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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend

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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Kind mit Fahrrad hinten ins Auto gefahren.
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   MartinHH

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Beiträge: 83
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 Geschrieben am 09.09.2012 um 21:30 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von MartinHH am 09.09.2012 um 21:30 Uhr ]

Heute ist mir ein 4 jähriger mit dem Fahrrad hinten in mein geparktes Auto reingefahren. Der Kofferraumdeckel muss lackiert werden.

Mir hat mal jemand erzählt, das bei Kindern in dem Alter keine Versicherung bezahlt, auch nicht die Haftpflicht der Eltern.

Dem Kind ist nichts passiert.

Wer weiss dazu mehr?

--
-----
Gruß
Martin

SLK 200 K Facelift, Baujahr 2002

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   Olaf M

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 Geschrieben am 09.09.2012 um 22:51 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 09.09.2012 um 22:53 Uhr ]

Moin Martin!

Ich hatte mit meiner FZR einmal vor x-Jahren einen heftigen Abflug da ein Kind (9.Jahre) mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn lief. Beim Ausweichen hatte ich einen leichten Treffer am Hinterrad des Fahrrades und konnte einen Überschlag am Kantstein nicht mehr verhindern. Resultat bei mir: Krankenhaus, Karre Schrott, Kind zum Glück nur Schock und kaputtes Fahrrad.

Es folgte eine Anzeige über die zuständige Staatsanwaltschaft zu meiner (!) Person auf grund einer Körperverletzung!

Mit einer Zahlung von xxxx Euro wird das Verfahren gg. meine Person aber eingestellt. Der ganze Briefverkehr nützte nichts, da das Kind unter 10. Jahren war aber in diesem Alter eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern nicht mehr fasst.

Ergo befand sich das Kind mehr oder weniger in einem "rechtsfreien Raum" und ich fühlte mich von Justizia mal wieder komplett verarscht - auf meinem Schaden blieb ich sitzen und fast acht Wochen Krankheit mit heftigen Schmerzen waren nun einmal mein persönliches Problem...

Bei einem Kind im Alter von 4. Jahren würde ich auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht tendieren - nehme den Kontakt mit den Eltern auf, evtl. lässt sich soetwas vorab mit netten aber konkreten Worten klären. Falls nicht, nehme Dir einen Anwalt und lasse Dich beraten!

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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   convertible

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 Geschrieben am 09.09.2012 um 23:12 Uhr   
Olaf hat volkommen Recht. In unserem Rechtssystem wird ein Hund besser gestellt als ein Kind. Wenn mein Hund einen Schaden verursacht, zahlt dies die Hundehalter Haftpflichtversicherung. Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, muss der Geschädigte selber sehen wie er dies reguliert.
Macht ein Kind am geparkten Auto die Tür auf und schlägt diese gegen ein nebenstehendes Auto, zahlt die KFZ-Haftpflicht nicht, da es sich um sog. Ruhenden Verkehr handelt. Mit viel Glück kann die priv. Haftpflicht hier in Anspruch genommen werden.........
Das Alter des Kindes spielt hierbei natürlich eine entscheidende Rolle (Aufsichtspflicht)

--
Convertible
............................................................
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///AGM-NonEco 1-5-4-2-6-3-7-8

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   Olaf M

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Beiträge: 10865
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 10.09.2012 um 01:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 10.09.2012 um 01:25 Uhr ]

Moin Hello!

So ist es! Ich frage mich hierbei natürlich wo denn die vernünftige und absurde Rechtsprechung beginnt bzw. aufhört. Es kann nicht sein, dass sich Kinder unter 10. Jahren "in diesem Sinne" völlig frei und unbekümmert im Straßenverkehr bewegen können.

Ich bin bei meinem Überschlag einen knappen Meter an dem Pfosten eines Verkehrsschildes vorbei geflogen und hätte mir bei einem Volltreffer das Genick brechen können (ich hatte mir die Unfallstelle ein paar Wochen später noch einmal genau angesehen). Die Mutter des Kindes hat übrigens bei meiner Versicherung auch noch ein neues Fahrrad eingefordert - und bekommen!

Der Unfall stand übrigens hier in der Tagespresse (Artikel habe ich aufbewahrt): "(...) ...schwer verletzt hat sich ein Biker der mit überhöhter Geschwindigkeit (...) und dabei ein Kind auf einem Fahrrad übersehen hatte (...)!"

Bei diesem Artikel ist mir echt alles aus dem Gesicht gefallen, pure Propaganda gegen "rasende Biker" - und nichts stand im wirklichen Verhältnis zum Unfallhergang.

Aber das ist eine andere Sache - hat aber trotzdem zwangsläufig etwas mit der Fragestellung des TE zu tun.

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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 Geschrieben am 10.09.2012 um 09:07 Uhr   
moin

bei solchen Sachen stets ab zum Anwalt damit und keine Nägel ohne Köpfe machen..

Wie schaut es mit einer Rechtsschutzversicherung aus oder Vollkasko ?

Ich habe mit meiner Konsequenz in solchen Belangen bisher nur gute Erfahrung gemacht..und...auch ein Anwalt muss leben

Gruß Johann

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 Geschrieben am 10.09.2012 um 09:12 Uhr   
Na ja, das könnte man auch von der anderen Seite sehen.
Kinder müssen sich frei bewegen können.
Das soll deren Entwicklung gut tun. Da brauchts keine Versicherung.
Muss man halt seinen Blecheimer woanders parken.
Ein Tier ist nach dem Gesetz ein minderwertiges Lebewesen, ohne freies Denkvermögen; da musste halt versichern.

