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Tipps und Technik R170 » » Thema: Heckschaden nach Auffahrunfall |
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User seit 10.07.2008
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Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 29.05.2012 um 10:45 Uhr  
| Läßt sich auch mit den Photos nur schwer sagen. Wenn da die Karosserie und Achse irgendwie verzogen ist, dann ist das Auto reif für den Schrott vermutlich und nen Totalschaden wirtschaftlich.
Wozu gehst du direkt zu nem Anwalt? Darf man, aber es gibt auch die "Schadenminderungspflicht".
Ich würde ja nur zu nem Gutachter gehen.
Und an sich sieht dein SLK noch echt gut aus im Vergleich zu dem Golf da. | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 26
User seit 10.07.2008
| Geschrieben am 29.05.2012 um 11:11 Uhr  
| Moin Hausrocker,
den dringenden Rat mit dem Anwalt habe ich von einem Freund, einem KFZ-Sachverständigen. Ansonsten droht die Versicherung einen über den Tisch zu ziehen, das geht schon mit der Auswahl des Gutachters los.
Derselbe Sachverständie nötigte mich auch direkt zum Unfallarzt zu fahren, zum Glück habe ich nur ein leichtes Schleudertrauma, keine Knochen, Bänder oder Bandscheiben betroffen. Wäre etwas kaputt so müsste für Rentenansprüche der Zusammenhang mit dem Unfall klar belegt werden ansonsten gibt es später Probleme!
Gruß
Christian
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 22
User seit 31.03.2008
| Geschrieben am 29.05.2012 um 15:43 Uhr  
| Moin moin Papasmurf,
mit dem Unfall ist das natürlich nicht sehr schön. Leider ist es so, dass wenn ein DB gefahren wird hier ohne einem Wertgutachten eine Bewertung über den aktuellen Zeitwert bzw. Restwert nichts zu machen ist und viele gut erhaltene Fahrzeuge wirschaftlich tot geschrieben werden. Hier wird von den Versicherungen leider auch immer wieder gerne der aktuelle Zeitwert über das Internet bestimmt. Das heißt, die Versicherung versucht z.B. über drei Wochen Dein Fahrzeug im Internet zu erwerben. Hierfür sind unter anderem die auch Dir bekannten Angebote im Netz den Versicherungen verfügbar. Des weiteren versucht die gegenerische Versicherung über nicht öffentliche Seiten im Netz (Autoverwerter, Versicherungen usw. ) den Restwert Deines Fahrzeugs zu ermitteln. Dies wird so dreist gemacht, daß Dein Fahrzeug von der gegnerischen Versicherung als verunfalltes Fahrzeug im Netz angeboten wird. Sollte sich ein Interessent melden, so bietet die Versicherung Dir diese Option an und reduziert damit ihren eigenen Aufwand. Solltest Du hier das Angebot ausschlagen, wird der höhere Restwert bei der Schlußrechnung trotzdem heran gezogen, dass dadurch ein Teil der Reparaturkosten von Dir dann getragen werden muß, da diese vielleicht zusammen (Reparaturkosten + möglicher ermittelter Restwert) den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigt. Folgende Rechnung könnte aufgemacht werden:
aktueller Wiederbeschaffungswert: € 5.750
Restwert des Fahrzeugs nach Unfall: € 2.600
Reparaturkosten: € 4.000 einschließlich 19 % MWSt
folgende Optionen hast Du:
1. Reparatur in einer Werkstatt ausführen lassen. In der Regel bezahlen die Versicherungen hier die Reparatur in Höhe der Gutachterhöhe. Bei nachträglich festgestellten Mängeln muß die Werkstatt kurzfristig mit der Versicherung und dem Gutachter Kontakt aufnehmen, damit dieser Schaden noch nachträglich mit aufgenommen werden kann. Auch werden in der Regel diese Kosten von den Versicherungen erstattet. Hier kann es schon zu Prblemen kommen, wenn der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert unterhalb den Reparaturkosten liegt. Liegt hier schon ein wirschaftlicher Totalschaden vor?
