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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.05.2004 um 11:41 Uhr  
| Hallo,
ich doofi im festen glauben das ich 12/05 Tüv hab bei einem zufälligen Blick auf meine Tüvplakette festgestellt das der TÜV 12/04 fällig ist.
Kann mir einer sagen was ich da beim Tüv zu befürchten hab. Geldstrafe oder ähnliches!
Hin muß ich ja leider sowieso, aber dann weiß ich wenigstens schon mal was auf mich zu kommt.
Gruß
Nokianer
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| Geschrieben am 11.05.2004 um 11:59 Uhr  
| Hey,
die beim Tüv tun Dir gar nichts !!!! Sind ja keine Behörde. Du solltest aber besser den Abfangjägern aus dem Weg gehen, sonst sind ab dem dritten Monat Euronen und Punkte fällig.
Und, wie bereist geschrieben, wird auf 12/2005 rückdatiert.
--
der jeden morgen um 10:00 zur Hausfrau mutiert !
Früher haben die Menschen ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay ! | Antworten
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| Geschrieben am 11.05.2004 um 12:31 Uhr  
| Hey!
Beim TÜV hast du nichts zu befürchten. Wenn du von den Abfangjägern kontrolliert wirst, bekommst du eine Verwarnung und eine Mitteilung über Fahrzeugmängel.
Überzogen um bis zu 2 Monate: 15 ,- *NEU* seit 01.04.04
über 2 Monate: 25 ,-
Über 8 Monate gibt es auch noch eine Staffelung. Ich glaube das waren 35 ,-
Der neue "Stempel" wird zurück datiert. D.h. du hast nicht ab dem Zeitpunkt, an dem du deinen neuen machen hast lassen, 2 Monate, sondern seit dem eigentlich letzten Termin.
mfgANDY
--
!!! Grüße von http://www.slks.de !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.05.2004 um 12:32 Uhr  
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Frankman01 schrieb:
Hey,
die beim Tüv tun Dir gar nichts !!!! Sind ja keine Behörde. Du solltest aber besser den Abfangjägern aus dem Weg gehen, sonst sind ab dem dritten Monat Euronen und Punkte fällig.
Und, wie bereist geschrieben, wird auf 12/2005 rückdatiert.
--
der jeden morgen um 10:00 zur Hausfrau mutiert !
Früher haben die Menschen ihren Müll im Wald vergraben, heute gibt es Ebay !
...ob ein TÜV keine Behörde ist, mmm... wohl eher doch, zumindest darf er niemanden belangen, weil er nicht rechtzeitig da war, wer will Dir auch nachweisen, dass Du die letzten fünf Monate mit dem Wagen gefahren bist. Allen anderen würde ich aus dem Weg gehen und falls sie Dich jetzt erwischen, sagst Du, dass Du gerade auf dem Weg zum TÜV bist, sollte halt nur während den Öffnungszeiten sein, viel Glück | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.05.2004 um 12:47 Uhr  
| Hallo,
Ich war auch mal 6 monate überfällig.
Die vom tüv haben nichts gesagt, ausser " erwischt worden? oder wieso kommt die erleuchtung? " die haben sich ganz schön auf meine kosten amüsiert.
Du kannst wirklich bedenkenlos hinfahren, und wenn die versuchen witzig zu wirken, und auch noch witze über deinen slk machen............nimm pfefferspray mit
--
Gruss
Jochen | Antworten
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| Geschrieben am 11.05.2004 um 22:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von axk0815 am 11.05.2004 um 22:44 Uhr ]
SLK-Andy schrieb:
...Beim TÜV hast du nichts zu befürchten. Wenn du von den Abfangjägern kontrolliert wirst, bekommst du eine Verwarnung und eine Mitteilung über Fahrzeugmängel.
Überzogen um bis zu 2 Monate: 15 ,- *NEU* seit 01.04.04
über 2 Monate: 25 ,-
Über 8 Monate gibt es auch noch eine Staffelung. Ich glaube das waren 35 ,-
Der neue "Stempel" wird zurück datiert. D.h. du hast nicht ab dem Zeitpunkt, an dem du deinen neuen machen hast lassen, 2 Monate, sondern seit dem eigentlich letzten Termin....
Da muss ich dich, lieber Kollege, leider ein wenig verbessern. Zum einen haben sich - abgesehen von den Tatkennzahlen - zum 01.04.2004 lediglich die Sanktionierungen für den Schwerlastverkehr geändert, zum zweiten lauten die korrekten Verwarnungs-/Bußgeldsätze:
- HU mehr als 2 Mon überschritten = 15 Euro
- HU mehr als 4 Mon überschritten = 25 Euro
- HU mehr als 8 Mon überschritten = 40 Euro + 1 Pünktchen in Flensburg
Sorry Andy, aber das gehört zur Standardausrüstung eines SchuPo...
...hast also noch bis September Zeit *gg* (kleiner Insider-Witz!)
VLG, Alex | Antworten
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