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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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User seit 05.12.2006
 | Geschrieben am 07.09.2013 um 09:53 Uhr  
| Hallo zusammen
Brauche dringend eure Hilfe vielleicht ist ja hier jemand bei einer
Krankenkasse und kennt sich aus.
ich bin seit 3 Monaten wegen eines Bandscheibenvorfalls Krankgeschrieben
und beziehe Krankengeld.
mein Arzt hat die Arbeitsunfähigkeit auf dem Auszahlschein bis zum
30.08.13 bestätigt .das war ein Freitag.
da es mir am diesen Tag wirklich schlecht ging und nicht in der Lage war
ein Fahrzeug zu führen bin ich erst am Montag den 2.09.13 zum Arzt.
Dieser hat hat mich weiterhin auf dem Auszahlschein Krankgeschrieben
also ab in die Post zur Krankenkasse damit.
Heute habe ich Post von der KK bekommen :
Sie haben keinen Anspruch mehr auf Krankengeld da sie ja nicht
lückenlos Krankgeschrieben waren.....
Sorry aber das wusste ich nicht die vergangenden Monate waren echt sch......
und jetzt auch noch so was .
Hat die KK da nicht eine Informantions Pflicht ich habe noch nie KG bezogen und kenne mich nicht aus.
könnt ihr mir einen Rat geben was ich machen kann ???
Danke Finn
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 | Geschrieben am 07.09.2013 um 10:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bestia negra am 07.09.2013 um 10:14 Uhr ]
Hi Finn
Dein Arzt hätte auf dem Krankenschein "Folgeerkrankung" ankreuzen müssen, Aber auch die Krankenkasse müsste das aufgrund des Kürzels der Erkrankung sehen, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Ich denke das geht schon gut aus. Du hast nun aber wieder die Rennerei weil so ein "Jungbeamter" zu dumm zum Arbeiten ist.
Kläre erst einmal mit deinem Arzt ab, ob er das Kreuz nicht vergessen hat.
--
Edit: Fast vergessen. Gute Besserung.
--
Grüße Ralph
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Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 07.09.2013 um 10:29 Uhr  
| Ja also nach 6 Wochen zahlt nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Krankenkassen, wie du sicher weißt.
Jetzt warst du 3 Monate krank, dann lt. Bescheinigung 2 Tage gesund, dann wieder krank.
Die KK will nun davon ausgehen, dass es sich um eine neue Krankheit handelt.
Im Prinzip muss jetzt wieder der Arbeitgeber zahlen, aber der wird dir was husten.
So mal dein Fall, so wie sich die KK es sich vorstellt.
Soweit ich jedoch weiß, ist es unerheblich, ob nun lückenlos oder nicht, sobald du innerhalb eines Jahres mit der gleichen Krankheit daher kommst, fällst du nach 6 Wochen nicht mehr in die Lohnfortzahlung, und die Kasse übernimmt.
Meine Frau hat eine schwere Krankheit, und erst jetzt erkennen wir, wie sehr sich Kassen unberechtigterweise drehen und winden, um nicht zahlen zu müssen.
Ich würde an deiner Stelle nicht streiten, denn du bist der Depp, der in der Zeit kein Geld bekommt. (Es sei denn, du hast Bock da drauf und kannst es dir leisten)
Ich würde den Arzt beknien, dass er dir rückwirkend einen gelben Zettel gibt. Normalerweise darf er nicht, aber manche tun es.
--
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
 Beiträge: 548
User seit 05.12.2006
 | Geschrieben am 07.09.2013 um 10:41 Uhr  
| Hallo
Das Problem liegt darin das auf dem Auszahlschein das Datum
vom 2.09.13 steht .
angekreuzt hat er das ich weiterhin mit der gleichen Diagnose
Arbeitsunfähig bin.
also Arbeiten darf ich nicht bin ja krank zahlen muss die KK nicht
weil eine lücke entstanden ist .
vielleicht hätte ich ein RTW rufen sollen und die hätten mich ins Krankenhaus gebracht .
--
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| Geschrieben am 07.09.2013 um 11:02 Uhr  
| Finn,
erst mal gute Besserung. Ruf am Montag bei der KK an und kläre das mit Deinem Sachbearbeiter. Ich denke, das Problem läßt sich mit einem Anruf und anschl. Arztbesuch ganz schnell lösen.
--
Herzlichst
Diana
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Schreiberlevel: Forenprinz
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 | Geschrieben am 07.09.2013 um 11:19 Uhr  
| Hallo Fin,
es ist genau so wie Tony schreibt, man hat innerhalb von 3 Jahren Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen für die gleiche Erkrankung, dann wäre eine BU zu prüfen.
D.h. in Deinem Falle, die KK muss weiterzahlen, allerdings anhand Deiner Angaben erst wieder ab dem 02.09.
Hier scheint irgendwo ein Übermittlungsfehler vorzuliegen. Ggf eine andere Diagnose eingetragen ? Denn dann, und nur dann !!! würden die Fristen wieder von vorne beginnen, und Dein AG müsste wieder Gehalt zahlen für 6 Wochen.
--
es grüßt......die Dumm Sau
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 | Geschrieben am 11.09.2013 um 11:24 Uhr  
|
finn-350 schrieb:
könnt ihr mir einen Rat geben was ich machen kann ???
Wie behandelt dich dein Arzt ? Oder macht der ausser monatelang krank schreiben gar nichts ?
Bei Bandscheibenvorfall muss gehandelt werden !
Ich habe mich vor etlichen Jahren operieren lassen - und seitdem null problemo.
Und dann ggfs. den SLK gegen ein "rückenfreundlicheres" Auto austauschen.
Hans
--
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
 Beiträge: 548
User seit 05.12.2006
 | Geschrieben am 12.09.2013 um 18:20 Uhr  
| Hallo ihr Lieben
erst mal vielen dank,nach dem ich am Montag bei der Krankenkasse
war und Widerspruch eingelegt hatte ging das ganze zwei Tage hin und her.
ich hatte Sicherheithalber schon mal einen Termin beim Anwalt gemacht.
aber heute morgen habe ich Bescheid bekommen das sie weiter Zahlen.
was hat der Arzt bis jetzt gemacht:
6X Reizstrom Therapie hat aber nur dem Doc was gebracht habe es selber zahlen müssen.
1x Spritze in den Rücken das endete Nachts in der Notaufnahme...super
2X Rezept (also 12 mal ) KG war gut hat mir sehr geholfen bekomme aber
keins mehr der tut so als ob er es selber zahlen müsste lach..
so und jetzt soll eine Reha den Erfolg bringen....
na ja warten wir mal ab....
euch allen einen Schönen Abend...Finn
--
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| Geschrieben am 12.09.2013 um 18:59 Uhr  
| Hi Fin,
zuerst mal sehr gut, dass Du weiter Zahlungen erhälst.
Dein Arzt kann Dir vermutlich nicht mehr verschreiben, weil er sein Soll in diesem Quartal schon erfüllt hat!Ist eben so in diesem Staat!
Weiterhin gute Besserung!
--
Herzlichst
Diana
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
 Beiträge: 159
User seit 19.07.2012
| Geschrieben am 13.09.2013 um 14:12 Uhr  
| Hallo Finn,
da hast Du aber Glück gehabt, dass Du weiter Geld bekommst.
Vor ein paar Wochen war im Fernsehen(Panorama, ZDF Reporter oder ???) genau dieser Fall. Rein rechtlich muss die KK nicht weiter zahlen. Es ist Deine Pflicht VOR Ablauf des letzten Tages eine Fortführung der Krankschreibung einzureichen. Steht so in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und soll wohl auch rechtlich in Ordnung sein.
Es ist meiner Meinung nach eine Riesensauerei, aber die wollen halt sparen wo es geht. Bei dem Fall im TV hat die Versicherung dann sogar noch den Vertrag gekündigt.
Ich wünsche Dir eine gute Besserung!
Tom
--
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