Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem, welches ich nicht in der Forumssuche gefunden
habe. (kommt ja selten vor). Bei meinen Aussenspiegeln ist jeweils ein Lämpchen defekt. Da ich im Frühjahr zum Tüv muß, frage ich mich ob der Prüfer dieses bemängeln würde. Notfalls muß ich mir beide Einsätze beim Freundlichen holen.
Hat jemand eine Meinung dazu?
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Andreas_T am 10.01.2014 um 13:56 Uhr ]
Hallo Bernd,
§54 Abs. 4 Satz 1 der StVZO schreibt paarweise Blinker vorne und hinten vor. Also grundsätzlich benötigen PKWs keine seitlichen Blinker.
Da sie aber vorhanden sind und die 170er so bei der Zulassung zertifiziert wurden, kann der TÜV-Prüfer die fehlende/ bzw. nur teilweise Funktion bemängeln. Ich denke aber das ist eher ein "leichter Mangel" der im Protokoll festgehalten wird, solange nicht alle Birnchen ausgefallen sind.
Früher oder später wirst Du doch ohnehin die Blinker richten, oder? Dann nutze doch die Gelegenheit mal wieder deinen Händler zu besuchen
Ausfall des Seitenblinkers würde mit Sicherheit als Fehler in der Fahrzeugbeleuchtung durchgehen. Würde mich wundern wenn die TÜVler da mal ne Ausnahme machen würden, sonst meckern sie ja bei allem was nicht mehr 100-prozentig funktioniert.
Bei Ausfall nur eines Lämpchens pro Seite dürfte der Prüfer das aber wohl als geringen Mangel aufnehmen. So wie der Passus "Beginnende Korrosion".