2. Reparatur nach Gutachten abrechnen. Hier wird von der Versicherung dann die 19 % MWSt vom Gutachten gekürzt. Nun wird es aber schwierig, nachträglich verdeckte Schäden der gegnerischen Versicherung noch glaubhaft darstellen zu können. Auch hier ist sicher noch etwas machbar, aber aufwendig. Auch hängt der Veradacht eines wirtschaftlichen Totalschadens in der Luft.
3. Verkauf des Unfallfahrzeuges. Hier bekommst Du dann wie oben den Gutachterwert abzüglich der 19% MwSt. und kannst Dich für ein neuse Fahrzeug fertig machen. Allerdings ermitteln die Versicherungen gerne selber den Restwert, damit hier nicht gekungelt wird, siehe unten!
Bei den letzten beiden Fällen kann es eine knappe Nummer werden, da der Wirtschaftliche Totalschaden nicht weit entfernt ist. Sollte der Schaden über dem Wiederbeschaffungswert sein, so wird der Restwert (Unfallwagen) vom Zeitwert und auch noch die MWSt. abgezogen. Leider bin ich kein Versicherungsexperte, aber in Deinem Fall hätte ich mir auch einen Anwalt genommen. Allerdings hätte ich noch etwas Zweit verstreichen lassen und wenn es hier zu Problemen gekommen wäre erst dann zum Anwalt gelaufen. Auch ohne Anwalt hättest Du den Schaden in einer Werstatt bzw. Lackierrei kurzfristig ermitteln lassen können. Die Werkstätten arbeiten alle mit den selben Programmen, um die Schadenshöhen ermitteln zu können.
Viel Erfolg und gute Besserung
--
Schöne Grüße aus dem Osnabrücker Land
Hollerbusch
MB SLK R170 200 Bj. 02.1999
Honda CBX ProLink Bj. 03.1983 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 26
User seit 10.07.2008
| Geschrieben am 13.06.2012 um 20:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Papasmurf am 13.06.2012 um 20:11 Uhr ]
Nochmal kleines Update:
Wiederbeschaffung €7200,-
Schaden €10404,96
Also Totalschaden, hatte ich ja nicht anders erwartet (wobei ich mir ein besseres Ende für meinen Kleinen gewünscht hätte, so als 2. Auto zum Spass)
Der Restwert laut Gutachter €2790,-.
Nebenbei bemerkt, war (leider) der Gutachter der Versicherung (DEVK) des Schuldigen aber eigentlich kann ich damit leben.
Hoffe nur das ich nicht auf den €2790 "sitzen" bleibe sondern die gesamten €7200 irgendwie bekomme.
Die Rechnung bisher natürlich ohne Schleudertrauma, Ersatzwagen, Anwalt, etc.!
Bisher kann ich nur jedem raten, nach einem Unfall sofort Unfallarzt (Krankenhaus) und dann Anwalt.
Ich bin kein wehleidiges Kerlchen und hatte schon ein paar Unfälle ohne Nachwirkungen aber seit Pfingstsonntag (eigentlich fing es erst am Montag an aber das liegt eben an der Natur des HWS-Traumas) leide ich immer noch unter dem Schleudertrauma...3. Woche krankgeschrieben und morgen dann der 4. Arzt (erst Unfallarzt, dann Hausarzt gefolgt von HNO-Arzt wg. Tinnitus und jetzt Orthopäde/Chiropraktiker)...mit den Schmerzmitteln ist Autofahren auch nicht so sicher. 3x täglich 600mg Ibuprofen pus Muskelentspanner sind auch nicht gerade "Wachmacher" und selbst ohne ist man nicht so wirklich fit!
Ich möchte hier keinem Angst machen aber lieber zu früh als zu spät zum Arzt!
Gruß
Papasmurf
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 13.06.2012 um 20:36 Uhr  
| Hi,
Du bekommst das Geld, die Versicherung Dein Benz.
Aber.........mit den 7200 mußt Du Dich nicht unbedingt zufrieden geben.
