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Schreiberlevel: Forenobertertianer
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| Geschrieben am 14.02.2013 um 21:05 Uhr  
| Hallo zusammen
Ich fahre seit Jahren das Prinzenpaar aus unserem Tanzverein im Rosenmontagszug.
Da wir ein Cabrio gesponsert bekommen hole ich dieses immer Rosenmontagsmorgen 9:30 beim Händler ab.Jetzt muss ich aber mit dem Wagen in den für den Zug gesperrten bereich fahren. Dort befindet sich das Tanzstudio mit dem Prinzenpaar Ein freundlicher Stadtbediensteter hat für mich die Absperrung geöffnet.Dort kommen mir Fahrzeuge der Stadt in falscher Fahrtrichtung entgegen. Da der Bereich für den öffentlichen Strassenverkehr gesperrt ist habe ich 2 rote
Ampel überfahren und werde prompt von der Polizei angehalten und habe eine Anzeige bekommen.Die Einwendung von mir wir befinden uns in einem für den öffentliche Verkehr gesperrten Bereich lies diesen Beamten kalt.
Wie ist eure Meinung zu Sachverhalt
Schon jetzt einmal danke.
"Bitte nicht bist du selber schuld"
MFG
Uwe
MFG
Uwe | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
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User seit 02.08.2011
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 14.02.2013 um 21:26 Uhr  
| Rein rechtlich hast du nun mal rote Ampeln überfahren.Solange diese angeschaltet sind,nicht abgedeckt sind oder durch eine übergeordnete Stelle(Verkehrspolizist der regelt) aufgehoben sind gelten sie auch in einem abgesperrten Bereich.
Jedenfalls solange dieser Bereich für andere zugänglich ist.Dazu zählen auch Fußgänger,Radfahrer usw.
Ich kenn das aus der Oldtimerei,Kolonnenfahrten und auch Oldtimerausstellungen in der Innenstadt.Wir dürfen fast alles aber auf keinen Fall über rote Ampeln fahren.
Trotzdem würde ich einen Anwalt nehmen und mich beraten lassen,vieleicht läßt sich ja die Strafe mildern wegen unwissenheit bzw falscher einschätzung. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
 Beiträge: 4657
User seit 02.06.2005
 | Geschrieben am 14.02.2013 um 21:55 Uhr  
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margarit schrieb:
Die Einwendung von mir wir befinden uns in einem für den öffentliche Verkehr gesperrten Bereich lies diesen Beamten kalt.
Moin Uwe,
m. E. hättest Du zumindest eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt um bei der Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder des öffentlichen Straßenraumes zu Karneval ( u.a. Gehwegflächen, Parkstreifen, Fahrbahnflächen oder Fußgängerzonen) fahren zu können. Ich glaube aber nicht, dass Dich diese Genehmigung von der Mißachtung der Zeichenanlage befreit ...
--
Gruß
Bernd
"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."
---
R 171, S 211, W 166 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
 Beiträge: 159
User seit 19.07.2012
| Geschrieben am 15.02.2013 um 08:46 Uhr  
| Ich glaube auch nicht, dass Du aus der Nummer ohne Strafe rauskommst. Wie Du selber schreibst, waren in dem abgesperrtem Bereich ja auch noch andere Fahrzeuge unterwegs. Wenn von denen nun einer bei grün über eine Kreuzung fährt kommst Du plötzlich bei rot an und schon knallt es. Und dann?
--
pectus amicis - hostibus frontem | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 13.12.2002

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Schreiberlevel: Forenkaiser
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| Geschrieben am 15.02.2013 um 11:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von H3llron am 15.02.2013 um 11:04 Uhr ]
SLK172 schrieb:
Moin,
also mir persönlich wäre das ja peinlich hier öffentlich zuzugeben, dass ich absichtlich zwei rote Ampeln überfahren habe und jetzt nicht verstehe, dass die Polizei etwas dagegen hat...
Gruß
Guido
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R172 ///AMG + W212
So sehe ich das "leider" auch...
Für den öffentlichen Bereich war der Verkehr zwar gesperrt aber die Ampel als verkehrsregelndes Zeichen war in Betrieb und nicht durch z.B. einen Polizisten auf der Kreuzung ersetzt. Also gilt das Zeichen für den "restlichen Verkehr" in diesem Bereich. Du hast das Zeichen bewusst (wenn man böse ist sogar unter Vorsatz) missachtet. Unwissenheit nunja... schützt vor Strafe nicht.
Weiterhin hattest Du keine offizielle Ausnahmegenehmigung zum befahren eines gesperrten Bereichs (schriftlich? - sonst noch ein Verstoß!) geschweige denn ein "Blaulicht" was Dich zum überfahren der roten Ampel im Einsatz berechtigt.
Sieht m.M. schlecht aus für Dich! Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast (was ich jedem rate) kostet es Dich aber maximal die Selbstbeteiligung.
MFG - Ingo
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"War Steve Jobs der Edison unserer Zeit - oder sollte man Apple nicht mit Birnen vergleichen?" | Antworten
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 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.02.2013 um 11:33 Uhr  
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H3llron schrieb:
[Sieht m.M. schlecht aus für Dich! Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast (was ich jedem rate) kostet es Dich aber maximal die Selbstbeteiligung.
MFG - Ingo
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"War Steve Jobs der Edison unserer Zeit - oder sollte man Apple nicht mit Birnen vergleichen?"
Plus Strafe und Punkte, das wird von der RV nicht übernommen.
--
Gruß aus Köln
Ralf,
Schönwetter:
SLK K 200, R170, Mod.2004 Obsidianschwarz-Nanolack,17Zoll Dezent mit 225 V/H
Sonst: BMW Limousine (LPG)
Vita:12M,Capri 1500XL mit Vynildach,Opel GT,Innocenti De Tomaso,Golf1+2,Porsche 944, | Antworten
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