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Klatsch und Tratsch » » Thema: Strafmandat Österreich |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 28
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.05.2004 um 16:17 Uhr  
| Ich bekam heute Post
Angeblich Anfang März in einem x-beliebigen Dorf um 11 km/h zu schnell (36€)
Beweise: Keine
Jetzt kommt das beste: Keine Rechtsmittel möglich.
Frage: Dürfen die das ohne Beweise? Klar wenn man zu schnell fährt, und der Sheriff kommt, zahlt man.
Nach meiner Meinung habe ich ein Recht bewiesen zu kommen dass ich es war - und ist man da in Österreich einer anderen Auffassung.
Am besten nicht zahlen - oder?
Bernhard
--
ex SLK nun CLK | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 797
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.05.2004 um 16:53 Uhr  
| Schau mal ob da was steht bzgl. Angaben wer gefahren ist. Falls ja, schreib irgend eine Adresse aus der Ukraine rein und die Sache ist erledigt. Lenkerermittlung oder so heisst das glaub ich. Du bist verpflichtet diese Angabe zu machen.
Bei 36,- Euronen würde ich allerdings einfach bezahlen.
SL
--
If it has tits or wheels it's gonna give you problems ... | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1141
User seit 19.12.2000
| Geschrieben am 05.05.2004 um 17:40 Uhr  
|
Bernhard schrieb:
Ich bekam heute Post
Angeblich Anfang März in einem x-beliebigen Dorf um 11 km/h zu schnell (36€)
Beweise: Keine
Jetzt kommt das beste: Keine Rechtsmittel möglich.
Frage: Dürfen die das ohne Beweise? Klar wenn man zu schnell fährt, und der Sheriff kommt, zahlt man.
Nach meiner Meinung habe ich ein Recht bewiesen zu kommen dass ich es war - und ist man da in Österreich einer anderen Auffassung.
Am besten nicht zahlen - oder?
Bernhard
--
ex SLK nun CLK
Bernhard
Die Frage ist für mich bloss, ob DU das warst oder nicht. Wenn du genau weisst, dass du dort warst und auch zu schnell gefahren sein könntest: Bezahle! Ich finde, man muss zu seinen "Sünden" stehen - und es geht hier ja "bloss" um ein paar Euronen....
Gruss aus der regnerischen Schweiz
Martin
--
Der mit dem klassischen SLK aus der Schweiz: silber, Leder scarlett, einfach schöööööööööön!
With love from Switzerland | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2867
User seit 26.11.2003
| Geschrieben am 05.05.2004 um 17:59 Uhr  
| Neuerdings werden österr. Strafbescheide auch schon in Buxtehude, Basel und Bergamo zugestellt und weitere Länder in Europa werden folgen, umgekehrt gilt das natürlich auch für uns sündige Ösis im Ausland...
Mein Rat: wenn du es warst, zahl Frist gerecht die € 36 (üblicher Tarif bei Überschreitung bis 20 kmh im Ortsbereich) für diese sogenannte Anonymverfügung, alles andere artet in kostspielige Behördenverfahren aus. Falls du nicht gefahren bist, musst du als Zulassungsinhaber den Lenker angeben, sonst droht eine Anzeige.
Aus "Verkehr und Strafen" (http://www.oeamtc.at):
Was die sogenannten Anonymverfügungen betrifft, haben manche Verkehrsteilnehmer falsche Vorstellungen und verkennen oft völlig den Sinn eines solchen Verfahrens. Zweck dieses abgekürzten Verfahrens ist einzig der, möglichst unbürokratisch ein Strafverfahren abzuwickeln. Der Vorteil besteht eben gerade darin, dass der Zulassungsbesitzer, an den ja die Zustellung gerichtet wird, sozusagen eine er- bzw. gemäßigte Strafe bekommt und dass auch der tatsächliche Lenker nicht genannt werden muss, also anonym bleibt.
Wenn nun aber aus welchen Gründen auch immer die Strafe nicht fristgerecht oder nicht mittels des der Anonymverfügung angeschlossenen Beleges einbezahlt wird, gehen diese Vorteile wieder verloren. Die Motive für das Verstreichenlassen der 4-Wochen-Frist bzw. für die Unterlassung der Verwendung des entsprechenden Beleges spielen dabei keine Rolle, wie der VwGH auch zu diesem Thema eindeutig festgestellt hat. Eines gilt allerdings schon: Die Behörde muss, falls erst nach Ablauf der Frist die Strafe laut Anonymverfügung einbezahlt wird, diesen Betrag wieder zurückzahlen bzw. auf eine spätere höhere Strafe entsprechend in Anrechnung bringen.
P.S.: "Kein Rechtsmittel!" ist natürlich Blödsinn, denn wenn du andere Tatumstände als die in der Verfügung angeführten nachweisen kannst, genügt eine schriftliche Beschwerde bei der ausstellenden Behörde, was aber wieder entsprechende Verfahren - indem dein Anwalt natürlich ein Einsichtsrecht in die Radarprotokolle bekommt - nach sich zieht (s.o.)
--
Servus aus Wien,
Herbert
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 247
User seit 21.03.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2867
User seit 26.11.2003
| Geschrieben am 06.05.2004 um 06:56 Uhr  
|
230black schrieb:
Braucht man tatsächlich einen Anwalt, um in A "Beweise" für eine angeblich begangene Ordnungswidrigkeit vom Amt vorgelegt zu bekommen?
Im Prinzip nicht, aber da heute doch fast jeder Rechtssschutz hat (haben sollte!), habe ich angenommen, dass man sich in einem Verfahren besser vertreten lässt, so ein Beschwerde-Schreiben mit Anwaltskopf macht gleich auch mehr Eindruck auf die Behörde, das Verfahren nieder zu schlagen
Aber nochmal: ich würde aus Kostengründen bei Bagatellverfahren zur Zahlung raten, es sei denn, man ist sich 100%ig sicher, es nicht gewesen zu sein...
--
Servus aus Wien,
Herbert
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