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Klatsch und Tratsch » » Thema: Garantie vs/und Gewährleistung
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 Geschrieben am 26.06.2013 um 15:42 Uhr   
Hallo

zum Topic gesucht aber nichts gefunden. Ich überlege mir für den Winter ein 2.Auto zu kaufen um den SLK zu schonen.

Ich denke an einen sparsamen kleinen Wagen mit noch 2 Jahren TÜV und guten Winterreifen. Den Wagen würde ich die folgenden 2 Winter fahren und nur das machen, was nötig ist um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten (ab und zu Öl würde er natürlich schon bekommen )

Ich hätte einen gefunden, den will der Händler aber nur an Gerbetreibende oder mit Garantie verkaufen. Ich kann ja irgendwo verstehen, dass er weiss, dass er Gewährleistung nicht wirksam auschliessen kann und mir nicht glaubt, dass ich auf selbige durchaus konsequent verzichten will. Sollte ich den Wagen haben wollen, müsste ich also eine Garantie kaufen und separat bezahlen.

Darüber bin ich nun auf folgende Frage gestossen: Ich lese immer "Gebrauchtwagengarantie leht Übernahme ab". also was nutzt dem Händler diese Garantie, er ist doch mein Vertragspartner, d.h. sobald die Versicherung ablehnt, kann ich mich doch wieder an ihn wenden?

Viele Grüsse
Andreas

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 Geschrieben am 26.06.2013 um 17:36 Uhr   
Der Streit wird dann wohl vor Gericht enden..............

Im Prinzip hast Du ja Recht...................aber "bekommen" ist halt immer so'n Problem.

Es gibt sicherlich auch noch "andere" Fahrzeuge zu kaufen

ciao

Ludo


--
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 Geschrieben am 26.06.2013 um 20:52 Uhr   



Darüber bin ich nun auf folgende Frage gestossen: Ich lese immer "Gebrauchtwagengarantie leht Übernahme ab". also was nutzt dem Händler diese Garantie, er ist doch mein Vertragspartner, d.h. sobald die Versicherung ablehnt, kann ich mich doch wieder an ihn wenden?

Viele Grüsse
Andreas



Ganz easy,

der Händler schiebt den Ball der Gebrauchtwagen-Garantie -Versicherung zu. Wenn diese also nicht zahlt, dann ja nicht ohne Grund. Zum Beispiel bei Selbstverschulden wie Motor überhitzen, ohne Wasser/Öl fahren usw.

Der Händler muss sich also um gar nix kümmern. Die Verbrechervereine Garantie drücken sich natürlich wo sie können und weisen dir auch einen guten Grund nach.

Diesen dann entgegen zu wirken mit einem Gegengutachten wird teuer.

Garantie-Versicherungen verfehlen meiner Meinung nach total den Sinn, deinen Gebrauchtwagen gegen Schäden zu versichern. Viel mehr versichern/schützen sie sich selbst und somit auch den Händler, für Schäden nicht haften zu müssen.

--
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   fritzi 280

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 Geschrieben am 26.06.2013 um 22:02 Uhr   


Andreas S schrieb:

Darüber bin ich nun auf folgende Frage gestossen: Ich lese immer "Gebrauchtwagengarantie leht Übernahme ab". also was nutzt dem Händler diese Garantie, er ist doch mein Vertragspartner, d.h. sobald die Versicherung ablehnt, kann ich mich doch wieder an ihn wenden?

Viele Grüsse
Andreas



Hallo Andreas,

dem Händler nützt die Garantie erstmal gar nichts. Wie Du richtig geschrieben hast, ist er Dein Vertragspartner. Und bei Schäden im ersten Jahr, die nicht durch die Benutzung entstanden sind, wendest Du Dich erstmal an ihn. Dich auf die Garantieversicherung zu verweisen wird er bestimmt versuchen .

Hier ein Link:

http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=79193&forum=18&highlight=Gew%E4hrleistung

Herzliche Grüße
Moni

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 Geschrieben am 26.06.2013 um 22:08 Uhr   


fritzi 280 schrieb:
Dich auf die Garantieversicherung zu verweisen wird er bestimmt versuchen .




was heißt versuchen?

Willst ihm dann sagen: "Nein nein, ich will keine Garantie, ich will dass du Händler zahlst!"?

--
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   fritzi 280

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 Geschrieben am 26.06.2013 um 22:24 Uhr   
Hallo Tony,

Du hast es im zitierten Thread schon nicht verstanden.

Natürlich nehme ich den Händler in die Pflicht. Und da kommt er auch nicht raus.

Die Garantieversicherung geht den Händler gar nichts an. Denn die wird auf meinen Namen abgeschlossen und hat mit dem Kaufvertrag erstmal nichts zu tun. Auch wenn sie im Kaufvertrag vorgeschrieben sein sollte wie bei mir.

Zuständig für die Gewährleistung ist der Händler!!!

Herzliche Grüße
Moni

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 Geschrieben am 26.06.2013 um 22:48 Uhr   
Genau, macht doch jeder.

Im Schadensfall sagt man dem Händler, du hast zwar eine Garantie abgeschlossen, aber die geht dich nix an. Ich will dass du alleine für den Schaden aufkommst.

Da bekommst du vor jedem Gericht der Welt recht.

--
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 Geschrieben am 26.06.2013 um 22:56 Uhr   
Sorry,

aber wenn der Verkäufer von vorn herein die Gewährleistung ausschliessen will, dann verzichte ich auf den Kauf.

Es sei denn, ich wäre auf Krawall gebürstet.

ciao

Ludo


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 Geschrieben am 26.06.2013 um 23:09 Uhr   
Ludo das unterscheidet die Gebrauchtwagenhändler vom Vertragshändler, zumindest bei uns in der Gegend.

Wenn der Händler will, haut der sich selbst immer raus. Da kann man noch so schlau sein, oder sich im Recht befinden. Dafür hat die Gesetzeslage Gewährleistungsanspruch zu große Lücken.

Dem Hinterhofzigeuner ist sein Ruf eben egal. Der haut dich gnadenlos übers Ohr.

Anders ist es bei den Vertragshändlern. Die wollen A) nicht ihren Ruf verlieren und B) bekommen sie vom Konzern Druck, wenn die den Kunden linken, also versuchen sie einen Schaden so fair es geht abzuwickeln. Und selbst bei denen gibts auch noch Verbrecher.

Ich hatte beim Mercedes Händler in Traunstein meinen ersten SLK gekauft. Nach 2 Wochen ging das Dach nicht mehr auf und er fuhr nur noch in der 2. Stufe Automatik.

Erst als ich mit Maastricht kurzschloss wandelte er misswillig das Auto. Reparieren wollte er jedoch nicht.

--
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