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Schreiberlevel: Diplomforenuser
 Beiträge: 1463
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.08.2014 um 14:00 Uhr  
| Hallo Gemeinde !
Folgender Fall:
Habe ein Fahrzeug im Internet zum Verkauf angeboten. Es kam auch ein potentieller Käufer zur Probefahrt vorbei. Auto hat ihm gefallen und die Tage darauf haben wir einen Kaufvertrag für das Fahrzeug unterzeichnet. ( Einheitskaufvertrag ADAC)
Es wurde mündlich vereinbart, dass die Zahlung diese Woche zu erfolgen hat. Jetzt ruft mich heute der Käufer an, dass er das Geld nicht von der Bank bekommt, bzw. nicht zur Verfügung hat. Toll !
Was nun? Hab ihm eine Frist von einer Woche zur Zahlung eingeräumt, ansonsten werde ich den Kaufvertrag rückgängig machen.
Gibt´s dabei was zu beachten? Form, Fristen ?? Schaden ist mir in dem Sinne keiner entstanden, Brief und alle Kfz-Dokumente sind noch bei mir.
Nur ärgerlich das Ganze...
Grüße
Andy
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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Schreiberlevel: Forenfürst
 Beiträge: 4102
User seit 02.08.2011
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
 Beiträge: 1463
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.08.2014 um 17:48 Uhr  
| Hi !
Alle Kaufvertragsunterlagen sind noch bei mir. (Zum Glück) Obwohl der Käufer absolut seriös aussah, hatte er etwas seltsame Vorstellungen zur Zahlung.
Ich hätte als Bezahlung eh nur Bar akzeptiert, worauf der Käufer mir vorschlug, er könne die Überweisung auch bei mir zu Hause mit seinem Online Banking vornehmen....Sehr seltsam....Da ist IMHO Betrug Tür und Tor geöffnet.
Nur Bares ist Wahres..
Grüße
Andy
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
 Beiträge: 310
User seit 14.05.2014
 | Geschrieben am 27.08.2014 um 18:37 Uhr  
| Wenn er dir das Geld bei dir Zuhause online überweist ist das doch besser als Bargeld oder habe ich hier einen Denkfehler? Ich kenne das zumindest so, dass wenn ich von meinem Sparkassenkonto z.B. meiner Freundin etwas überweise das Geld sofort auf dem anderen Konto ist. Und falls es mit dem Geldeingang länger dauert, bekommt er eben seinen Vertragsdurchschlag mit Schlüssel und Brief eben erst bei Geldeingang | Antworten
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
 Beiträge: 1463
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 27.08.2014 um 19:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von GG AD 600 am 27.08.2014 um 19:12 Uhr ]
@Threepwood
Ja, das ist im Prinzip richtig. Bei identischen Banken geht das manchmal in wenigen Minuten.
Es gibt allerdings auch Online Banking Varianten, bei denen die Überweisung wohl erst in einem "Auftragsordner", also so ´ne Art " To-do" Liste landet und dort erst nach der Buchung verschwindet bzw. bei Gutschrift auf einem anderen Konto. Das kann manchmal einige Zeit dauern. Ein Zweiter User auf gleichem Account angemeldet, kann diese Überweisung sofort wieder stornieren. Da liegt die Gefahr...wenn die Papiere und das Fahrzeug gleich übergeben werden sollen.
Grüße
Andy
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 26.09.2011
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Schreiberlevel: Forenprinz
 Beiträge: 5658
User seit 03.09.2006
 | Geschrieben am 28.08.2014 um 07:17 Uhr  
| Hallo Andy
Also wenn ich es richtig verstehe, ist die Lage doch folgendermaßen:
1. Das Auto ist noch in deinem Besitz und Eigentum
2. Die Kaufunterlagen (beidseitig unterschriebener Kaufvertrag) sind ebenfalls komplett in deinem Besitz (er hat keine unterschriebene Ausführung des Vertrags)
3. Der Käufer hat quasi den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, da er dir mitteilte, seinen Teil (Geld zahlen) nicht erfüllen zu können
Ich sehe da kein Problem. Natürlich könntest du ihn auf Erfüllung oder Schadensersatz verklagen, aber was bringt das.
Schreibe ihm einen Brief mit etwa diesen Text:
Wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Rücktritt Ihrerseits vom Kaufvertrag, der mit diesem Schreiben von mir akzeptiert wird. Der Kaufvertrag wird damit in beidseitigen Einverständnis annuliert.
Alles andere bringt dir außer Ärger nichts.
--
------ mike -------
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 28.12.2003
 | Geschrieben am 28.08.2014 um 12:42 Uhr  
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GG AD 600 schrieb:
Alleseriös aussah, hatte er etwas seltsame Vorstellungen zur Zahlung.
Betrug Tür und Tor geöffnet.
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Grüße
Andy
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Natürlich das Bargeld bei Bank auf Echtheit prüfen!
Grüße
Steffen
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Schreiberlevel: Forenabiturient
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User seit 09.11.2010
 | Geschrieben am 28.08.2014 um 13:15 Uhr  
| Moin!
Sehr ärgerlich! Der pragmatische Weg: in die Tischkante beißen und den Vertrag aufheben.
Die aufwändigere aber vermutlich vom Vertragsrecht unterstützte Variante: den Käufer aus dem Vertrag entlassen unter Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe des Differenzbetrages bei einem Weiterverkauf (bisher verkauft und nicht bezahlt für 10.000 Euro, Erlös bei Weiterverkauf 9.000 Euro = 1000 Schadenersatz) und dann hundert Jahre hinter dem Geld herlaufen.
--
Sonnige Roadster-Grüße
Peter
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