Es ist für Dich nicht zumutbar weiter als 100km nach einem Fahrzeug zu suchen, solltest mal in Mobile nach Fahrzeugen von seriösen (Neuwagen) Händler in näheren Umkreis suchen.
Dies Zahlen Deinem RA geben, ein Tausender ist da lässig rauszuholen (bei uns in Stuttgart, da wir hochpreisgebiet sind).
Wobei........ich hab noch nie einen Anwalt gebraucht, treibt nur die Versicherungsprämien aller in die Höhe.
ciao
Ludo
--
SLK 230 R170 Final Edition Bj.8/2003 Brilliantsilber, Automatik, xcarstyle dachmodul, klarglaswindschot
Smart Roadster Ultimate Edition #21
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User seit 01.06.2002
| Geschrieben am 14.06.2012 um 09:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von PeterG am 14.06.2012 um 09:05 Uhr ]
convertible schrieb:
Ludo schreibt: ..............die Versicherung Dein Benz.
Na wenn das man stimmt
Unter anderem wegen solcher Dinge war die Empfehlung, sofort zum Anwalt (und bei Verletzungen zum Arzt) zu gehen, genau richtig. Denn natürlich stimmt das nicht im Geringsten. Wegen des Restwerts braucht man sich aber keine Sorgen zu machen. Arbeitet der SV korrekt, holt er drei Angebote aus dem lokalen Bereich ein, d. h. der im Gutachten angegebene Restwert kann auf jeden Fall erzielt werden; mit etwas Bemühen könnte man oft auch noch etwas mehr erzielen, wobei das für den Geschädigten aber ein Nullsummenspiel ist, denn er bekommt Wiederbeschaffungswert-Restwert vom Versicherer, insgesamt erzielt er aus Verkauf des Schrotts zuzüglich Leistung des Versicherers immer den Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer ist deshalb natürlich an einem hohen Restwert interessiert und kommt häufig mit einem manchmal viel höheren Restwertangebot aus einer Restwertbörse um die Ecke; da muss man dann aufpassen, weil - war der Restwert noch nicht verkauft - man sich das u. U. anrechnen lassen muss; da hilft im Einzelfall anwaltliche Beratung, wie vorzugehen ist.
Ach ja: Kosten des Anwalts muss der Versicherer im Umfang der Haftung ebenfalls ersetzen; Unfallgeschädigte dürfen grundsätzlich einen Anwalt in Anspruch nehmen. Das ist keine Verletzung der Schadenminderungspflicht sondern anerkanntermaßen das gute Recht des Geschädigten, der dem Versicherer sonst nämlich hoffnungslos unterlegen wäre.
Und "keinen Anwalt gebraucht": Das glauben viele Geschädigte; nicht ohne Grund versuchen die Versicherer, Geschädigte von SV und RAe fernzuhalten. Dann reguliert der Versicherer nur, was er unbedingt muss; Geschädigte wissen häufig überhaupt nicht, welche Ansprüche sie insgesamt haben. Die Versicherer freut es natürlich. Aber: Der Versicherer ist entgegen der Werbung nicht der "Schadenpartner" des Geschädigten sondern der Gegner, der möglichst wenig zahlen will (was durchaus verständlich ist und wenn der Geschädigte dabei mitspielt, ok).
Gruß
Peter
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User seit 18.12.2007
| Geschrieben am 14.06.2012 um 10:32 Uhr  
| Was mich mal interessieren würde (sorry falls es OT ist) bezüglich des Wiederbeschaffungswert.
Wird ein Fahrzeug als Maßstab genommen das die gleiche Ausstattung, Bj, KM-Laufleistung hat oder auch dem technischen Zustand (evtl. sogar dem Pflegezustand) des eigenen entspricht (wenn mann es belegen kann)?!
Was ist wenn z.B. das komplette Fahrwerk erst vor paar hundert Km erneuert wurde, oder viele nicht unwesentliche Ersatzteile (LMM, KWS, Lambda, K40, Lager M-Kuppl., Kompri etc.), und sonstiges um nur einige Beispiele zu nennen. Schätze mal mann geht in dem Sinne "leer" aus?!
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