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Klatsch und Tratsch » » Thema: neue Steuerpläne gegen Autofahrer |
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 17.02.2008
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.07.2012 um 14:01 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ludo am 21.07.2012 um 14:02 Uhr ]
Ach ja,
das Sommerloch, auch "saure Gurken Zeit" genannt.
Aber trotzdem, es wird Zeit das jemand Herrn Schäuble "zurücktritt", die Sache mit dem Wechselkennzeichen war schon genügend "Kontraproduktiv", der Mann ist untragbar.
ciao
Ludo
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 26.09.2011
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Beiträge: 9246
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| Geschrieben am 21.07.2012 um 14:22 Uhr  
| Hallo,
sicher wird nach weiteren Quellen gesucht werden die Bürger zum Wohle der EU abzuziehen. Nur in diesem Falle kann ich das schon irgendwie nachvollziehen, denn es handelt sich um die ges. Haftpflicht. Wieso sollen Firmen besser gestellt sein als eine Privatperson? Für mich irgendwie unlogisch. Eine Firma spart somit gegenüber einer Privatperson, welche keine Möglichkeit des Selbstbehaltes hat, die Mwst ein. Hier werden also lediglich Privilegien abgebaut, und ein wenig Steuergerechtigkeit hergestellt. Es sollte imho nicht nur für den Schadenfall gelten, sondern generell für die volle Prämie die Mwst berechnet werden.
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.07.2012 um 14:29 Uhr  
| Mein ultimativer Tipp
Wenn, ja wenn alle (die meissten) Autofahrer an einem bestimmten Tag ihr Auto abmelden und 2 Tage später anmelden würden:
Müsste Steuer zurückbezahlt werden
Steuer neu erhoben werden
Versicherungen gekündigt und neu abgeschlossen werden
Beiträge zurück gezahlt und neu erhoben werden
Kennzeichen storniert und neu erteilt werden
Und und und.....
Kurzum:
der Verwaltungsapparat würde zusammen brechen.
Beim nächsten Mal würde eine Drohung reichen
--
Gruß aus Köln
Ralf,
Schönwetter:
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.07.2012 um 14:30 Uhr  
| Hallo umbaubarer,
Versicherungssteuer ist NICHT das Gleiche wie MwSt !
MwSt kann ein Unternehmer absetzen/verrechnen, Versicherungssteuer ist einfach weg. Wäre SCHÖN, wenn die Versicherungssteuer abgeschafft, und dafür die Mehrwertsteuer genommen würde
Wobei : die Steuer erhöht nicht den Wert, sondern macht nur alles teurer, sollte also eigentlich in "Teuersteuer" umbenannt werden
Der Selbstbehalt bei Firmen geht halt einfach davon aus, das eine Firma die letzten 150€ immer bezahlen kann, bei Privatpersonen ist dem nicht so.
ciao
Ludo
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| Geschrieben am 21.07.2012 um 14:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 21.07.2012 um 14:38 Uhr ]
Hallo Ludo,
da hatte ich mich vertan, meinte Vers. Steuer.
Dann will ich auch die 1% Regel, und von der Tankquittung die Mwst von meinem zu versteuernden Einkommen absetzen können.
--
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| Geschrieben am 21.07.2012 um 15:55 Uhr  
|
convertible schrieb:
Hier werden also lediglich Privilegien abgebaut, und ein wenig Steuergerechtigkeit hergestellt. Es sollte imho nicht nur für den Schadenfall gelten, sondern generell für die volle Prämie die Mwst berechnet werden.
Dieses Gesetz, dass zunächst nur Firmen treffen soll, könnte sich aber schnell als Trojanisches Pferd entpuppen. Einmal eingeführt, werden nach dieser Logik in einer zweiten, verschärften Stufe dann die Selbstbehalte von Kasko- und privaten Krankenversicherungen besteuert. Insofern stehe ich den Ideen von Schäubles Kreativabteilung immer skeptisch gegenüber.
Conny
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| Geschrieben am 21.07.2012 um 16:17 Uhr  
| Hallo Conny,
ich verstehe Dich schon, ähnlich wie mit der LKW Maut Die PKW Maut wird kommen, das ist sicher. Nur hier ist der Fall ein wenig anders, die Kasko Vers. sind im Gegensatz zur gesetzl. Haftpflicht freiwillig. Dafür fehlt dann zunächst jegliche Rechtsgrundlage. Bei der gesetzl. Haftpfl. sind derzeit eben ein Teil der Fahrzeuge privilegiert, in dem sie die gesetzlich vorgeschriebene Prämie nicht zu 100% versteuern müssen.
Und das eine Firma immer noch 150EUR in der Kasse hat um den Selbstbehalt zu zahlen, ist wohl eher lächerlich, vorher kommen die Banken als Gläubiger, sie lassen sich gewöhnlich an erster Stelle als Gläubiger oder im Grundbuch eintragen
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