.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:
zur Foren-Übersicht » » zur Seite Tipps und Technik R171 
Tipps und Technik R171 » » Thema: Original R171-Rückleuchten öffnen? Möglich? Wie?
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   MyFirstSLK

Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.08.2012 um 13:56 Uhr   
Mal eine ganz verwegene Frage...

Angenommen, jemand hat Angst, dass sein Auto auch tagsüber von hinten oft zu spät erkannt wird (vorne hat er bereits TFL) und derjenige möchte nun in bestehende Original-Rücklichter so ein LED-"C" einbauen wie es bei den, hier im Nebenthread in Verruf geratenen LED-Rückleuchten sichtbar ist, und möchte dieses "C" dann so schalten, dass es angeht, wenn Zündung an ist und ausgeht, wenn das Fahrlicht aktiviert wird.

Abgesehen vom üblichen Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Kann derjenige die Rücklichter des R171 zerlegen - also an der Trennkante schwarzes Gehäuse und Glaselement?
Oder lassen sich die Rückleuchten anderweitig öffnen?
Wenn in der Orig-Rückleuchte mal LEDs abrauchen müsste man das Feld ja auch irgendwie tauschen können - oder sind dann gleich neue Komplettleuchten erforderlich?

Ich habe einen Traum...

Habe mir nämlich günstige orig. Rückleuchten geschossen und möchte das oben beschriebene "C", bestehend aus einer LED-Kette mit 1cm LED-Abstand in diese integrieren. Schaltung des "C" erfolgt rein als TFL-Funktion.

Würde m.E. nicht nur supi aussehen, sondern meinen waldcamouflage-farbenen 171 tagsüber in den hiesigen Wäldern auch von hinten erkennbar machen.
Die Funktionen der anderen Funzeln in den Leuchten bliebe hiervon unberührt.

Bitte keine StVZO-Diskussion. Mir ist bewusst, dass das Vorhaben sich mit dieser nicht in Übereinklang bringen lässt.
Aber andere Neufahrzeuge haben inzwischen auch TFL am Heck - und ich finde dies sehr sinnvoll.

Und nur für ab und an 100m-500m Walddurchfahrten die Xenons zu verbraten, damit es hinten hell wird, sehe ich pers. nicht als Ideal an.

Mich interessiert daher, ob und wie sich die Rückleuchten zerlegen lassen.

--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an MyFirstSLK    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SL47

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 972
User seit 17.09.2009
 Geschrieben am 04.08.2012 um 15:10 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SL47 am 04.08.2012 um 15:11 Uhr ]

Ich halte gar nichts von Manipulation an Leuchteinheiten. Vor allem bei solch sinnlosen Manipulationen. Wenn unbedingt die Rückleuchten aktiviert sein sollen, wie wär's dann mit einem einfachen Griff zum Lichtschalter und Aktivierung des Standlichts?! Damit werden auch die "teuren Xenonbrenner nicht verbraten". Ganz abgesehen davon, dass die bei Deiner geringen Jahresfahrleistung wahrscheinlich sowieso nie "verbraten" werden, völlig unabhängig davon ob Du jetzt mit dem An-/Ausschalten des Lichts geizt oder nicht.

Vor allem: was soll diese Aktion bringen? Ein vorausfahrendes Auto übersieht man doch nicht einfach wenn man darauf zu fährt?!

Apropos StVZO: schonmal daran gedacht was passiert, wenn Dir ein Sachkundiger (der die nicht zugelassenen Manipulationen Deiner Rückleuchten - Tönungfolie, zusätzliche LEDs - erkennt) auffährt und Dich bei Polizei/Versicherung "verpfeift"? Oder wenn Du in einen Unfall mit schweren Personenschäden, Todesfolge verwickelt bist und die Lichttechnischen Manipulationen an Deinem Fahrzeug entdeckt werden? Viel Spaß mit den Schadensersatz-, Regress-, Schmerzensgeld- und Tagessatzzahlungen bis an Dein Lebensende!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SL47    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   MyFirstSLK

Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.08.2012 um 15:18 Uhr   
Gegen das Standlicht spricht aber auch ein Gesetz StVO §17 Satz 2

--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an MyFirstSLK    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SL47

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 972
User seit 17.09.2009
 Geschrieben am 04.08.2012 um 15:23 Uhr   
Du meinst wohl §17 ABSATZ 2 StVO?! Dieser bezieht sich auf Dunkelheit. NUR bei Dunkelheit darf nicht mit Standlicht allein gefahren werden. Die Benutzung von Standlicht am Tag (bei Helligkeit) ist nicht verboten...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SL47    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   SL47

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 972
User seit 17.09.2009
 Geschrieben am 04.08.2012 um 15:27 Uhr   
Nehme meine letzte Äußerung zurück! Mit Standlicht allein darf nie gefahren werden - egal ob bei Tag oder Nacht. Trotzdem ist die Nutzung von Standlicht bei einer Fahrt bei Helligkeit bei weitem nicht so schlimm wie Manipulationen an den Leuchteinheiten...

