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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Gewährleistung bei Gebrauchten |
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 13.06.2013 um 11:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 13.06.2013 um 11:42 Uhr ]
Hal.lo,
die Kaufgewährleistungsfrist beträgt bei gebrauchten Sachen 1 Jahr, wenn der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist und Du ein Verbraucher (§§ 437, 474 Abs. 1, 475 Abs. 2 BGB). Das mit den 6 Monaten steht in § 476 BGB und erleichtert Deinen Anspruch in dieser Frist, weil dann einfach unterstellt wird, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war; danach, also in den folgenden 6 Monaten, musst Du dann beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Nochmal zur Terminologie: Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers, die er ggü. Verbrauchern nicht abbedingen kann - Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung ist. Auch wenn Du Garantie hast, besitzt Du immer noch zusätzlich die gesetzliche Gewährleistung gegen den Verkäufer; Du hast dann also beide Ansprüche und kannst Dir aussuchen, welchen Du geltend machen willst!
Sog. "Garantieversicherungen" sind keine Garantie im Sinne des Gesetzes, sondern eigentlich eine besonders heimtückische Art von Güterschadensversicherungen - Finger weg!
--
Herzliche Grüße!
Hal
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Schreiberlevel: Forenabiturient
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User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 13.06.2013 um 19:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TonyDom am 13.06.2013 um 19:28 Uhr ]
@hal9000
Das ist absolut richtig, was du das schreibst. dem gibts eigentlich nichts hinzuzufügen, wenn man die Sache theoretisch betrachtet, oder einen Schadensfall nicht weiter spinnt.
Der Händler verkauft nämlich kein Auto ohne Gebrauchtwagen-Versicherung. Er wäre auch schön blöd.
1. Die Gebrauchtwagen-Versicherung kostet nur runde 300 Euro.
2. Die Gebrauchtwagen-Versicherung nimmt dem Händler eine Menge Risiko und sämtlichen Stress drumrum.
Im Schadensfall sagt der Händler zum Kunden, "Ruf die Nummer Gebrauchtwagen-Versicherung an". Der Händler fühlt sich erst mal aus dem Schneider, obwohl er es noch nicht ist.
Ist der Schaden erstmal bei der Gebrauchtwagen-Garantie gelandet, Schicken die ab einer gewissen Schadenshöhe ihre Gutachter raus. Findet nun der Gutachter nur das geringste Indiz auf Eigenverschulden, bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Dass der Gutachter so geimpft ist, möglichst wenig regulieren zu müssen ist klar.
Dass es nach einem vernichtenden Gutachten wenig Sinn macht beim Händler Gewährleistung zu fordern versteht sich von selbst, denn bei z. B. Eigenverschulden ist auch der Händer samt Gewährleistung aus dem Schneider.
Bleibt also nur noch der Weg zu streiten. Ein Gegengutachten, vor Gericht gehen und vielleicht einen Vergleich zu erzielen? Ich weiß nicht ob sich das rechnet.
Ich rate aus eigener Erfahrung ab, ein Auto mit dubioser Gebrauchtwagen-Versicherung zu kaufen. So einige Aussagen von KFZ-Meistern, die mit der Regulierung solcher Versicherungen Erfahrungen haben bestätigen das.
--
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| Geschrieben am 14.06.2013 um 13:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 14.06.2013 um 13:45 Uhr ]
Hal.lo TonyDom,
schließe mich Dir vollumfänglich an!
Wenn mehr Käufer so schlau wären zu sagen: "Ich kaufe nur OHNE Garantieversicherung oder GAR NICHT" bzw. im Mangelfall auf Abwicklung über Kaufgewährleistung und NICHT über die evtl. bestehende Garantieversicherung zu bestehen, was ja ihr gutes Recht ist (§ 475 Abs. 1 BGB), würden viele der betrügerischen Gebrauchtwagenhändler (ein Pleonasmus? ) ganz schön alt aussehen!
--
Herzliche Grüße!
Hal
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| Geschrieben am 15.06.2013 um 12:21 Uhr  
| SD911 schrieb:
Blöd laufen kann die Sache mit der Gewährleistung, wenn das Fahrzeug z. B. mit Dekra-Siegel verkauft wird. Der Händler zieht sich darauf zurück, dass der Mangel im Prüfbericht nicht auftaucht, also beim Kauf nicht vorlag!
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Moin
richtig!
Daher grundsätzlich ein Fahrzeug vor Kauf (!) bei und nach einer Probefahrt akribisch checken......! 2. Person mitnehmen und alles prüfen!
Natürlich wird das Prüforganisations Siegel / Bericht gemacht um die Fehlerfreiheit beim Kauf feststellen zu lassen....
Aber Vorsicht - auch Prüfer sind nur Menschen und für den Preis dieses Zertifikates sollte man nicht zuviel erwarten. Beim Kauf meines 32 AMG wurden 2 defekte Sitzmatten und ein undichter Ladeluftkühler vom Prüfer übersehen......
Reparaturkosten bei MB über 3000,-- Euro....
Vorsicht auch bei dem Glauben in den ersten sechs Monaten nach Kauf müssten alle Mängel vom Händler repariert werden sofern dieser nicht beweisen kann dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag.
Hier gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen in denen zwischen Mangel und Verschleiß (!) unterschieden wird.....!
Was Garantieversicherungen betrifft kann ich nur jedem raten die Versicherungsbedinungen (Leistungsumfang) vor Kauf (!) zu Hause gründlichst zu studieren.
Grundsätzlich gilt - der (eigene) gründliche Gebrauchtwagencheck hilft jede Menge Ärger zu vermeiden. Oft findet sich dabei noch ein Argument den Preis noch ein wenig nach unten zu verhandeln.......
Grüsse Sansibar | Antworten
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