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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3497
User seit 08.07.2005
| Geschrieben am 15.02.2013 um 21:08 Uhr  
| Hallo Matthias!
Die Unschuldsvermutung eines Verdächtigen oder Beschuldigten ist bis zum gesetzlichen Beweis seiner Schuld ein Grundpfeiler eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Dieser Anspruch findet aus gutem Grund seine Anerkennung sowohl in unserem Grundgesetz als auch in den verschiedenen Menschenrechts-Chartas.
Vor diesem Hintergrund sollte sich eigentlich niemand zu irgendwelchen Vermutungen oder gar Vorverurteilungen hinreißen lassen.
MW32 schrieb:
Was meint ihr zum Fall Oscar Pistorius?
4 Schüsse durch die geschlossene Tür?
Wegen des verwendeten Gesichtsausdrucks kann man das schon als Schuldvermutung interpretieren.
--
Gruß c-man
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 15.02.2013 um 21:39 Uhr  
| Moin,
er wird als südafrikanischer "O.J. Simpson" in die Geschichte eingehen.
Weltklassesportler, bestialischer Mörder - alles wussten es-, alles Geld der Welt in der Tasche um sich die besten Anwälte der Welt zu leisten, irgendwann erfolgt der mysteriöse Freispruch ... aber dennoch heißt es ja "Gottes Mühlen mahlen langsam, aber stetig ..."
O.J. Simpson wurde dann letztendlich doch 2007, aufgrund eines anderen Vergehens, zu 9 bis zu 33 Jahren verurteilt, Chance auf Entlassung bisher abgelehnt.
So wir auch der Blade Runner enden !
--
Gruß
Bernd
"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."
---
R 171, S 211, W 166 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 189
User seit 02.09.2003
| Geschrieben am 16.02.2013 um 04:13 Uhr  
|
c-man schrieb:
Hallo Matthias!
Die Unschuldsvermutung eines Verdächtigen oder Beschuldigten ist bis zum gesetzlichen Beweis seiner Schuld ein Grundpfeiler eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Dieser Anspruch findet aus gutem Grund seine Anerkennung sowohl in unserem Grundgesetz als auch in den verschiedenen Menschenrechts-Chartas.
Vor diesem Hintergrund sollte sich eigentlich niemand zu irgendwelchen Vermutungen oder gar Vorverurteilungen hinreißen lassen.
MW32 schrieb:
Was meint ihr zum Fall Oscar Pistorius?
4 Schüsse durch die geschlossene Tür?
Wegen des verwendeten Gesichtsausdrucks kann man das schon als Schuldvermutung interpretieren.
--
Gruß c-man
Hi c-man
da hast Du schon recht (sowohl als auch) und ich finde diese Regelung auch ein wichtiges und hohes Gut unseres Rechtesystems und er soll natürlich auch ein faires Verfahren bekommen, aber ich bin auch schon neugierig was die Verteidigung vorzubringen vermag, denn bei 4 Schüssen und dann diese wie gesagt durch die geschlossene Tür, fällt es mir schon etwas schwerer die noch geltende Unschuldsvermutung aufrecht zu erhalten.
Ein Indiz für Vorsatz des Täters (wer es auch immer gewesen war) scheint erstmal gegeben.
Bei Bubi Scholz war es nur ein Schuß, oder?
Eine Waffe ist ein zweischneidiges Schwert
--
Schöne Grüße aus Berlin
Matthias
Das Leben - Jeder Tag mehr ist ein Tag weniger | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.02.2013 um 09:36 Uhr  
| Moin
Das ist auf jeden Fall sehr tragisch !
In südafrika kennt man die Notwehr mit Todesfolge.
Normal ist es in Südafrika so, das am nächsten Morgen der Bürgermeister mit einem Blumenstrauß in der Tür steht und einem die Hand drückt und dankt wenn man einen Einbrecher erschossen hat.
Wir dürfen hier nicht deutsche Einbrecher mit denen in südafrika verwechseln !
Wenn dort ein Einbrecher überrascht wird und er eine Waffe hat hält der sofort drauf und warnt nicht lange rum.
Da leben wir hier in einem sehr sehr sicheren Land (noch).
Sollte es bewiesen werden das es Mord war muß er dafür auf jeden Fall ins Gefängnis.
Sollte es aber wirklich Notwehr gewesen sein und er dachte er muß um sein Leben fürchten muß man den Mann laufen lassen.
Ich denke schon das man das vor Gericht beweisen kann was es nun war.
Südafrika ist landschaftlich ein ganz ganz tolles Land. Nur leben möchte ich da für kein Geld der Welt.
Die Verbrecher dort haben eine sehr sehr geringe Hemmschwelle.
Ich bin auf jeden Fall gespannt was da noch ans Tageslicht kommt.
Armin | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 16.02.2013 um 10:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von consigliere am 16.02.2013 um 10:55 Uhr ]
Hi c-man
da hast Du schon recht (sowohl als auch) und ich finde diese Regelung auch ein wichtiges und hohes Gut unseres Rechtesystems und er soll natürlich auch ein faires Verfahren bekommen, aber ich bin auch schon neugierig was die Verteidigung vorzubringen vermag, denn bei 4 Schüssen und dann diese wie gesagt durch die geschlossene Tür, fällt es mir schon etwas schwerer die noch geltende Unschuldsvermutung aufrecht zu erhalten.
Ein Indiz für Vorsatz des Täters (wer es auch immer gewesen war) scheint erstmal gegeben.
Bei Bubi Scholz war es nur ein Schuß, oder?
Man braucht garnicht bis nach Südafrika Usa usw. schauen, auch hier wird aus einem vermeintlichen Mord bzw. Totschlag schnell eine fahrlässige Tötung oder gar ein Freispruch:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-polizist-bgh-hebt-schuldspruch-gegen-hells-angel-auf-a-795678.html
Ohne also die genauen Hintergründe zu kennen kann man eigentlich zum Motiv oder gar zur Schuld des Täters nichts sagen...also warten wir mal das Urteil ab und spekulieren weiter Warum hatte er die Waffe auf dem Klo dabei?
Der Threadtitel hingegen ist einfach nur geschmacklos
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