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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Zulassungsbescheinigung unvollständig? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 234
User seit 12.02.2004
| Geschrieben am 12.07.2012 um 17:26 Uhr  
| Hi,
ich hab meinen Fahrzeugschein verloren (samt Geldbeutel drum rum, nicht nachmachen!). Nun habe ich heute auf dem Amt Ersatz bekommen, diese neumodische "Zulassungsbescheinigung Teil 1".
Jetzt fiel mir grad auf dass bei den Reifen nur ein Eintrag ist (gibt ja auch nur ein Feld) und dort stehen die 225er M+S-Reifen drin die ich nie drauf habe. Die normalen 225/245er Sommereifen die im Brief stehen werden nirgends erwähnt, auch nicht unten in den Bemerkungen. Mein alter Schein bestand auch aus 2 zusammengetackerten Blättern da auf eins nicht alles drauf passte.
Ist das so im neuen "Schein" normal oder hat man da was vergessen? Nicht dass ich das nächste mal keinen TÜV bekomme weil ich nun nur noch mit M+S-Reifen rumfahren darf
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2479
User seit 06.01.2006
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 12.07.2012 um 20:10 Uhr  
| Nabend Schrom,
ich lese das so:
KEIN Problem mit der Reifengrösse WENN die ABE für die montierte Größe mitgeführt wird.
Meine persönliche Meinung:
Wenn Du bis dato alle Änderungen im Schein eingetragen hattest, sollten diese auch in der neuen Zulassungsbescheinigung I eingetragen werden. Die Daten liegen der Zulassungsstelle ja vor.
Ich habe von allen relevanten Papieren (ABE, Eintragungsgutachten etc) einen Scan gemacht - auch von der Zulassung nebst aktuellem TÜV - und als PDF auf einem Stick im Fahrzeug versteckt, damit ich im Notfall die Daten problemlos aufrufen kann. Macht Sinn bei Diebstahl etc....
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3498
User seit 08.07.2005
| Geschrieben am 12.07.2012 um 20:52 Uhr  
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madmax schrieb:
ich lese das so:
KEIN Problem mit der Reifengrösse WENN die ABE für die montierte Größe mitgeführt wird.
Nö, Matthias, den Absatz verstehe ich anders.
Wenn die Rad-/Reifen-Kombi in den COC-Papieren eingetragen ist, braucht man nichts zusätzlich mitführen. Andernfalls ist eine Eintragung erforderlich.
[Zitat]
Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination müssen Sie weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I [...] nachweisen.
[/Zitat]
BTW, bin jetzt 2x mit der Kombi 225/45-17 (VA) und 245/40-17 (HA) bei der HU gewesen, und da hat noch niemand nach einer ABE gefragt, weil in der ZB I 205/55-16 eingetragen ist.
--
Ulrich
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 12.07.2012 um 22:30 Uhr  
| Nabend Ulrich,
jooo, so ist das mit Behördendeutsch- jeder Leder legt es anders aus
Aber Du könntest Recht haben. Mir persönlich ist aber nach wie vor die Eintragung am liebsten - Bei Kontrollen bin ich auf der sicheren Seite und die Polizei hat 2 Seiten Schein zu lesen Reicht meist für 2 Zigaretten
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 55
User seit 19.03.2012
| Geschrieben am 15.07.2012 um 10:09 Uhr  
|
madmax schrieb:
... und als PDF auf einem Stick im Fahrzeug versteckt, damit ich im Notfall die Daten problemlos aufrufen kann. Macht Sinn bei Diebstahl etc....
Find ich irgendwie unlogisch. Meintest Du, damit der neue "Besitzer" im Notfall die Daten problemlos usw. ...? - Das würd ich ihm ehrlich gesagt nicht gönnen.
Michi | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
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