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Tipps und Technik R171 » » Thema: TÜV notwendig? Federn/Felgen
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 Geschrieben am 18.03.2014 um 17:16 Uhr   
Hallo zusammen,

ich habe mir vor 2 Wochen H&R Federn mit 30mm In meinen 200K gebaut.
Diese haben eine ABE.
Nun habe ich mir neue Felgen für den Sommer zugelegt.Und zwar Motec Penta in 18 Zoll mit ET 30.Dazu habe ich Dunlop Reifen in 225/40 gekauft.
Jetzt meine Frage: Muss ich damit zum TÜV wegen den Federn und /oder der Felgen-/Reifenkombi oder genügen die ABEs?(Den Felgen liegt auch eine bei)
Hoffe auf eine schnelle Antwort, da ich sie gleich draufmachen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Sybert

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   Frankman01



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 Geschrieben am 18.03.2014 um 17:59 Uhr   
hallo Sybert,

geänderte Fahrwerksfedern haben nie eine ABE, sondern ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, nach Abnahme durch z.B. den Tüv.

Wenn Du ein Gutachten für die Räder hast, beziht sich das Gutachten immer auf den serienmäßigen Zustand, was durch die Tieferlegung ja nicht mehr gegeben ist.

Du musst also in jedem Falle zum Tüv, dort wird dann alles zusammen eingetragen.
Unbedingt die Unterlagen der Federn und der Räder mitnehmen.

--
es grüßt......die Dumm Sau

"Ehrliche Menschen haben es manchmal sehr schwer, gegen das anzukommen, was unehrliche Menschen zuvor angerichtet haben"

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 Geschrieben am 18.03.2014 um 18:06 Uhr   
Danke für die Antwort!
Was wird das ca kosten?

Mit freundlichen Grüßen
Sybert

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   Frankman01



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 Geschrieben am 18.03.2014 um 18:08 Uhr   
grob geschätzt um die 80 Euro.

Spur hast Du aber einstellen lassen, und ggf. die Scheinwerferhöhe ?

Ich habe das beim Tüv schon erlebt, dass man einen Nachweis sehen wollte.

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   accpralle

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 Geschrieben am 18.03.2014 um 18:46 Uhr   
Richtig, der TÜV will nach Federwechsel eigentlich IMMER das Vermessungsprotokoll sehen...und mit anderen Federn musst du IMMER zum TÜV+Zulassungsstelle weil sich ja die Fahrzeughöhe in den Papieren ändert...
Gerd

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 Geschrieben am 18.03.2014 um 19:13 Uhr   


Frankman01 schrieb:
hallo Sybert,

geänderte Fahrwerksfedern haben nie eine ABE, sondern ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, nach Abnahme durch z.B. den Tüv.

Wenn Du ein Gutachten für die Räder hast, beziht sich das Gutachten immer auf den serienmäßigen Zustand, was durch die Tieferlegung ja nicht mehr gegeben ist.

Du musst also in jedem Falle zum Tüv, dort wird dann alles zusammen eingetragen.
Unbedingt die Unterlagen der Federn und der Räder mitnehmen.

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Also meine Federn haben ne ABE...

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   accpralle

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 Geschrieben am 18.03.2014 um 19:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von accpralle am 18.03.2014 um 19:18 Uhr ]

DAS wäre wirklich was neues.... ...kannst du die ABE mal einstellen ???
Gerd

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   Madmax

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 Geschrieben am 18.03.2014 um 19:25 Uhr   


Sybert schrieb:
Also meine Federn haben ne ABE...



Nabend,

auch wenn es eine ABE sein sollte, was ich persönlich für unwahrscheinlich halte, musst Du dem netten Herrn vom TüV zeigen, dass die Freigängigkeit mit den neuen Rädern / Reifen in Verbindung mit der Tieferlegung gegeben ist, die Lichteinstellung korrekt ist und die LWR funktioniert. Das Vermessungsprotokoll wird, zumindest in Hessen, auch eingefordert.

Zur LWR bei Tieferlegung lies bitte mein Post vom 18.4.2011

http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=58373&forum=4&start=10&highlight=


--
Herzliche Grüße,

Matthias

Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt

http://www.verruecktespaar.de

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   convertible

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 Geschrieben am 18.03.2014 um 22:00 Uhr   
Hallo Sybert,

lies einfach noch einmal in Ruhe was Frankman in seinem 1. Post geschrieben hat, dort steht alles Wesentliche drin.
Ohne eine Abnahme der gesamten Fahrwerks-Änderungen in Verbindung mit den Rädern an Deinem SLK ist die Betriebserlaubnis erloschen.

--
Beste Grüße
............................................................
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 Geschrieben am 18.03.2014 um 22:29 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 19.03.2014 um 11:36 Uhr ]




convertible schrieb:
Hallo Sybert,

lies einfach noch einmal in Ruhe was Frankman in seinem 1. Post geschrieben hat, dort steht alles Wesentliche drin.
Ohne eine Abnahme der gesamten Fahrwerks-Änderungen in Verbindung mit den Rädern an Deinem SLK ist die Betriebserlaubnis erloschen.

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Beste Grüße
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Vielleicht begründet das hier meine Zweifel an seinen Aussagen:

Seite 1

http://www.fotos-hochladen.net/view/img0205e362vuoqj0.jpg

Seite 2

http://www.fotos-hochladen.net/view/img0206afklv1p3rz.jpg

Seite 3

http://www.fotos-hochladen.net/view/img02070cmuvae6bs.jpg


Habs nur schnell mit dem Handy abfotografiert.

Mit freundlichen Grüßen
Sybert

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