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Tipps und Technik R170 » » Thema: Dachmodule bei Inzahlungnahme
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   lan

Schreiberlevel:
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Beiträge: 598
User seit 14.09.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 07.06.2012 um 17:29 Uhr   
hallo zusammen,

gebe am montag meinen 320'er gegen einen 350'er bei einer daimler-nl in zahlung. habe reinhold und baumert 50km/h modul drin.

stehe vor der wahl:

- einfach drin lassen
- komplett ausbauen (aufwand wg. einposition)
- schalter rein machen, der die module aus den dach auf/zu leitungen ausklinkt

wie habt ihr das ggf. gehalten? der nachbesitzer wird sich sicher freuen. aber da ist halt auch die sache mit der fehlenden abe. muss man bei der abgabe irgendwas unterschreiben, dass das auto verkehrssicher ist o.ä.?


viele grüße,

michael

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 Geschrieben am 07.06.2012 um 19:04 Uhr   
Hallo Michael,
also ich kann nur von mir ausgehen.
Ich würde es nicht gutfinden wenn ein Auto umgebastelt wurde.
Ob Tuning oder Bastelarbeit ist diese Veränderung durch Anschnitt der Kabelbäume früher oder später m:E. eine Fehlerquelle. Wenn mal irgendwann jemand einen Fehler in der Elektronik sucht, blickt doch der erstmal nicht durch.
Nach ADAC zitierter Rechtssprechung des OLG Hamm wird zB durch ein verschwiegenes Chip oder Riemenscheibentuning ein Sachmangel konstruiert und könnte Arglist bedeuten.
Mithin könnte es teuer werden, Rückabwicklung bei einem späteren Käufer und entgangener Gewinn des Händlers. Dann hast Du evtl zwei Autos und 10 k in den Sand gesetzt.
Ich würde den Käufer klar informieren und dies im Kaufvertrag festhalten.
Alles andere ist m.E. etwas windig.
Jeder sieht es anders, ich spreche aus Erfahrung den Fall Rückabwicklung hat ich schon mal.
Aber jeder ist seines Glückes Schmied .

Schöne Grüße
mischa

--
Michael nicht der Engel
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
200 K FL
Niedersachsen
4xFord,1x Opel,3xVW,2xAudi,1xDatsun
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   Olaf M

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Beiträge: 10867
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 07.06.2012 um 20:06 Uhr   
Moin!

Ich kann den Aussagen von mischa nur beipflichten!

Vor evtl. eigenen Umbauten steht daher bei mir grundsätzlich der Punkt "leicht rückrüstbar" an erster Stelle.
Bevor ich dann ein "optimiertes" Fahrzeug veräußere steht ergo als erstes eine Rückrüstung an, es sei denn der Käufer (Händler) besteht auf die An- bzw. Umbauteile bezügl. Aufwertung (z.B. Chrombügel oder CLK-Grill etc.) und bewertet diese Umbauteile auch beim Ankauf/Inzahlungnahme.

Das wiederum wird im Vertrag festgehalten und gut ist. Bewertet der Käufer die Teile nicht oder ist es ihm egal - von wegen Originalität - rüste ich zurück!


--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
Acht Jahre SLK, davon vier Jahre AMG!
Z.Zt. mit Doppelaufladung unterwegs...!

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   lan

Schreiberlevel:
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Forenoberprimaner
Beiträge: 598
User seit 14.09.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 07.06.2012 um 21:14 Uhr   
hi,

ok - klares voting. ihr werdet sie demnächst in den kleinanzeigen finden.

über die rückrüstbarkeit brauchen wir nicht zu reden. ist bekannterweise gegeben. und ein paar wieder zusammengelötete kabel werden der originalität hoffentlich keinen abbruch tun.

übrigens hat der 171'er den ich im gegenzug gekauft habe das reinhold modul drin. war deaktiviert und wurde sozusagen durch den händler "getunnelt". der wusste davon nix. aber über den in deren standard gw-vertrag vorhandenen punkt "technische änderungen" ist er ja abgesichert.

sollte ich vielleicht auch einfach reinschreiben.


danke schon mal,

michael

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   hausrocker

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Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
 Geschrieben am 07.06.2012 um 22:18 Uhr   


Nach ADAC zitierter Rechtssprechung des OLG Hamm wird zB durch ein verschwiegenes Chip oder Riemenscheibentuning ein Sachmangel konstruiert und könnte Arglist bedeuten.



Wenn du eine Privatperson bist und das Fahrzeug so an einen Händler verkaufst, dann gibt es keine Sachmangelhaftung. Die gibt es lediglich für "Verbrauchsgüterkauf". Und der liegt beim Kauf durch einen Händler nicht vor. Da der Händler den Wagen ja nicht als Verbrauchsgüter kauft, sondern als Handelsware, die er weiter verkaufen will.



Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 21.04.1982 (VIII ZR 26/81) entschieden, dass bei der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens im Zuge eines Neuwagenskaufs die Gewährleistung des Käufers für seinen Gebrauchtwagen regelmaßig stillschweigend derart ausgeschlossen wird, dass der Käufer nicht für so genannte Verschleißmängel an dem Gebrauchtwagen haftet.

Dies gilt jedoch nicht, wenn in dem Kaufvertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, oder der Käufer Mängel arglistig verschwiegen hat.



Also drauf achten, dass da im Ankaufvertrag nichts davon drin steht, dass du Sachmangelhaftung gibst. Wenn nichts drin steht ist es ausgeschlossen standardmäßig.

Ansonsten: Was willst du da noch alles aufzählen und erwähnen?

Vermerk aber ruhig, dass da ein Dachmodul drin ist, wenn du es drin lassen willst. Einfach bei Zubehör oder Sonderausstattung mit aufnehmen lassen, fertig.

Ich würde das aber auch ausbauen: Die Dinger sind ja schon wertvoll und du bekommst dafür keinen Cent, wenn du es drin lässt vermutlich.
Rausbauen dauert vllt. 30 Minuten? Das muß ja nur raus, die 2 durchtrennten Kabel zusammenlöten, Isoband um die Stellen wo die Kabeldiebe waren, fertig.

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