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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: TÜV ist nicht gleich TÜV.... |
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 147
User seit 25.06.2009
| Geschrieben am 09.09.2013 um 12:12 Uhr  
| Die Geschichte kann ich euch nicht vorenthalten:
Unser SLK brauchte mal wieder einen neuen TÜV - also ab zur Werkstatt (extra nachgefragt, ob es ein Problem sei, dass die mittlerweile "getüvten" Semislicks drauf sind - nö! kein Ding...)
Nun das Ergebnis: Nein! kein TÜV bekommen, weil: angeblich am rechten Scheinwerfer (Xenon) die automatische Weitenregelulierung defekt (ohne Funktion) sei. Und weil die Semislicks und andere Dinge (Bremsanlage und Sitze, sind schon seit min. 3 Jahren drin und wurden das letzte Mal nicht beanstandet von dem gleichen TÜV-Verein) noch nicht in den KFZ-Schein übertragen wurden. Gut im Falle der Semislicks sehen wir das ja ein, da steht auch "unverzüglich" drauf, die Abnahme erfolgte ja auch erst kürzlich.
Aber wegen dem Scheinwerfer, das sahen wir gar nicht ein. Die Werkstatt wollte uns auch gleich einen komplett neuen andrehen - für´n schlappen Tausender!! obwohl das Licht doch brennt!! Nun suchten die Mechaniker nach dem angeblichen Problem und wunderten sich auch, wie der TÜV-Prüfer das so einfach rausfinden konnte. Wir wundern uns da auch heute noch... Angeblich würde der SLK automatisch bei Einschalten des Lichtes einen Leuchtweitentest durchführen? Ist das so?? Könnt ihr mir das bestätigen? Wir sehen da nämlich nur ein Aufleuchten des Lichtes (maximal stark, weil es ja eine Xenonlampe ist, die dann schwächer wird, aber eine Höhenänderung können wir so nicht sehen)... Hat da einer von euch irgendwelche Ideen??
Fazit der Werkstatt: Der Motor arbeitet, aber angeblich verstellt sich im Scheinwerfer nichst = neuer Scheinwerfer fällig!
Dann sind wir (vorsichtshalber auf normale Pirellis gewechselt) zum anderen TÜV gefahren: Der sah das etwas ungleichmäßige Licht (vermutlich durch die Fummelei der Werkstatt standen die Scheinwerfer ungleich hoch) und regulierte das weitestgehend ein und gab und pappte die Plakette auf.... (fand noch zwei minimale Mängel, die nicht dramatisch sind, aber eher gefährdend wären als der dämliche Scheinwerfer, zumal der ja geht!!)
Wir sind verblüfft!! Was sollen wir davon halten?
Unsere Theorie: Der erste TÜV-Prüfer war sauer, weil wir zuerst von ihm die Semislicks abnehmen lassen wollten. Er aber sagte, da müsste zuerst ein Testfahrer die Reifen testen.... *was???* wir fuhren extra unzählige km zu einem Spezialisten-TüV-Prüfer, der diese Reifen kennt und nach Verbreiterung der hinteren Kotflügel gabs auch den TÜV. Also alles fachmännisch abgenommen!! Wir nehmen an, dass dem Prüfer das nicht passte und er glaubte wir hätten jemand anderen "geschmiert" und er uns so was reinwürgen wollte... *grr!!*
Die einzelnen TÜV-Abnahmen lassen wir aber nun dennoch schnellstmöglich in den KFZ-Schein eintragen - nur noch so am Rande
LG Ulli | Antworten
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Beiträge: 19086
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 09.09.2013 um 12:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 09.09.2013 um 12:26 Uhr ]
Hallo Ulli,
die Xenons regulieren sich nach dem Einschalten ist der Tat erst mal auf ihr Niveau. Wenn du vor einer Wand mit dem Wagen stehst, kannst du das sehr gut beobachten.
Bei den nicht übertragenen Reifen war das einfach Pech, aber letztendlich deine Unachtsamkeit.
Das TÜV nicht gleich TÜV ist, ist absolut nichts Neues. Da gibts gehörige Unterschiede.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 736
User seit 10.11.2011
| Geschrieben am 09.09.2013 um 13:00 Uhr  
| Wenn man mit einer nicht eingetragenen Bremsanlage, nicht eingetragen anderen Sitzen und nicht eingetragenen Reifen zum Tüv fährt, sollte man sich vielleicht nicht wundern, wenn man keine Plakette erhält. Dazu hat der Prüfer so wie du schreibst einen weiteren Mangel an der Beleuchtungsanlage gefunden, welcher von einer Werkstatt bestätigt wurde.
Ehrlich gesagt kann ich nicht ganz nachvollziehen, was Du dem Prüfer da jetzt vorwirfst...?
Im Gegenteil, der zweite Prüfer hat, wenn man es genau nimmt, geschlampt und einen erheblichen Mangel, selbigen stellt eine defekte Leuchtweitenregulierung leider halt dar, nicht festgestellt; ebenso wie offensichtlich die vorherigen Prüfer die nicht eingetragene Bremsanlage und Sitze.
--
Gruß aus Hennef (bei Siegburg), Markus
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 147
User seit 25.06.2009
| Geschrieben am 09.09.2013 um 13:19 Uhr  
| oh nein, sämtliche Teile wurden in Einzelabnahmen vom TÜV abgenommen, so ist das ja nicht, dass die keine Abnahme hätten - die Einzelbeläge werden auch brav im SLK mitgeführt. Nur steht in beiden Fällen (Sitze und Bremse) nicht in den Papieren, ob und wann diese übertragen werden müssen (bei den Sitzen steht sogar explizit drin: "Kann")! Das war schon mal der erste Punkt des Prüfers, der nicht korrekt war (bei den Reifen hat er ja recht). Aber der erste Prüfer hat auch nicht bemängelt, dass die ABS-Leitung schlecht verlegt ist (könnte u.U. beschädigt werden und sollte daher anders verlegt oder befestigt werden) und die Dichtung im Anstriebsstrang (an dem Flansch, wie heißt das Teil doch gleich.... mein Mann erzählte es mir doch.... ach ja, Hardyscheibe oder -ring?) porös ist und auch besser erneuert werden sollte. Die zwei Sachen sind für mich arg Sicherheitsrelevant, aber im direkten Vergleich dazu ist eine vielleicht kaputte (vielleicht hing der Scheinwerfer nur fest?) Leuchtweitenregelung - zumal niemand geblendet wird und dieser Mangel wenn dann an der Beifahrerseite auftritt - doch wirklich sekundär.
Mal eine andere Frage in dem Zusammenhang: Wenn am Scheinwerfer Steinschlag auftritt, wird dann auch der komplette Scheinwerfer erneuert oder nur das Glas getauscht? (bekommt man denn das wieder richtig dicht?)
LG Ulli
--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.09.2013 um 13:23 Uhr  
| Letzte Woche beim TÜV, grosses Geschrei 2 Bahnen weiter. Mein Prüfer sagte: " Manche wollen nur die Plakette, egal wie und Andere die Sicherheit ihres Wagens bestätigt bekommen"
Mit falschen Sitzen, Bremsanlage, Slicks und defekter Lampe in den Strassenverkehr???
--
Gruß aus CCAA
Ralf,
Schönwetter:
SLK K 200, R170, Mod.2004 Obsidianschwarz-Nanolack,17Zoll Dezent mit 225 V/H
Sonst: BMW Limousine (LPG)
Vita:12M,Capri 1500XL mit Vynildach,Opel GT+City Kadett,Käfer,Innocenti De Tomaso,Golf1+2,Porsche 944,Fiesta, | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 147
User seit 25.06.2009
| Geschrieben am 09.09.2013 um 13:36 Uhr  
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Odin schrieb:
Letzte Woche beim TÜV, grosses Geschrei 2 Bahnen weiter. Mein Prüfer sagte: " Manche wollen nur die Plakette, egal wie und Andere die Sicherheit ihres Wagens bestätigt bekommen"
Mit falschen Sitzen, Bremsanlage, Slicks und defekter Lampe in den Strassenverkehr???
--
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was soll das denn bitte??
Okay Jungs, dann danke für das Gespräch!
LG Ulli
@Olli: das sehe ich etwas anders mit den Übertragungen, da gibt es gesetzliche Vorgaben, aber keine besagt, dass alles unbedingt schnellstmöglich eingetragen lassen werden muss, das hängt in der Tat vom Einzelfall ab!
--
**wer lächelnd in einen Spiegel schaut, bekommt auch ein Lächeln zurück** | Antworten
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| Geschrieben am 09.09.2013 um 13:39 Uhr  
| Mein 171er macht den Augenaufschlag nur, bei:
- Zündung Stellung 1, dann paar Sekunden warten, bis die Elektronik aufgewacht ist,
- dann Stellung 2 und nach erneut kurzem Warten
- den Anlassjodler spielen lasse.
Drehe ich sofort 1,2,Anlasser, geht das Licht sofort, ohne sich einzuregeln an.
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 09.09.2013 um 13:43 Uhr  
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SLK230K_silber schrieb:
@Olli: das sehe ich etwas anders mit den Übertragungen, da gibt es gesetzliche Vorgaben, aber keine besagt, dass alles unbedingt schnellstmöglich eingetragen lassen werden muss, das hängt in der Tat vom Einzelfall ab!
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**wer lächelnd in einen Spiegel schaut, bekommt auch ein Lächeln zurück**
Richtig, aber Einzelabnahmen nach §19.2 sind immer unmittelbar zu übertragen. Lediglich bei Eintragungen nach §19.3 ist es nicht immer zwingend notwendig die Änderungen unmittelbar zu übertragen.
Nach meinen Erfahrungen schadet es jedoch auf keinen Fall die Änderungen zeitnah in die Papiere zu übertragen, unabhängig von dem was auf der Eintragung vermerkt ist.
Gude, Olli.
--
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Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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