Hallo zusammen
Wenn in Deutschland der Tüv überzogen ist zahlt man: bis 2 Monate 15 bis 8 Monate 25 und über 8 Monate 40€, plus Punkte. Kann mir jemand sagen wie in der Schweiz der Überzug geahndet wird, als Transitreisender?.
m.f.G Georg
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 31.05.2014 um 16:31 Uhr ]
Moin Georg,
bleibt erst einmal die Frage warum Du mit abgelaufenen TÜV in andere Länder fahren willst?
Die genaue Rechtsprechung in der Schweiz kenne ich nicht - sollte es aber z.B. zu einem Unfall kommen, egal ob verschuldet oder unverschuldet - kann es m.E. böse werden!
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Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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S3r Kurvensau, 479Nm.
Ein Auto ohne Allrad ist eine Notlösung (W. Röhrl)
Hallo Olaf
Der Grund ist der: Hab mir vor Kurzem ein Neues Fahrzeug bestellt. Dies sollte bis Dato geliefert sein. Is nich. Habe Urlaub geplant und gebucht. Das Fahrzeug das ich fahre wird von meinem Autoh. so wie es ist übernommen. Am 01.06. ist an diesem meinem Fahrzeug der Tüv abgelaufen. Muß aber durch die Schweiz. Lieg jetzt im Clinch mit meinem Auto-Verkäufer wegen Ersatz, der wiederum einen Anhänger von 1800Kg ziehen soll. Daraus ergab sich die Frage.
Grüße aus dem Schwarzwald Georg
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von felixfix am 02.06.2014 um 12:01 Uhr ]
Würde wegen der Fahrzeugsicherheit bei einer Urlaubsfahrt lieber den Wagen vor der Reise checken lassen. Die TÜV-Gebühr ist jetzt auch nicht die Welt und hast dabei eventuell mehr Gewissheit, dass dein Reisegefährt nicht auf dem Weg zum Urlaub die Grätsche macht.
Sollten Mängel vorhanden sein, hast du eine Nachbesserungsfrist von 4 Wochen. Dies sollte ausreichen für den Urlaub. Und falls es gravierende Mängel sein sollten, dann besser vor Abfahrt beim TÜV entdeckt als während der Urlaubsreise unterwegs.
Einen Wagen inkl. anhängende Last ohne TÜV-Plakette zur Urlaubsreise zu nutzen, wäre mir ehrlich gesagt für Leib und Leben zu riskant. Die paar Euro zur Hauptuntersuchung würde ich investieren – dem Urlaub und der Gesundheit zu liebe. Jeder wie er mag.
Würde einfach per E-Mail die Situation KURZ schildern und simpel Fragen.
Ich persönlich glaube nicht, dass das ein Problem ist. Würde aber auch lieber kurz anfragen und im Falle einer positiven Rückmeldung – Ausdruck und mitführen.