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   Loooser

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Beiträge: 109
User seit 12.02.2007
 Geschrieben am 19.07.2014 um 16:21 Uhr   
gibts hier einen guten Anwalt?
Doch zuerst einmal
Hallo zusammen,
mein Problem:
Vor knapp 2 Jahren hatten wir eine Wasserschaden zu beklagen. Verursacht wurde er durch einen verstopften Ablauf auf dem Balkon in der Wohnung über uns. Das Wasser stieg auf dem Balkon an, lief in die Wohnung und schluss endlich durch die Decke (Plattenbau 70er Jahre), b.z.w. durch die Dehnfugen der Decke, in unser Schlafzimmer. Wir waren sehr verärgert, der Schaden Gott sei dank nicht allzu groß. Das heißt Bettzeug nass, Laminat hat keinen Schaden genommen, an der Decke, entlang der Dehnfuge Stockflecken. Der Mieter hat uns den Schaden bezahlt, neues Bettzeug, einen Eimer Farbe, wir hatten das Schlafzimmer neu gestrichen, somit war der Schaden für uns erledigt (bin kein Mensch der gleich mit Kanonen auf Spatzen schießt.)

Vor einem 3/4 Jahr haben wir die Wohnung verkauft, vor 2 Wochen hatte es Sinnflutartig bei uns geregnet. Am gleichen Abende bekamen wir eine bitterböse Email vom Käufer unserer Wohnung.
Wieder eine Überschwemmung, wieder ein verstopfter Abfluss. Er spricht von einem heimtückisch, arglistig verschwiegenen Mangel, möchte Anwalt und Gutachter beauftragen und den Kaufvertrag rückabwickeln.

Im Kaufvertrag steht Sinngemäss, gekauft wie gesehen, der Verkäufer haftet für keine Schäden. Ausser für wissentlich verschwiegene Mängel.

Frage: Ist ein behobener Schaden ein versteckter / verschwiegener Mangel?
Hätte ich den Käufer behobene Mängel anzeigen müssen?

Wir haben fast 20 Jahre in diesem Haus gewohnt, folglich gab es in diese Zeit einige Schäden die behoben wurde. In dieser Zeit hatten wir alle Zimmer mindesten einmal renoviert und gestrichen. Küche und Bad saniert weil alt und kaputt.

Meiner Meinung nach ist der Mieter in der oberen Wohnung an der Überschwemmung schuld. Das eine Stahlbetondecke mit Dehnfugen nicht Wasserdicht sein kann, müsste einleuchten (eine Wohnung ist ja schließlich kein Schwimmbecken), kann meiner Meinung nach kein Mangel sein sondern ist Bauartbedingt so gegeben, oder?
Wie schätz ihr die Lage ein, soll ich einen Anwalt zu rate ziehen?

Meine Frau ist mit den Nerven fertig und ich kurz davor.
Hoffe auf ein paar gute Tipp und Ratschläge.
Viele Grüße
Peter



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 Geschrieben am 19.07.2014 um 17:11 Uhr   
moin Peter

bist du in irgendeinem Verein organisiert, welcher Haus- /Wohnungseigentum- und Grundbesitz vertritt..nach deinem Post zu urteilen wohl nicht..

Denke mal, dass es sinnvoll sein wir, dir diesbezüglichen Rat beim Anwalt zu holen.

Zumindest eine Rechtsauskunft kostet nicht die Welt und zeigt die Richtung auf, welche es gilt zu gehen.

Grundsätzlich haben auch Rechtschutzversicherung (in deinem Falle zu spät) ihre Berechtigung, spätestens im Bedarfsfalle ist man froh darüber, sowas zu haben.

Ich streite mich grundsätzlich nie mit Leuten, dass überlasse ich den Profis und bin stets sehr gut damit gefahren

Gruß...vom Johann

--
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Beiträge: 4820
User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 19.07.2014 um 19:11 Uhr   
Der Mangel geht ja nicht von deiner Wohnung aus,der Besitzer der Wohnung über dir hätte nach dem letzten mal Abhilfe tragen müssen.
Brauchst dir keine Sorgen zu machen,für die Dummheit anderer bist du nicht haftbar.