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an SL47    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 04.08.2012 um 15:33 Uhr   
... haaalloooo, niemand da, der dieses ätzende Sommerloch verfüllt!?

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)

   No_5
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.08.2012 um 15:51 Uhr   
Moin moin Hubert,

schau dir die günstig geschossenen Rückleuchten doch mal genauer an, dann sind einige Fragen bereits beantwortet.

Wie wäre es, natürlich designtechnisch nicht so prickelnd, die Rückleuchten separat (Sperrdiode) mit dem TFL anzusteuern wenn du Angst hast das von hinten was kommen könnte?

Beste Grüße
Frank

PS: Och Dieter.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   MyFirstSLK

Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.08.2012 um 16:06 Uhr   
Hi Ihr,

die Funzeln sind noch nicht da.
Denke aber, dass Glas und Gehäuse fest verbunden sein müssten, was ich so an den Rändern meiner montierten Leuchten erkennen kann.

Habe mir auch schon überlegt, einfach die Rückleuchten via Wechsler-KFZ-Relais und Sperr-Diode anzusteuern.
Aber das "C" hat schon was hübsches - für mich zumindest.

Unabhängig vom Bussgeld muss m.E. im Schadensfall zuerst nachgewiesen werden, dass die Leuchten (mit)unfallverursachend waren.
Ansonsten dürfte das die Deckung nicht tangieren.
Viele Umbauten sind per Judis untersagt - und doch stillschweigend geduldet.
Habe noch von keinem Crash gehört, der nicht von der Versicherung gedeckt war, wegen eines Teils, das zwar nicht zugelassen, aber für den Unfallablauf irrelevant war.

Wo bekommt man denn im Kofferraum einen 122V-Zündungsplus, der mit ca. 1A zusätzlich belastbar ist?
Antennenverstärker?

--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an MyFirstSLK    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   200kompressor

Schreiberlevel:
Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 751
User seit 16.08.2011
 Geschrieben am 05.08.2012 um 07:10 Uhr   


MyFirstSLK schrieb:

Bitte keine StVZO-Diskussion.




Du mußt diesen Satz beim nächsten Mal in FETT schreiben und hoffen das es gelesen wird

.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an 200kompressor    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 367
User seit 01.06.2010
 Geschrieben am 05.08.2012 um 09:28 Uhr   

200kompressor schrieb:
Du mußt diesen Satz beim nächsten Mal in FETT schreiben und hoffen das es gelesen wird

Hubert hat nur um keine Diskussion über die STVZO gebeten, aber nichts von ECE geschrieben. SCNR
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?linkToOverview=js

Mal davon abgesehen, finde ich eine Bastelei an zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen nicht sehr prickelnd, ist doch für jeden Ordnungshüter ein gefundenes Festmahl. Ich fahre mit Fahrlicht auch am Tag, da brauch ich keine Umbauten und so teuer sind ein paar Xenonbrenner nun auch nicht.

Aber mal zum Thema: Nach meinem Wissen sind die Rücklichter in Verbindung mit TFL doch nur in Skandinavien vorhanden/zugelassen, oder ist die Nutzung endlich europaweit vereinheitlicht?

Gruss Icebear

--
SLK280 Handschalter EZ 04/2007
Obsidianschwarz metallic / Designo classicrot zweifarbig

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Icebear    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Tipps und Technik R171
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :860
Mitglieder:    5
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.382.364

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Kannst Du die Entscheidung des DFB, zum Ausrüster Nike zu wechseln?

Ja, wer das beste Angebot abgibt, soll den Zuschlag erhalten
Nein, aus Tradition bin ich gegen den Wechsel
Nein, beim DFB kommt für mich nur ein deutscher Sportartikelhersteller in Frage
Für mich ist das nicht wichtig

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm