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Klatsch und Tratsch » » Thema: Sturmschaden |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 548
User seit 05.12.2006
| Geschrieben am 09.02.2014 um 18:18 Uhr  
| Hallo zusammen
mal ne Frage an die Versicherungs Experten unter uns.
Bei dem Starken Sturm letzte Nacht haben sich zwei Schieferplatten
an der Dachabdeckung meines Hauses gelöst .
und eine ist leider auf unseren Mercedes gefallen...ups.
Lackschaden genau Mitte Motorhaube
ok den Dachschaden zahlt die Gebäudeversicherung
oder ich mache die beiden platten selber wieder dran.
aber was ist mit dem Lackschaden der wagen ist auf meiner Mutter
zugelassen und hat keine Kasko.
hab ich da Pech gehabt weil es in der Familie ist oder zahlt das
meine Haftpflicht ????
danke finn | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 144
User seit 15.11.2013
| Geschrieben am 09.02.2014 um 19:09 Uhr  
| Hallo finn-350
Die Gebäudeversicherung zahlt nicht Fremdschaden, da höhere Gewalt, es sei denn die Schieferschindeln waren vorher schon lose, dann bekommst du aber auch den eigenen Schaden eventuell nicht ersetzt wegen grober Fahrlässigkeit. Steht in deiner Police.
Die Autoversicherung greift nur, wenn du mindestens Teilkasko abgeschlossen hast. Haftpflicht alleine reicht leider nicht.
Sorry, aber ich befürchte das du auf dem Lackschaden sitzen bleibst.
Gruss Eric
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 736
User seit 10.11.2011
| Geschrieben am 10.02.2014 um 08:26 Uhr  
| Zunächst einmal liegt nur dann ein Fremdschaden vor, wenn Deine Mutter nicht nur Halter, sondern Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn dies so ist, und Du eine Gebäudehaftpflichtversicherung hast, kannst Du versuchen den Schaden darüber zu regulieren. Allerdings ist bei vielen Versicherern eine Schadensregulierung innerhalb der Familie ausgeschlossen; Verischerungsbedingungen durchlesen.
Besteht KEINE Gebäudehaftpflichtversicherung, Deine Mutter wäre Eigentümerin des Fahrzeugs, so hätte sie Anspruch auf Schadensersatz Dir gegenüber, sofern Du Deiner Verkehrsicherungspflicht am Gebäude nicht nachgekommen bist. Dies ist der Fall, wenn z.B. lange bekannt war, dass ein Baum sehr morsch und sturmgefährdet ist, Du ihn nicht entfernt hast, oder im Fall des Dachs, wenn bekannt war, dass Ziegel dort lose rumliegen und stark sturmgefährdet sind. Autofahrer werden in der Praxis jedoch immer sehr sehr große Probleme haben, nach einem Sturm einem Gebäude-Besitzer solch ein Fehlverhalten nachzuweisen und im vorliegenden Fall spielt das ja innerhalb der Familie sowieso gar keine Rolle.
Lehnt die Gebäudehaftpflichtversicherung die Schadensregulierung ab und besteht keine Teil- oder Vollkasko, schaust Du in die Röhre. Interessant in dem Zusammenhang vielleicht auch noch, dass bei der Einstufung ob ein Sturmschaden vorliegt oder nicht,, bzw. als Voraussetzung für eine Schadenregulierung, viele Versicherer bei der Teilkasko eine Mindest-Windstärke von 8 fordern; das nur als Anmerkung.
--
Gruß aus Hennef, Markus
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 157
User seit 29.01.2013
| Geschrieben am 10.02.2014 um 12:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Andreas S am 10.02.2014 um 12:22 Uhr ]
d-n-h schrieb:
Zunächst einmal liegt nur dann ein Fremdschaden vor, wenn Deine Mutter nicht nur Halter, sondern Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn dies so ist, und Du eine Gebäudehaftpflichtversicherung hast, kannst Du versuchen den Schaden darüber zu regulieren. Allerdings ist bei vielen Versicherern eine Schadensregulierung innerhalb der Familie ausgeschlossen; Verischerungsbedingungen durchlesen.
AFAIK: Heisst die Bedingung, dass sie nicht im gleichen Haushalt wohnt.
Wer Halter ist spielt wie Du sagst keine Rolle, auf das Eigentum kommt es an. Nur: Wenn die Mutter Eigentümer ist und das Fahrzeug an den Sohn verliehen hat, dürfte die Versicherung auch aus der Pflicht sein, denn AFAIR haftet man nicht für geliehene Dinge. | Antworten
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