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   silverstone

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 Geschrieben am 20.07.2014 um 12:59 Uhr   
Hallo Peter,

obwohl ich kein Anwalt bin, glaube ich, daß wenn der Fall so wie von Dir beschrieben voliegt, Du Dir keine Sorgen machen mußt.

Die letztendlich grundlegende Frage dürfte sein, ob der Abfluß auf dem Balkon über Dir nicht bauartbedingt ordnungsgemäß ist, und die Vorfälle hierdurch ausgelöst wurden, oder aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters dieser Wohnung durch nicht erfolgte Reinigung.

Wenn ein Bewohner in einer Wohnung eine selbst verschuldete Überschwemmung anrichtet, dann ist das kein Mangel der Wohnung bzw. des Gebäudes.
Die beim ersten Vorfall durchgeführten Arbeiten (Streichen Decke) sind dann aus meiner Sicht auch keine Mängelbeseitigung sondern die Beseitigung eines Haftpflichtschadens.
Um einen Mangel würde es sich in solch einem Fall handeln, wenn die Wasserleitungen in den Wönden undicht und hierdurch die Bausubstanz permanent feucht wäre.

Selbst wenn sich heraus stellt, daß der Abfluß bauart bedingt nicht geeignet ist, kann Dir daraus im Nachhinein meiner Meinung nach keiner einen Strick drehen, da wenn dies lediglich 1 x während der gesamten Zeit aufgetreten ist Dir dieser mögliche Mangel nicht ersichttlich sein mußte.
In diesem Fall müßte sich der neue Eigentümer an die Eigentümerversammlung wenden um diesen Mangel abzustellen.

Gruß Rainer




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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 20.07.2014 um 15:21 Uhr   


Loooser schrieb:
gibts hier einen guten Anwalt?
Doch zuerst einmal
Hallo zusammen,
mein Problem:
Vor knapp 2 Jahren hatten wir eine Wasserschaden zu beklagen. Verursacht wurde er durch einen verstopften Ablauf auf dem Balkon in der Wohnung über uns. Das Wasser stieg auf dem Balkon an, lief in die Wohnung und schluss endlich durch die Decke (Plattenbau 70er Jahre), b.z.w. durch die Dehnfugen der Decke, in unser Schlafzimmer. Wir waren sehr verärgert, der Schaden Gott sei dank nicht allzu groß. Das heißt Bettzeug nass, Laminat hat keinen Schaden genommen, an der Decke, entlang der Dehnfuge Stockflecken. Der Mieter hat uns den Schaden bezahlt, neues Bettzeug, einen Eimer Farbe, wir hatten das Schlafzimmer neu gestrichen, somit war der Schaden für uns erledigt (bin kein Mensch der gleich mit Kanonen auf Spatzen schießt.)

Vor einem 3/4 Jahr haben wir die Wohnung verkauft, vor 2 Wochen hatte es Sinnflutartig bei uns geregnet. Am gleichen Abende bekamen wir eine bitterböse Email vom Käufer unserer Wohnung.
Wieder eine Überschwemmung, wieder ein verstopfter Abfluss. Er spricht von einem heimtückisch, arglistig verschwiegenen Mangel, möchte Anwalt und Gutachter beauftragen und den Kaufvertrag rückabwickeln.

Im Kaufvertrag steht Sinngemäss, gekauft wie gesehen, der Verkäufer haftet für keine Schäden. Ausser für wissentlich verschwiegene Mängel.

Frage: Ist ein behobener Schaden ein versteckter / verschwiegener Mangel?
Hätte ich den Käufer behobene Mängel anzeigen müssen?

Wir haben fast 20 Jahre in diesem Haus gewohnt, folglich gab es in diese Zeit einige Schäden die behoben wurde. In dieser Zeit hatten wir alle Zimmer mindesten einmal renoviert und gestrichen. Küche und Bad saniert weil alt und kaputt.

Meiner Meinung nach ist der Mieter in der oberen Wohnung an der Überschwemmung schuld. Das eine Stahlbetondecke mit Dehnfugen nicht Wasserdicht sein kann, müsste einleuchten (eine Wohnung ist ja schließlich kein Schwimmbecken), kann meiner Meinung nach kein Mangel sein sondern ist Bauartbedingt so gegeben, oder?
Wie schätz ihr die Lage ein, soll ich einen Anwalt zu rate ziehen?

Meine Frau ist mit den Nerven fertig und ich kurz davor.
Hoffe auf ein paar gute Tipp und Ratschläge.
Viele Grüße
Peter





Ihr habt doch wie ich einen bezahlten Hausverwalter über den alles läuft, oder?

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Gruss aus CCAA
SLK 200K 11/03 obsidianschwarz

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   silverstone

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 Geschrieben am 20.07.2014 um 16:42 Uhr   
Hallo Odin,

da Peter nicht mehr Eigentümer der Wohnung ist, und der Hausverwalter von den Eigentümern eingesetzt und nur diesen gegenüber veratwortlich ist, ist der Verwalter nach meiner Meinung nicht sein Ansprechpartner.
Ich würde als erstes versuchen mit dem Käufer vernünftig zu reden (soweit möglich), und wenn das nichts bringt, und er durch einen Anwalt versucht den Kauf rückgängig zu machen, einen eigenen Anwalt mit der Wahrung meiner Rechte zu beauftragen. Natürlich kann man auch schon vorher anwaltlichen Rat einholen um vorab nichts falsch zu machen, aber ich würde erst einmal warten bis wirklich Ansprüche angemeldet werden.

Gruß Rainer

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 Geschrieben am 20.07.2014 um 18:54 Uhr   


silverstone schrieb:

Ich würde als erstes versuchen mit dem Käufer vernünftig zu reden (soweit möglich), und wenn das nichts bringt, und er durch einen Anwalt versucht den Kauf rückgängig zu machen, einen eigenen Anwalt mit der Wahrung meiner Rechte zu beauftragen.

Natürlich kann man auch schon vorher anwaltlichen Rat einholen um vorab nichts falsch zu machen, aber ich würde erst einmal warten bis wirklich Ansprüche angemeldet werden.


N'Abend,

ich schließe mich Glatze und Rainer 100%ig an. Ist schon lustig, dass hier teilweise ernsthaft empfohlen wird, nur aufgrund eines solchen Drohanrufes Geld für einen Anwalt auszugeben. Aber gut, davon leben sie....

Gruß

Guido



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   QT

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 Geschrieben am 20.07.2014 um 19:23 Uhr   


Loooser schrieb:

Vor einem 3/4 Jahr haben wir die Wohnung verkauft, vor 2 Wochen hatte es Sinnflutartig bei uns geregnet. Am gleichen Abende bekamen wir eine bitterböse Email vom Käufer unserer Wohnung.
Wieder eine Überschwemmung, wieder ein verstopfter Abfluss.
Ich denke nicht, dass Euch ein Leben lang die Pflicht obliegt, die Abflüsse in diesem Haus regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen. Ich würde mir da mal keine Sorgen machen...

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   bitti

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 Geschrieben am 20.07.2014 um 19:35 Uhr   
Du kannst ruhig schlafen und der Dich am Ar....
Deine Wohnung ist ja nicht die Schadensursache Punkt. Ja nicht ins Bockshorn jagen lassen!

LG Claus

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 Geschrieben am 20.07.2014 um 22:19 Uhr   


bitti schrieb:
Du kannst ruhig schlafen und der Dich am Ar....
Deine Wohnung ist ja nicht die Schadensursache Punkt. Ja nicht ins Bockshorn jagen lassen!

LG Claus



Moin,

der Schaden ist in der verkauften Wohnung aufgetreten und bereits nachweislich zum zweitenmal.

Der Verursacher ist erstmal zweitrangig.

Ich würde abwarten, daß ganze jedoch nicht auf die leichte Schulter nehmen.

--
Gruß

Bernd

"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."
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