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| Geschrieben am 21.05.2013 um 01:48 Uhr  
| Die R 172 Felgen sind bekanntermaßen mit größeren Radschrauben - M14 statt M12 - ausgerüstet. Ich möchte meinen älteren AMG-Felgensatz: 8x18 ET 30 - A 211 401 3702 und 9x18 ET 39 A 211 401 3802 am R 172 versuchen, zu homologieren. Bei einem ersten Versuch haben Radschrauben, Löcher und Zentrierung gepasst. Die entstehende dezente Spurverbreiterung ist beabsichtigt. Was meint Ihr dazu? | Antworten
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User seit 15.03.2006
| Geschrieben am 21.05.2013 um 12:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von slksmart am 21.05.2013 um 12:58 Uhr ]
Hallo,
diese Rad - Reifen Kombination sprich ABE A 211 401 3702 ist alleine für den W211.
In der ABE steht der R 172 nicht und so ist das Fahren mit Betriebserlaubnis Felgen deines Fahrzeuges erloschen .
Fazit , Fahren ohne Betriebserlaubnis ist Selbstmord auf Zeit.
Sollte aufgrund beim Fahren ein Unfall passieren wird's du wegen Grobfahrlässigkeit alle Kosten tragen müssen ( Gutachten sind scharfe Hunde wenn es um Geld geht )
Verkaufe den Satz bei Ebay ( beim Namen AMG setzt bei den meisten Bietern der Verstand aus ) und gehe nach MB , auch die haben immer Gebrauchte neuwertige Felgen auf Lager.
Grüße Peter
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User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 21.05.2013 um 14:47 Uhr  
| Naja, so dramatisch ist das nun auch wieder nicht. Die Felgen kann man, wenn sie freigängig sind, auch per Einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen. Die Reifengröße sollte natürlich für den R172 passen, also 225/40 R18 vorne und 245/35 R18 hinten.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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User seit 13.07.2004
| Geschrieben am 21.05.2013 um 18:22 Uhr  
| @ Peter: Der ewige Blödsinn mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bei der Montage von anderen Felgen wir auch durch ständiges Widerholen nicht richtiger, gerade wenn es sich um Werks-MB-Felgen handelt...
...oder meinst du WIRKLICH Felgen mit einer 211er-Nummer passen auch nur auf dem 211er ??
@ Erron: Die Felgen vom 211er passen weil der auch schon die 14er-Schrauben hatte, Traglast passt auch, die Differenzen in der ET sind minimal, also steht einer PROBLEMLOSEN Einzelabnahme nichts im Wege, du wirst also weder verhaftet noch erschossen...
Gerd
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User seit 29.06.2006
| Geschrieben am 22.05.2013 um 12:03 Uhr  
| Hallo zusammen,
laß Dir vom Daimler eine Freigabeliste für die Räder ausdrucken. Auch wenn der SLK nicht aufgeführt ist, ist das ganz hilfreich. Wenn der Abrollumfang innerhalb der Toleranzen ist, die Freigängigkeit gewährleistet ist, die Radabdeckung durch die Karosse O.K. ist und wenn die Radlasten passen sollte ein verständiger TÜV - Prüfer Dir die Räder eintragen. Wichtig: Auf richtige Radschraubenlänge und Sitzform achten.
Gruß
Bernd
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The problem is not the problem. The problem is your attitude about the problem. Do you understand ? (Captain Jack Sparrow)
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User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 22.05.2013 um 18:24 Uhr  
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accpralle schrieb:
@ Peter: Der ewige Blödsinn mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bei der Montage von anderen Felgen wir auch durch ständiges Widerholen nicht
Gerd
--
Hallo Gerd,
bist Du Dir da sicher?
Oder bezieht sich Deine Aussage auf die Zeit nach der Abnahme und Eintragung gem. §19 Abs. 2 ?
--
Beste Grüße
............................................................
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User seit 24.09.2011
| Geschrieben am 22.05.2013 um 18:28 Uhr  
| moin erron,
ich hatte auf meinem 171er 19er-Felgen von asa.
Die waren ziemlich neu und hatten m.E. eine ET 30 o.ä.
Natürlich mussten bei der Montage auf den 172er die Muttern getauscht werden und da es kein Gutachten gab,erfolgte eine günstige Einzelabnahme beim Tüv.
Der einzige Unterschied zum 171er war,daß ich hinten nicht mehr 265er sondern nur noch 255er fahren konnte.
Von daher sollten m.E. ältere AMG-Felgen durchaus auch auf den 172er passen.
Ich meine,daß man nicht ständig neue Felgen kaufen muß.
Gruß
Thore | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 22.05.2013 um 18:37 Uhr  
|
accpralle schrieb:
@ Peter: Der ewige Blödsinn mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis bei der Montage von anderen Felgen wir auch durch ständiges Widerholen nicht richtiger, gerade wenn es sich um Werks-MB-Felgen handelt...
...oder meinst du WIRKLICH Felgen mit einer 211er-Nummer passen auch nur auf dem 211er ??
Moin Gerd,
also, nur mal für mich als Laie und hier im Forum, weil das sicher auch für andere interssant ist.
Ich war bisher auch irgendwie der Meinung, dass man bei nicht eingetragenen Felgen Ärger bekommt.
Klar, passen werden sie schon, das wäre unklug für jede Baureihe andere Felgen zu basteln.
Aber vielleicht kannst Du mal Licht in mein Dunkel bringen.
Danke!
--
Sven Kamm
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Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 22.05.2013 um 19:05 Uhr  
| Hallo Gerd,
noch mal ein Beispiel zum allgemeinen Verständnis hinsichtlich der Eintragung von Felgen. (So wie ich es verstanden habe)
Eines der schönsten Räder für den SLK ist das BS Vielspeichen Schmiederad.
Dieses Rad gibt es eigentlich gar nicht, es gibt kein Teilegutachten oder sonst was. Dieses Rad ist schlicht und ergreifend Bestandteil des SLK BlackSeries und ist Bestandteil der Betriebserlaubnis dieses Autos.
Wenn man sich nun für dieses Rad interessiert und es irgendwo erwirbt und an seinen SLK schraubt, dann ist die Betriebserlaubnis damit erloschen.
Die einzige Möglichkeit die es gibt, ist den Wagen bei AMG vorzuführen und durch AMG beim TÜV abnehmen zu lassen.
--
Beste Grüße
............................................................
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///AGM-NonEco R171 | Antworten
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