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| Geschrieben am 07.02.2013 um 16:43 Uhr  
| hallo zusammen. folgendes thema:
ich habe meinen r170 /200 er im sommer 2011 gekauft und habe beim gebrauchtwagenhändler noch dazu für einen fairen preis 4 winterreifen auf orginal-slk alufelge dazuerworben. nun das problem: im januar wurde beim tüv festgestellt, dass die montierten winterräder (goodyear 195/65/r15) für den wagen nicht zulässig sind. drauf müssten 205/60/r15.
frage: ist es evtl sinnvoll und möglich, die reifen (da sie noch recht neu sind und viel profil haben) eintragen zu lassen, so dass ich sie weiter fahren darf? wenn ja, was kostet dies?
oder hat jemand von euch evtl. noch eine bessere idee wie ich aus der sache rauskomme?
der händler ist informiert und war überrascht. es sei ihm gar nicht aufgefallen...aber er würde sich an anfallenden kosten, die mir nun entstehen, beteiligen,-was ich doch recht nett finde.
freue mich auf infos und vorschläge!
viele grüße
Ingmar | Antworten
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| Geschrieben am 07.02.2013 um 16:57 Uhr  
| Hallo Ingma,
so weit mir bekannt, bekommt man die 195/65/r15 NICHT eingetragen, man möge mich im Falle gerne eines besseren belehren, aber so weit ich weiß ein NoGo beim R170.
Kaufe dir 205/60/15 WR und verkaufe die 195/65/15 und wenn er sich daran beteiligen will, bitteschön. Ich selber bin die 205/60/15 auf meinem SLK in den ersten beiden Wintern gefahren, selbst die fand ich schon vom Fahrverhalten suboptimal.
Vielleicht mag sich Gerd noch als Reifenpapst dazu äussern...
--
Viele Grüsse
Ralf
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| Geschrieben am 07.02.2013 um 16:58 Uhr  
| Hallo,
schon komisch, dass du das nett findest. Ich finde das garnicht nett vom Gebrauchtwagenverkäufer. Ist doch schließlich sein Job und da sollte er sich vor dem Verkauf darum kümmern was er verkauft.
Würde dem Verkäufer die Felgen vorbringen und der soll dann, wie ursprünglich verkauft, passende Winterreifen für den SLK aufziehen lassen. Bezahlen soll er sie selbst, hat er ja schließlich auch verbockt. Auch die TÜV-Gebühr zum erneuten Vorstellen auf der Prüfstelle würde ich ihm in Rechnung stellen.
Gruß, Tom. | Antworten
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| Geschrieben am 07.02.2013 um 18:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von accpralle am 07.02.2013 um 18:24 Uhr ]
Ramius schrieb:...bekommt man die 195/65/r15 NICHT eingetragen...Vielleicht mag sich Gerd noch als Reifenpapst dazu äussern...
Hast Recht Ralf, da es MB-Werksfelgen sind und es keine Werksfreigabe gibt sehe ich da ausser einer teuren TÜV-Einzelabnahme keine Möglichkeit !
Technisch gesehen spricht nämlich eigentlich nichts gegen diese Kombination...
Gerd
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| Geschrieben am 08.02.2013 um 00:25 Uhr  
| moin
Als Reifennichtfachmann würde ich die Nichtzulassungsfähigkeit damit begründen, dass es einfach zu bescheiden aussieht...mit Trennscheiben auf`m SLK
Ist `205 schon grenzwertig und weil die Zeiten von schmalen Winterreifen lange vorbei sind
jetzt aber weg...
Gruß Johann | Antworten
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