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Tipps und Technik R172 » » Thema: Ist das noch legal?
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 Geschrieben am 10.01.2014 um 21:41 Uhr   
Hallo,
vor einer Woche war unser SLK, Erstzul. Jan. 2013 zum ersten Service (A) bei ca. 19500km .
Bei der Auftragsannahme wurde erklärt und von uns (leider nicht schriftlich) bestätigt, dass ein regulärer Service gemacht wird. Zusatzarbeiten wurden nicht vereinbart.
Bei der Abholung (2 Tage später weil Auto am 1. Tag nicht fertig war) lag keine Rechnug vor und man sagte uns diese wird geschickt.
Nun ist die Rechnung da. Alles o.k. ausser: Es werden Wischerblätter zum Preis von 62,73€ berechnet.
Diese wurden weder von uns beauftragt, noch gehören sie zum Serviceumfang und schon garnicht wurden wir über die Montage informiert. Sie tauchen einfach klammheimlich auf der Rechnung auf.
Bezahlen werden wir sie natürlich nicht.
Enttäuschend an der ganzen Geschichte ist: Man kauft ein Auto bei einer scheinbar seriösen deutschen Firma, bringt es zu einer scheinbar seriösen Bonner Vertragswerkstatt (R..) zum Service und wird besch...en
Also liebe Mercedes- Kunden: Schaut Euch Rechnungen dieser Firma genau an. Vertrauen geht nicht mehr. Die Zeiten sind vorbei.

Gruss
Hermann

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   lennon



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 Geschrieben am 10.01.2014 um 22:13 Uhr   
Servus,

die Prüfung der Wischerblätter kann durchaus zum Serviceumfang gehören:

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=616540


sG, Andy

--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
--
http://www.huk.de/vm/andreas.krimm

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   SLK172

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 Geschrieben am 10.01.2014 um 22:58 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 10.01.2014 um 23:00 Uhr ]



Zusatzarbeiten wurden nicht vereinbart.


N'abend,

die Prüfung und ggf. der Ersatz der Wischerblätter gehören zum Pluspaket. Wenn man sich nicht schriftlich geben låsst oder nicht durchliest was gemacht werden soll, sollte man sich hinterher auch nicht beschweren und seine Rechnung bezahlen.

Darüber hinaus kann man alle weiteren Arbeiten auch ausschließen.

Gruß

Guido

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 Geschrieben am 11.01.2014 um 08:22 Uhr   
Hallo,

weder habe ich ein Plus-Paket beauftragt noch wusste ich bis jetzt von dessen Existenz.

Gruss

Hermann

--
Hermann

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 11.01.2014 um 09:20 Uhr   
Für mich ist es auch selbstverständlich, das bei einer Wartung ggf. verschlissene Wischerblätter gewechselt werden. Das bedarf m.e. auch keiner extra Einverständniserklärung durch den Kunden. Wenn das nicht gewünscht wird, sollte man einfach Punkt für Punkt einzeln mit der Werkstatt besprechen und im Auftrag festhalten.


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891)

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 Geschrieben am 11.01.2014 um 11:38 Uhr   
Hallo,

währen die Wischerblätter auch nur annähernd verschlissen gewesen, so hätte ich deren Austausch beim Service beauftragt.
Das Auto wurde erst Ende März 2013 in Betrieb genommen. Die Wischerblätter waren ohne jeden Mangel.
Gruss
Hermann

--
Hermann

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   SLK172

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 Geschrieben am 11.01.2014 um 13:16 Uhr   


suzz964 schrieb:

Die Wischerblätter waren ohne jeden Mangel.


Hallo,

das ist jetzt ein anderes Problem als das bisher kritisierte.

Bisher wurde von dir moniert, dass MB Tätigkeiten durchgeführt hat, von denen du nicht wusstest, dass sie zum Serviceumfang gehören. Dieses Problem scheint insbesondere dadurch zustande gekommen zu sein, dass der Auftrag scheinbar mehr oder weniger mündlich erteilt wurde und du dich nicht über die eingeschlossenen Leistungen hast informieren lassen.

Jetzt scheint das eigentliche Problem zu sein, dass ein Teil ersetzt wurde, welches nach deiner Ansicht gar nicht verschlissen war. Grundsätzlich kann ich nachvollziehen, dass die Wischerblätter nach einem knappen Jahr nicht erneuert werden müssen. Meine sind zwei Jahre alt und ebenfalls noch gut.

Es wird jetzt halt relativ schwierig nachzuweisen, dass die Wischerblätter grundlos ersetzt wurden. Von daher sind wir wieder beim ursprünglichen Tipp: genau schriftlich vereinbaren was gemacht werden soll und was nicht gemacht werden soll.

Im Grunde ist das aber ein Thema, welches seit Jahrzehnten bekannt und (leider) bei fast allen Autowerkstätten gleich ist.

Gruß

Guido

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 Geschrieben am 11.01.2014 um 16:32 Uhr   
Hallo

Ich halten den Austausch der Wischerblätter nach einem Jahr auch für unnötig. (vorausgestzt diese waren O.K.)

Man geht eben davon aus, das eine seriöse Werkstatt nur Teile wechselt, die defekt sind. Ob diese jetzt auf den Wartungsplan standen oder nicht, ist zweitrangig.

Ich halte die durchzuführenden Arbeiten auf einen Blatt schriftlich fest und übergeben es den Annahmemeister, dort wir das Ganze besprochen und ggf. noch Ergänzungen aufgenommen, ich lasse mir eine Kopie aushändigen.

Mit dieser Methode gab es noch nie Probleme beim Service.

Ich habe auch vermerken lassen, das mein Auto nicht gewaschen werden darf, da sie mir einmal mit einer uralten Waschanlage, meinen erst zwei Tage alten Schwarzen versaut hatten.

Also ich hätte die Wischerblätter auch nicht bezahlt.

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   Taunusboy

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 Geschrieben am 12.01.2014 um 09:53 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Taunusboy am 12.01.2014 um 09:54 Uhr ]

Aus Schaden wird man klug. Das nächste mal wirst es wie ich machen und Wischerblätter, Wischwasser und Kombifilter beim Service abwählen. Die nächste Stufe des Lernens ist die Anlieferung des eigenen Öles.

Und um deine Frage zu beantworten: Ja deine Werkstatt handelte legal.

--
R170: 320 --- R171: 55 --- R172: CDI

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 Geschrieben am 12.01.2014 um 15:47 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 12.01.2014 um 16:16 Uhr ]



Taunusboy schrieb:

Aus Schaden wird man klug. Das nächste mal wirst es wie ich machen und Wischerblätter, Wischwasser und Kombifilter beim Service abwählen. Die nächste Stufe des Lernens ist die Anlieferung des eigenen Öles.

Und um deine Frage zu beantworten: Ja deine Werkstatt handelte legal.

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Hallo

Sehr schön beschrieben, aus Schaden wird man Klug.

Gruß
Aljubo

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