordnete Tempolimit sei irreführend gewesen. An besagtem Tag hätten keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht.

Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Zusatzschild mit der "Schneeflocke" weise lediglich darauf hin, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten. "

Zitat Ende

Ich muss zugeben, das wusste ich nicht, ich hätte das so gesehen wie der im Artikel betroffene Autofahrer.

--
Besser is das,
So denn, Jörg

***Der beste Beweis dafür dass es intelligentes Leben im Universum gibt ist dass noch keiner versucht hat Kontakt mit uns aufzunehmen***

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   hal9000

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User seit 17.03.2007
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 Geschrieben am 24.10.2014 um 17:17 Uhr   
Was ein Schwachsinnsurteil! Da war der Richter wohl ein Okö-Gutmensch Globalwarming-Jünger und fanatischer Autohasser...

Geistig kann diesem kranken Unsinn nicht einmal ein Juristengehirn mehr folgen!

--
Herzliche Grüße!

Hal

----------------

"I do not always know what I want, but I do know what I don't want!" (Stanley Kubrick)

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Beiträge: 188
User seit 02.07.2014
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 Geschrieben am 25.10.2014 um 02:56 Uhr   
Also, Blitzerwarner im Smartefon aktivieren!
Ist verboten, aber hilft!


--
Gruß vom Jochi

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