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Klatsch und Tratsch » » Thema: Urheberrecht - Neue Abmahnwelle wg. Streaming/redtube
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   benzinkocher

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 Geschrieben am 12.12.2013 um 17:27 Uhr   
Hallo,
vorab: nein, ich bin nicht betroffen. Sonst würde ich dieses Thema wahrscheinlich auch nicht aufmachen.
Tatsache ist, daß die Rechtanwalts-Kanzlei u+c zehntausende von Abmahnungen an (angebliche) Nutzer des Porno-Portals REDTUBE wegen Verletzung des Urheberrechts abgemahnt hat. Erklärender Link z.B. zum entsprechenden Artikel der Augsburger Allgemeine:
http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Nach-Telekom-Kunden-Naechste-Abmahnwelle-wegen-Streaming-kommt-id28084122.html
Mir wird nur Angst und Bange, wenn ich mir überlege, was es bedeuten könnte wenn die Typen mit dieser Geschichte durchkommen sollten. Dann könnte jeder jederzeit in eine aufgestellte Falle tappen, auch wenn er sich ganz "normal" im Internet bewegt. Denn "Streaming" betrifft meistens ja grundsätzlich alle Files, die ich anklicke - Fotos, Filme, Texte etc. Ist nun mal technische Notwendigkeit. Damit wäre die Internetnutzung in Deutschland ein für jeden Einzelnen unvertretbares finanzielles Risiko - oder sehe ich das falsch?
(Fach-)Juristen hier? Wie schätzt Ihr das ein?
Waldemar


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   silverstone

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 Geschrieben am 13.12.2013 um 09:40 Uhr   
Hallo zusammen,

auch ich bin in Rechtsfragen Laie, aber als solcher hoffe ich, daß die schon eingereichten Klagen gegen die Abmahnanwälte voll und ganz greifen.
Die Art und Weise wie sie an die entsprechenden Personendaten gelangt sind, und die aus meiner Sicht nicht stichhaltige Grundlage ihrer Abmahnungen zeigt mir, daß es hierbei nicht um die Abmahnung von begründeten Rechteverletzungen geht, sondern diese ausschließlich der persönlichen Bereicherung dieser Anwälte dient.
Es wird höchste Zeit, daß der Gesetzgeber hier endlich einen wirksamen Riegel vorschiebt.

Gruß Rainer

--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, Jet-Streaming-Performance-Flaps (mehr brauche ich nicht)

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   Foxi



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 Geschrieben am 13.12.2013 um 12:23 Uhr   
Hi,

heute Stand bei uns in der Zeitung das man nach erhalt der Abmahnung erst mal eine Fristverlängerung erwirken soll.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1806541A.html
Musterbrief TK 29

Gruß Foxi



--
Viele Grüße aus dem schönen Badnerländle von Tanja, Finja, Florian und Michael !!

9½ Jahre http://www.slk-stammtisch-karlsruhe.com
http://www.vogelmichael.de/MBSLK/Stammtische.htm

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   benzinkocher

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 Geschrieben am 13.12.2013 um 13:34 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von benzinkocher am 13.12.2013 um 13:58 Uhr ]

Hallo zusammen,
ich möchte nochmal deutlich machen, worum es mir IM KERN geht. Dazu zitiere ich mich selbst:
"...Mir wird nur Angst und Bange, wenn ich mir überlege, was es bedeuten könnte wenn die Typen mit dieser Geschichte durchkommen sollten. Dann könnte jeder jederzeit in eine aufgestellte Falle tappen, auch wenn er sich ganz "normal" im Internet bewegt. Denn "Streaming" betrifft meistens ja grundsätzlich alle Files, die ich anklicke - Fotos, Filme, Texte etc. Ist nun mal technische Notwendigkeit. Damit wäre die Internetnutzung in Deutschland ein für jeden Einzelnen unvertretbares finanzielles Risiko - oder sehe ich das falsch?..."
Frage ist also: ist das technisch notwendige Streamen (Zwischenspeicherung RAM, Grafikkarte, FP) bereits ein urheberrechtlich relevanter Vorgang und sind arglose User damit zivilrechtlich zu belangen?
Die Massenabzocke der Abmahner könnte bei einem entsprechenden Gerichtsurteil völlig unabsehbare Folgen haben. Da beträfe nämlich nicht nur solche Pornoportale wie redtube etc. Auch auf youtube z.B. ließe sich eine "Streamingfalle" installieren.
Selbst süße Katzenbilder könnten solch ein Risiko bergen...
Schöne Grüße
Waldemar


--
200er PreFL/2000, silber, (fast) alles original.
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   speedy63



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 Geschrieben am 13.12.2013 um 14:00 Uhr   
War gestern dauernd in den Nachrichten,
Anwälte der betroffenen gehen mit Klagen wiederum gegen diese Abmahnanwälte vor da diese dem Gericht gegenüber nicht ganz ehrlich wahren um die Daten der Betroffenen zu bekommen!
Sie hatten nicht angegeben dass es streaming wäre sondern Download angegeben
und auch nicht welches Portal es ist!
Somit hätten sie die Daten unberechtigter weise bekommen da es das Gericht nicht weiter geprüft hätte!

--
Grüße von Vice(nte) alias speedy63,
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   benzinkocher

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 Geschrieben am 13.12.2013 um 14:29 Uhr   
Hallo Speedy,
alles im Prinzip richtig. Das Riesenproblem allerdings ist, daß die Rechtsprechung hinsichtlich Streaming nicht eindeutig ist. Sowas wie Grundsatzurteile gibt es dazu noch nicht, da bisher noch niemand aus der Abmahnscene auf die Idee gekommen war, Streaming als Urheberrechtsverletzung abzumahnen.
Das meine ich mit "unübersehbaren Folgen".
Waldemar

--
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   speedy63



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 Geschrieben am 13.12.2013 um 14:34 Uhr   
Hallo benzinkocher,
ja streaming gilt als eine Art Grauzone, wenn es illegal werden sollte ist vieles im Netz vorbei
Wie du schon bei deiner Eröffnung dieses Thread´s schreibst,
man bedenke das youtube und ähnliches ja nix anderes ist

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   bitti

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 Geschrieben am 13.12.2013 um 15:28 Uhr   
Sollte hier einer betroffen sein auf keinen Fall zahlen und weder per Mail noch sonst wie reagieren.
Ich war vor ca. 2 1/2 Jahren auf einer Website um animierte Smileys zu suchen. Ich habe mich weder auf der Seite angemeldet noch Smileys herunter geladen. 16 Tage später bekomme ich vom Betreiber der Site eine Aufforderung 95 EUR zu zahlen da ich ein 1Jahres Abonnement zum freien runterladen von Smileys abgeschlossen hätte. Eine 2 wöchige Widerrufsfrist wäre verstrichen. Ich hab denen geschrieben dass sie mich
am A. lecken können da es weder einen Vertrag noch sonst was gibt.
1/4 Jahr später kommt die 1. Mahnung von so einem Abzocker Verein dessen Inhaber nach Internet Recherche wegen solcher illegaler Mahnungen verurteilt war. 1/2 Jahr später hat ein anderes Inkassobüro wieder gemahnt, mit negativer Schufa Eintragung gedroht etc. Insgesamt habe ich 5 Mahnungen im Abstand von ca. 6 Monaten bekommen, jedes Mal ein anderes Inkasso Unternehmen mit neuer Bankverbindung. Die jeweiligen Banken habe ich informiert und die haben nach eigener Recherche jedes mal das Konto dicht gemacht und sich schriftlich bedankt.
In Der letzten Mahnung dieser Tage schlug ein neuer Abzocker vor dass ich auserwählt wäre nur die Hälfte der mittlerweile stolzen Summe von 375 EUR zahlen zu müssen dann wäre die Sache erledigt, hahaha.....
Also auf keinen Fall einschüchtern lassen, die gehen nicht vor Gericht. Das kostet die ja Geld und wäre für die Saubande ja kontraproduktiv. Sollte wider Erwarten ein Schreiben mit dem Bundesadler drauf eingehen wird ein Anwalt Deines Vertrauens die Affäre schnell erledigen, dafür hat man eine RS Versicherung.
LG Claus

Einschlägige Lektüre: http://tinyurl.com/mva9gl7
http://tinyurl.com/kvakd6g



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 Geschrieben am 13.12.2013 um 16:04 Uhr   


bitti schrieb:
Sollte hier einer betroffen sein auf keinen Fall zahlen und weder per Mail noch sonst wie reagieren.
Ich war vor ca. 2 1/2 Jahren auf einer Website um animierte Smileys zu suchen. Ich habe mich weder auf der Seite angemeldet noch Smileys herunter geladen. 16 Tage später bekomme ich vom Betreiber der Site eine Aufforderung 95 EUR zu zahlen da ich ein 1Jahres Abonnement zum freien runterladen von Smileys abgeschlossen hätte.



Hallo Claus,

IANAL, aber IMHO verwechselst Du Mahnung mit ABmahnung, das sind zwei verschiednene Dinge.

In Deinem Fall hat der HP BEtreiber behauptet, Du hättest einen Vertrag abgeschlossen und aus diesem Vertrag hätte er eine Forderung. Diese Forderung hat der HP Betreiber nun offensichtlich an ein Inkassobüro verkauft und dieses hat versucht diese Forderung einzutreiben und dafür Mahnungen verschickt. Diese Mahnungen konntest Du selbstverständlich ignorieren, da ja offensichtlich kein Vertrag vorlag, allerdings auch nur bis zu einem etwaigen Mahnbescheid, auf den Du reagieren musst, unterlässt Du hier einen Widerspruch, wird er wirksam auch wenn die ursprüngliche Forderung unwirksam war.

Eine ABmahnung bedarf aber keinen Vertrag, sondern fordert Schadensersatz für eine illegale Handlung nebst Kosten der Abmahnung.

Viele Grüsse
Andreas

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 Geschrieben am 13.12.2013 um 16:21 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Andreas S am 13.12.2013 um 16:24 Uhr ]



alles im Prinzip richtig. Das Riesenproblem allerdings ist, daß die Rechtsprechung hinsichtlich Streaming nicht eindeutig ist. Sowas wie Grundsatzurteile gibt es dazu noch nicht, da bisher noch niemand aus der Abmahnscene auf die Idee gekommen war, Streaming als Urheberrechtsverletzung abzumahnen.



Hallo,

nichts wird so heiss gegessen wie gekocht wird, soeben kann man auf FOCUS einen Artikel lesen, dass diese Abmahnungen auf extrem wackligen Beinen stehen.

Nicht nur die hier erwähnten Gegenklagen, sondern auch die Tatsache, dass die Abgemahnten ihrerseits ihre Kosten einfordern können, könnten gem. Artikel der Kanzlei recht teuer kommen.

Folgt man dem Artikel sieht die Realität wohl so aus:

Eine Urheberverletzung liegt dann vor, wenn man urheberrechtlich geschützes Eigentum illegal erwirbt und verbreitet.

Legal erworbenes urhebrrechtlich geschützes Eigentum, darf man für den Eigengebrauch kopieren (nicht aber verbreiten).

=>
Kaufst Du Dir eine CD im Laden, darfst Du sie Dir selber kopieren (z.B. fürs Auto).

=>
Kaufst Du Dir in Singapur eine CD für 1 Euro sollte Dir klar sein, dass das wohl nicht ganz legal war, folglich kein legaler Erwerb vorliegt.

Beim Streamen, fehlt erstmal völlig die Weiterverbreitung (zumindest solange Du keine Vorführungen machst), es bleibt nun nur noch zu prüfen ob Du legal an die Filme gekommen bist oder nicht und ob Du sie gespeichert hast.

Da zum Streamen die Daten nur temporär und wohl auch nicht vollständig gespeichert werden, bezweifelt der Artikel das Vorliegen des Speicherns, wobei ich nicht verstehe, warum das wichtig ist, denn für Deinen Eigengebrauch wäre ja eine Kopie legal (s.o). Letztendlich bleibt die Prüfung auf die Herkunft.

Hier führt nun der Anwalt aus, dass ein Internetuser stutzig werden sollte, wenn er z.B ein vollstä$ndiges Championsleague Spiel live streamen könnte, solange der Stream nicht vom TV sender käme, aber es bei Redtube keinen Anlass zu Zeifeln hätte geben müssen, da Pornoanbieter/-produzenten "Appetithäppchen" üblicherweise auf diesen Portalen anbieten und Redtube keinen Upload der User zulässt, den Inhalt alleine selber bestimmt.

Schlussfolgerung des Anwalts ist, dass die Kanzlei die Abmahnungen kurz vor Weihnachten verschickt hat, da sie davon ausgehen, dass viele Abgemahnten aus Scham nicht zum Anwalt gehen und lieber die geforderten 250 Euro zahlen. Zu weit hergeholt scheint diese Annahme IMHO nicht zu sein, denn alleine der Ehefrau/Partnerin den Kosum von Pornos "gestehen" zu müssen, könnte/dürfte für viele ziemlich unangenehm sein und so werden wohl viele auch zahlen um weitere Post zu verhindern.

Nachzulesen hier:
http://www.focus.de/digital/internet/redtube-stream-streit-um-porno-plattform-redtube-abmahn-affaere-ein-klassisches-eigentor-der-rechtsgeschichte_id_3479378.html

Viele Grüsse
Andreas

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