.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: Sturmschaden
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   finn-350

Schreiberlevel:
Forenoberprimaner
Forenoberprimaner
Beiträge: 548
User seit 05.12.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 09.02.2014 um 18:18 Uhr   
Hallo zusammen

mal ne Frage an die Versicherungs Experten unter uns.
Bei dem Starken Sturm letzte Nacht haben sich zwei Schieferplatten
an der Dachabdeckung meines Hauses gelöst .
und eine ist leider auf unseren Mercedes gefallen...ups.
Lackschaden genau Mitte Motorhaube

ok den Dachschaden zahlt die Gebäudeversicherung
oder ich mache die beiden platten selber wieder dran.

aber was ist mit dem Lackschaden der wagen ist auf meiner Mutter
zugelassen und hat keine Kasko.
hab ich da Pech gehabt weil es in der Familie ist oder zahlt das
meine Haftpflicht ????

danke finn

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an finn-350    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   edo2fast

Schreiberlevel:
Forenquartaner
Forenquartaner
Beiträge: 144
User seit 15.11.2013
 Geschrieben am 09.02.2014 um 19:09 Uhr   
Hallo finn-350
Die Gebäudeversicherung zahlt nicht Fremdschaden, da höhere Gewalt, es sei denn die Schieferschindeln waren vorher schon lose, dann bekommst du aber auch den eigenen Schaden eventuell nicht ersetzt wegen grober Fahrlässigkeit. Steht in deiner Police.

Die Autoversicherung greift nur, wenn du mindestens Teilkasko abgeschlossen hast. Haftpflicht alleine reicht leider nicht.
Sorry, aber ich befürchte das du auf dem Lackschaden sitzen bleibst.

Gruss Eric

--
SLK 200K, R170, Mod.2002 silberbrilliant ,17Zoll AMG Style 4 mit 225 V/H
Für den Alltag : CLC350 AMG Performance Edition, 18Zoll AMG Style 2,

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an edo2fast    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   d-n-h

Schreiberlevel:
Forenoberprimaner
Forenoberprimaner
Beiträge: 736
User seit 10.11.2011
 Geschrieben am 10.02.2014 um 08:26 Uhr   
Zunächst einmal liegt nur dann ein Fremdschaden vor, wenn Deine Mutter nicht nur Halter, sondern Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn dies so ist, und Du eine Gebäudehaftpflichtversicherung hast, kannst Du versuchen den Schaden darüber zu regulieren. Allerdings ist bei vielen Versicherern eine Schadensregulierung innerhalb der Familie ausgeschlossen; Verischerungsbedingungen durchlesen.

Besteht KEINE Gebäudehaftpflichtversicherung, Deine Mutter wäre Eigentümerin des Fahrzeugs, so hätte sie Anspruch auf Schadensersatz Dir gegenüber, sofern Du Deiner Verkehrsicherungspflicht am Gebäude nicht nachgekommen bist. Dies ist der Fall, wenn z.B. lange bekannt war, dass ein Baum sehr morsch und sturmgefährdet ist, Du ihn nicht entfernt hast, oder im Fall des Dachs, wenn bekannt war, dass Ziegel dort lose rumliegen und stark sturmgefährdet sind. Autofahrer werden in der Praxis jedoch immer sehr sehr große Probleme haben, nach einem Sturm einem Gebäude-Besitzer solch ein Fehlverhalten nachzuweisen und im vorliegenden Fall spielt das ja innerhalb der Familie sowieso gar keine Rolle.

Lehnt die Gebäudehaftpflichtversicherung die Schadensregulierung ab und besteht keine Teil- oder Vollkasko, schaust Du in die Röhre. Interessant in dem Zusammenhang vielleicht auch noch, dass bei der Einstufung ob ein Sturmschaden vorliegt oder nicht,, bzw. als Voraussetzung für eine Schadenregulierung, viele Versicherer bei der Teilkasko eine Mindest-Windstärke von 8 fordern; das nur als Anmerkung.

--
Gruß aus Hennef, Markus

http://www.dark-net-hunter.de

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an d-n-h    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenuntertertianer
Forenuntertertianer
Beiträge: 157
User seit 29.01.2013
 Geschrieben am 10.02.2014 um 12:19 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Andreas S am 10.02.2014 um 12:22 Uhr ]



d-n-h schrieb:
Zunächst einmal liegt nur dann ein Fremdschaden vor, wenn Deine Mutter nicht nur Halter, sondern Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn dies so ist, und Du eine Gebäudehaftpflichtversicherung hast, kannst Du versuchen den Schaden darüber zu regulieren. Allerdings ist bei vielen Versicherern eine Schadensregulierung innerhalb der Familie ausgeschlossen; Verischerungsbedingungen durchlesen.



AFAIK: Heisst die Bedingung, dass sie nicht im gleichen Haushalt wohnt.

Wer Halter ist spielt wie Du sagst keine Rolle, auf das Eigentum kommt es an. Nur: Wenn die Mutter Eigentümer ist und das Fahrzeug an den Sohn verliehen hat, dürfte die Versicherung auch aus der Pflicht sein, denn AFAIR haftet man nicht für geliehene Dinge.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Andreas S    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:








zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :830
Mitglieder:    0
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.364.180

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Magst Du Spargel?

Ja
Nein

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm