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Tipps und Technik R171 » » Thema: Original R171-Rückleuchten öffnen? Möglich? Wie? |
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 04.08.2012 um 13:56 Uhr  
| Mal eine ganz verwegene Frage...
Angenommen, jemand hat Angst, dass sein Auto auch tagsüber von hinten oft zu spät erkannt wird (vorne hat er bereits TFL) und derjenige möchte nun in bestehende Original-Rücklichter so ein LED-"C" einbauen wie es bei den, hier im Nebenthread in Verruf geratenen LED-Rückleuchten sichtbar ist, und möchte dieses "C" dann so schalten, dass es angeht, wenn Zündung an ist und ausgeht, wenn das Fahrlicht aktiviert wird.
Abgesehen vom üblichen Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Kann derjenige die Rücklichter des R171 zerlegen - also an der Trennkante schwarzes Gehäuse und Glaselement?
Oder lassen sich die Rückleuchten anderweitig öffnen?
Wenn in der Orig-Rückleuchte mal LEDs abrauchen müsste man das Feld ja auch irgendwie tauschen können - oder sind dann gleich neue Komplettleuchten erforderlich?
Ich habe einen Traum...
Habe mir nämlich günstige orig. Rückleuchten geschossen und möchte das oben beschriebene "C", bestehend aus einer LED-Kette mit 1cm LED-Abstand in diese integrieren. Schaltung des "C" erfolgt rein als TFL-Funktion.
Würde m.E. nicht nur supi aussehen, sondern meinen waldcamouflage-farbenen 171 tagsüber in den hiesigen Wäldern auch von hinten erkennbar machen.
Die Funktionen der anderen Funzeln in den Leuchten bliebe hiervon unberührt.
Bitte keine StVZO-Diskussion. Mir ist bewusst, dass das Vorhaben sich mit dieser nicht in Übereinklang bringen lässt.
Aber andere Neufahrzeuge haben inzwischen auch TFL am Heck - und ich finde dies sehr sinnvoll.
Und nur für ab und an 100m-500m Walddurchfahrten die Xenons zu verbraten, damit es hinten hell wird, sehe ich pers. nicht als Ideal an.
Mich interessiert daher, ob und wie sich die Rückleuchten zerlegen lassen.
--
Beste Grüsse
Hubert
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| Geschrieben am 04.08.2012 um 15:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SL47 am 04.08.2012 um 15:11 Uhr ]
Ich halte gar nichts von Manipulation an Leuchteinheiten. Vor allem bei solch sinnlosen Manipulationen. Wenn unbedingt die Rückleuchten aktiviert sein sollen, wie wär's dann mit einem einfachen Griff zum Lichtschalter und Aktivierung des Standlichts?! Damit werden auch die "teuren Xenonbrenner nicht verbraten". Ganz abgesehen davon, dass die bei Deiner geringen Jahresfahrleistung wahrscheinlich sowieso nie "verbraten" werden, völlig unabhängig davon ob Du jetzt mit dem An-/Ausschalten des Lichts geizt oder nicht.
Vor allem: was soll diese Aktion bringen? Ein vorausfahrendes Auto übersieht man doch nicht einfach wenn man darauf zu fährt?!
Apropos StVZO: schonmal daran gedacht was passiert, wenn Dir ein Sachkundiger (der die nicht zugelassenen Manipulationen Deiner Rückleuchten - Tönungfolie, zusätzliche LEDs - erkennt) auffährt und Dich bei Polizei/Versicherung "verpfeift"? Oder wenn Du in einen Unfall mit schweren Personenschäden, Todesfolge verwickelt bist und die Lichttechnischen Manipulationen an Deinem Fahrzeug entdeckt werden? Viel Spaß mit den Schadensersatz-, Regress-, Schmerzensgeld- und Tagessatzzahlungen bis an Dein Lebensende! | Antworten
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| Geschrieben am 04.08.2012 um 15:51 Uhr  
| Moin moin Hubert,
schau dir die günstig geschossenen Rückleuchten doch mal genauer an, dann sind einige Fragen bereits beantwortet.
Wie wäre es, natürlich designtechnisch nicht so prickelnd, die Rückleuchten separat (Sperrdiode) mit dem TFL anzusteuern wenn du Angst hast das von hinten was kommen könnte?
Beste Grüße
Frank
PS: Och Dieter. | Antworten
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| Geschrieben am 04.08.2012 um 16:06 Uhr  
| Hi Ihr,
die Funzeln sind noch nicht da.
Denke aber, dass Glas und Gehäuse fest verbunden sein müssten, was ich so an den Rändern meiner montierten Leuchten erkennen kann.
Habe mir auch schon überlegt, einfach die Rückleuchten via Wechsler-KFZ-Relais und Sperr-Diode anzusteuern.
Aber das "C" hat schon was hübsches - für mich zumindest.
Unabhängig vom Bussgeld muss m.E. im Schadensfall zuerst nachgewiesen werden, dass die Leuchten (mit)unfallverursachend waren.
Ansonsten dürfte das die Deckung nicht tangieren.
Viele Umbauten sind per Judis untersagt - und doch stillschweigend geduldet.
Habe noch von keinem Crash gehört, der nicht von der Versicherung gedeckt war, wegen eines Teils, das zwar nicht zugelassen, aber für den Unfallablauf irrelevant war.
Wo bekommt man denn im Kofferraum einen 122V-Zündungsplus, der mit ca. 1A zusätzlich belastbar ist?
Antennenverstärker?
--
Beste Grüsse
Hubert
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| Geschrieben am 05.08.2012 um 09:28 Uhr  
| 200kompressor schrieb:
Du mußt diesen Satz beim nächsten Mal in FETT schreiben und hoffen das es gelesen wird
Hubert hat nur um keine Diskussion über die STVZO gebeten, aber nichts von ECE geschrieben. SCNR
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?linkToOverview=js
Mal davon abgesehen, finde ich eine Bastelei an zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen nicht sehr prickelnd, ist doch für jeden Ordnungshüter ein gefundenes Festmahl. Ich fahre mit Fahrlicht auch am Tag, da brauch ich keine Umbauten und so teuer sind ein paar Xenonbrenner nun auch nicht.
Aber mal zum Thema: Nach meinem Wissen sind die Rücklichter in Verbindung mit TFL doch nur in Skandinavien vorhanden/zugelassen, oder ist die Nutzung endlich europaweit vereinheitlicht?
Gruss Icebear
--
SLK280 Handschalter EZ 04/2007
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