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Tipps und Technik R170 » » Thema: Xenon Kit |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
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User seit 30.08.2013
| Geschrieben am 13.09.2014 um 23:09 Uhr  
| Hallo ich habe einen 170er Bj. 2000 und bin mit dem Abblenlicht
überhaupt nicht zufrieden.
Jetzt überlege ich mir, ob ich nicht ein Xenon Kit einbauen soll.
Ist glaube ich bei uns verboten, aber ich möchte doch den Versuch machen,
ob´s in der Lichtausbeute etwas bringt. Oder was habt ihr für Vorschläge.
Hat das schon jemand von euch probiert und wenn ja wie sind die Erfahrungen.
Danke im vorraus............ | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 239
User seit 22.10.2013
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3856
User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 15.09.2014 um 07:11 Uhr  
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Moin!
Das H7 Licht der originalen Scheinwerfer ist nicht so schlecht. Wenn die Streuscheiben über die Jahre blind geworden sind, kann man die reinigen bzw. tauschen. Dazu dann noch helle, neue Leuchtmittel und es geht wieder die Sonne auf.
Man muß also den SLK nicht in Clarence oder einen BWM verwandeln.
Ciao Uwe
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 306
User seit 22.05.2012
| Geschrieben am 15.09.2014 um 11:35 Uhr  
| Alle Xenon Kits, die ich kenne, kommen aus Fernost. Die Qualität ist schlecht. Ich habe mir mal anlässlich einer Geschäftsreise nach Taiwan so ein Kit mitgebracht. In denOriginal Scheinwerfern, war der Brenner nicht richtig fokussiert. Durch die Streuscheibe haben die Dinger furchtbar geblendet und die Ausleuchtung der Strasse war grottenschlecht. Die Verarbeitung war ebenfalls unterirdisch. Kurz und gut, ich habe sie wieder ausgebaut und in den Müll geworfen. Da das ganze Kit weniger als €50.- gekostet hat, war der Verlust zu verschmerzen.
Aktuell habe ich Klarglasscheinwerfer der 2.Generation (Die Engeleyer habe nicht angeschlossen!) mit Osram Night Breaker plus. Diese Kompo liefert gegenüber den Originalscheinwerfern und auch gegenüber den Gen.1 ein deutlich besseres Licht. Vorausgesetzt die Umbauarbeiten (LWR) und Nachbesserungen (Lagerung und Justage der Fernlichtreflektoren) an den Gen.2 wurden auch durchgeführt. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3856
User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 18.09.2014 um 08:08 Uhr  
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Tom Jäger schrieb:
Aktuell habe ich Klarglasscheinwerfer der 2.Generation (Die Engeleyer habe nicht angeschlossen!) mit Osram Night Breaker plus. Diese Kompo liefert gegenüber den Originalscheinwerfern und auch gegenüber den Gen.1 ein deutlich besseres Licht. Vorausgesetzt die Umbauarbeiten (LWR) und Nachbesserungen (Lagerung und Justage der Fernlichtreflektoren) an den Gen.2 wurden auch durchgeführt.
Moin!
Der Vergleich erfolgte mit neuen Originalscheinwerfern mit den gleichen neuen Leuchtmittel?
Ciao Uwe
--
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2096
User seit 04.05.2012
| Geschrieben am 18.09.2014 um 12:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jcool am 18.09.2014 um 12:36 Uhr ]
Die Klarglas Gen2 haben mit Abstand die beste Ausleuchtung von allen 3 SW Arten (Original - Gen1 - Gen2), das wurde hier schon oft diskutiert. Leider haben sie auch die mit Abstand schlechteste Verarbeitungsqualität -.-
Ich fahre so ein böses Xenon-Kit, allerdings die 150€ Variante, nicht die 50€ Version Ist seit gut nem Jahr/15t km drin, Ausleuchtung ist sehr gut, blenden tut's auch keinen (wenn richtig eingestellt). Keinerlei Veränderungen an Helligkeit oder Farbtemperatur.
An die Ausleuchtung meines (modernen) Audi A4 mit "echtem" Bi-Xenon kommen sie natürlich trotzdem nicht ran.
Ist ein Kit mit 4300K, also wie bei "echten". Solange man was qualitativ hochwertiges kauft (ja, die gibt es) und die Finger weg lässt von 5000K+ "Tuning" Ware, spricht aus technischer Sicht nichts dagegen.
Mit legalen Hochleistungsbirnen von Phillips, Osram, GE etc. erreicht man in Kombination mit den Gen2 Projektorlinsen aber fast ebenso gute Werte. Mir ging's halt neben der Ausleuchtung auch um die Optik, die linke Spur räumt sich einfach schneller mit reinweißer Lichtfarbe
Ach, und die Aussage von Ramius, dass die Versicherung auf gar keinen Fall zahlen würde, ist schlichtweg falsch. Wenn man das so eng sehen will, fahren wir quasi alle ohne Betriebserlaubnis rum (Dachmodule...)