Ok, Sarkasmus off:
In meiner Wohngegend spielen, besonders im Sommer, viele Kinder bei uns in der Straße. Ist aber keine Verkehrsberuhigung.
Gott sei Dank habe ich für jedes meiner Fahrzeuge eine Garage und stelle, sei es auch nur für fünf Minuten, mein Auto dort ab, da mir die Problematik durch Kinderschäden durchaus bewusst ist.

Das mit der Verletzung der Aufsichtspflicht könnte klappen.
Würde ich aber erst dann versuchen, wenn die Eltern total uneinsichtig sind.
Wenn alles nichts nützt und der Schaden besonders hoch ist, muss halt die eigene Vollkasko herhalten.

Und wie sieht es bei älteren Kindern mit deren privater Haftpflichtversicherung aus?
Verantwortungsbewusste Eltern haben für ihre Kids mit Sicherheit so etwas.
Greift diese in einem solchen Fall denn nicht?

OT on:
Scheint, als würde unser Rechtssystem nur für Nepper-Schlepper-Bauernfänger gut sein:

Die Bekannte eines Arbeitskollegen fuhr auf eine kleine Kreuzung zu und wollte links abbiegen. (Keine extra Linksabbiegespur!)
Just in dem Moment, rauschte ein Biker heran, wollte sie noch von links überholen.
Klappte natürlich nicht und rauschte ihr voll in die Seite.
Moped Schrott, Wagen Schrott, Biker verletzt.

Bei der Unfallaufnahme meinte der Polizist, dass sie auf jeden Fall mitschuldig wäre, da sie die Fürsorgepflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer verletzt hätte und sie, falls sie Pech hat, vom Verletzten zivilrechtlich auch noch auf Körperverletzung verklagt werden könne.
Auf dem Schaden an ihrem neuen Audi A1 bleibt sie natürlich auch hocken.

Tja, man muss halt heutzutage auf alles acht geben...
OT off.

Grüße, Dirk

--
"Wenn man weiss was man tut, kann man machen was man will."

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 Geschrieben am 10.09.2012 um 09:22 Uhr   
moin Dirk

klar benötigen Kinder Freiraum, jedoch nicht auf Kosten anderer Leute.

Und genau da sollte schon die eigene Postition ausgelotet werden, wo Pflichten und Rechte im allgemeinen liegen.

Ich glaube, dass ich mich in der Pädagogik ganz gut auskenne, für mich sind die Grenzen von Sorgfaltspflicht, Erziehung, Verwahrlosung u.s.w. leider fließend.
Schnell wirst du da zum Opfer und das kann ja wohl nicht sein und nur darum geht es mir.
Wird leider oft mit Kinderfeindlichkeit verwechselt, das wäre dann das andere Extrem und ist natürlich nicht zu akzeptieren.

Gruß Johann

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 Geschrieben am 10.09.2012 um 10:51 Uhr   
Mein Sohn hatte eine Privathaftpflichtversicherung.
Brauchte ich zwar nie aber sicher ist sicher.
Der ist als 4 jähriger allerdings nicht ohne Aufsicht auf der Straße rumgefahren,nicht mal gelaufen.

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   d-n-h

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 Geschrieben am 10.09.2012 um 11:26 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von d-n-h am 10.09.2012 um 11:27 Uhr ]

Als erstes solltest Du, insbesondere wenn es sich wie oft um die Nachbarschaft handelt, das persönliche Gespräch mit den Eltern suchen und den Schaden anmelden und um Übernahme der Kosten bitten.
Wenn dies zu keinem Erfolg führt bleibt Dir leider nur der Gang zum Anwalt. Aufgrund der Tatsache, dass hier ein 4! -jähriges Kind so wie es sich nach Deiner Schilderung anhört alleine mit dem Fahrrad gefahren ist, sehe ich Deine Chancen sehr gut, dass eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht festgestellt werden wird und die Eltern somit haftbar sind.
Vor alle dem solltest Du aber, sofern es sich um die Nachbarschaft handelt, erwägen ob das Ausmass des Schadens und dessen Regulierung eine Belastung des Nachbarschaftsverhältnisses in dieser Form wert ist. Das mußt Du jedoch selbst abwägen und da macht es natürlich auch einen Unterschied ob es sich nur um einen kleinen Kratzer, oder aber um großflächigere Schäden handelt.

--
Gruß aus Hennef (bei Siegburg), Markus

PreFL SLK 230K, EZ 12/97, 199.000km, Originalzustand
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 Geschrieben am 10.09.2012 um 12:03 Uhr   


d-n-h schrieb:
...Vor alle dem solltest Du aber, sofern es sich um die Nachbarschaft handelt, erwägen ob das Ausmass des Schadens und dessen Regulierung eine Belastung des Nachbarschaftsverhältnisses in dieser Form wert ist. Das mußt Du jedoch selbst abwägen und da macht es natürlich auch einen Unterschied ob es sich nur um einen kleinen Kratzer, oder aber um großflächigere Schäden handelt...



Eine gar nicht mal kleine, vernachlässigbare Sichtweise!

Ich denke, jahrelanger Nachbarschaftskrieg wegen ein paar hundert Euros stehen da in keinem Verhältnis zueinander.
Am Ende ist man als Geschädigter meist eh der Dumme.
Dann auch noch mit kaputten Nerven und anstehendem Umzug.

Mann, mann, da kommt ja eins zum anderen.
Ich hätte da schon gar keine Nerven für; und einen kleinen Kratzer würd' ich dann versuchen mit SmartRepair auf eigene Kosten beheben zu lassen.

Aber vielleicht sind die Eltern des Kleinen ja ganz nett und lassen mit sich reden(!?)

Drücke dir auf jeden Fall alle Daumen.

Grüße, Dirk



--
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