Die Versicherung könnte sich nur weigern zu bezahlen, wenn bei einem Unfall z.B. bei Nacht der Unfallgegner berichtet, er hätte sich von deinen SW geblendet gefühlt. Aber wenn ich denke, wie viele mit halb blinden oder schräg abstrahlenden SW unterwegs sind... nunja.
Edit: Hier hatte ich mal ein Bild gepostet: http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=80599&forum=5&start=10&highlight=klarglas%20gen%202 | Antworten
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Beiträge: 95
User seit 25.03.2008
| Geschrieben am 18.09.2014 um 14:11 Uhr  
| Moin,
leider haben sich zu Deiner Frage user (jcool) geäußert, deren Antworten man leider nicht unkommentiert stehen lassen sollte.
Wenn Du mit einer nicht ordnungsgemäßen Beleuchtung einen Unfall baust und ein Gutachter feststellt, dass da jemand dran rumgebastelt hat, kann Deine Versicherung die Regulierung des Schadens verweigern, bzw. sich das Geld später von Die wieder holen. Ob Sie das dann tut, steht auf einem anderen Blatt, aber geh mal davon aus, dass jede Versicherung Leute hat, die sich mit sowas auskennen, schließlich sind das keine Wohlfahrtsvereine
Du kannst es natürlich auch einfach riskieren. Dann würde ich mir die Antworten zu Deiner Frage ausdrucken und wenn es dann doch geknallt hat, einfach der Versicherung vorlegen. Auf die Antwort freue ich mich jetzt schon....
So, jetzt zu Deiner Frage: Vielleicht hast Du ja mal die Gelegenheit, Dir z.B. auf einem Fahrertreffen ein paar SLK mit Xenonscheinwerfern anzuschauen. Wenn Du meinst, dass es was bringt, Xenon Scheinwerfer kaufen einbauen, eintragen lassen...fertig. Ansonsten lass die Finger davon und fahre mit den Scheinwerfern die Du hast!
Viele Grüße
MP
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 18.09.2014 um 15:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 18.09.2014 um 15:48 Uhr ]
Hi MPLinke,
Lesestoff:
http://tinyurl.com/llln4dj
Hier die Punkte d) und e) bitte lesen.
Kurzfassung: Es muss unbedingt ein Kausalitätszusammenhang zwischen "Umbaumassnahme, damit ggf. verbundenem Erlöschen der ABE/BE" und dem Unfallereignis bestehen, damit der Versicherer nicht oder nur teilweise leistungspflichtig (d.h. er kann nur dann die Leistung um bis zu Euro 5000 kürzen) ist.
Kann der Versicherer die Gefahrenerhöhung nicht nachweisen, muss der Versicherer voll in die Leistung eintreten.
Nur bei vorsätzlicher Gefahrerhöhung und Kausalität ist der Versicherer vollständig leistungsfrei, wobei der Versicherte hierbei den Gegenbeweis zur unterstellten Kausalität antreten kann.
Ich verstehe nicht, dass sich dieses Gerücht so hartnäckig hält, dass "Keine BE = kein Versicherungsschutz" bedeuten soll.
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2096
User seit 04.05.2012
| Geschrieben am 18.09.2014 um 15:59 Uhr  
|
MyFirstSLK schrieb:
Hi MPLinke,
Lesestoff:
http://tinyurl.com/llln4dj
Hier die Punkte d) und e) bitte lesen.
Kurzfassung: Es muss unbedingt ein Kausalitätszusammenhang zwischen "Umbaumassnahme, damit ggf. verbundenem Erlöschen der ABE/BE" und dem Unfallereignis bestehen, damit der Versicherer nicht oder nur teilweise leistungspflichtig (d.h. er kann nur dann die Leistung um bis zu Euro 5000 kürzen) ist.
Kann der Versicherer die Gefahrenerhöhung nicht nachweisen, muss der Versicherer voll in die Leistung eintreten.
Nur bei vorsätzlicher Gefahrerhöhung und Kausalität ist der Versicherer vollständig leistungsfrei, wobei der Versicherte hierbei den Gegenbeweis zur unterstellten Kausalität antreten kann.
Ich verstehe nicht, dass sich dieses Gerücht so hartnäckig hält, dass "Keine BE = kein Versicherungsschutz" bedeuten soll.
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004.
Danke. Ganz einfaches Beispiel, auf gut Deutsch:
Es gibt einen Unfall bei Tag. Scheinwerfer waren nicht eingeschaltet.
Versicherung: "Sie haben eine illegale Beleuichtungsanlage! Wir zahlen nicht!!!"
Was ein Richter dazu sagt, sollte wohl jedem klar sein
Aber klar, auf eigenes Risiko. | Antworten
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