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Klatsch und Tratsch » » Thema: Sachmangel bei Chip-Tuning eines Gebrauchtwagens |
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 24.04.2012 um 12:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 24.04.2012 um 12:04 Uhr ]
Nachfolgendes Urteil, zitiert aus dem aktuellen ADAJUR-Newsletter des ADAC, dürfte für die Riemenscheiben- und Chiptuner bzw. die Käufer solcher Autos von Interesse sein. Im Hinblick auf den Denkansatz des OLG Hamm dürfte zwischen Chip- und Riemenscheibentuning kein Unterschied zu machen sein, eine "überobligatorische Beanspruchung" dürfe in jedem Fall vorliegen:
Urteil des OLG Hamm vom 9.02.2012, I-28 U 186/10
Vorliegen eines Sachmangels bei Chip-Tuning eines Gebrauchtwagens
aufgrund unwiderlegbarer Vermutung eines erhöhten Verschleisses
Die längere Verwendung eines Gebrauchtwagens, der zum Zweck der
Leistungssteigerung mit einem Chip-Tuning ausgestattet ist, kann den
nicht ausräumbaren Verdacht erhöhten Verschleisses des Motors und
anderer für den Fahrzeugbetrieb bedeutender Bauteile begründen. Ein
solches Fahrzeug weist einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs.1 S.2
Nr.2 BGB auf. (Aus den Gründen: ...Es ist allgemein anerkannt, dass
nicht nur übermässiger Verschleiss, sondern schon das Risiko erhöh-
ten Verschleisses durch eine besondere Art der Vornutzung einen
Sachmangel begründen kann, so z.B. die längere Verwendung als Taxi
oder Fahrschulwagen. Die längere Verwendung des Fahrzeugs mit einem
zum Zweck der Leistungssteigerung durchgeführten Tuning - hier über
eine Laufstrecke von ca. 60.000 km - begründet den nicht ausgeräum-
ten Verdacht eines erhöhten Verschleisses des Motors und weiterer
für den Fahrzeugbetrieb bedeutender Bauteile, wie z.B. des Getrie-
bes und des Antriebsstrangs...). "
Grüße vom Willy
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 24.04.2012 um 20:49 Uhr  
| N'abend,
interessantes Urteil.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der eigentliche Informationswert in der Tatsache liegt, dass das Verschweigen eines Chiptuning eine Schadenersatzpflicht nach sich ziehen kann?
Ein Bekannter hat vor kurzem an einem E320CDIT bei nur 110.000km einen Motorschaden erlitten. Allerdings war ihm das Chiptuning beim Kauf (vom Händler) bekannt.
Gruß
Guido
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Schreiberlevel: Forensextaner
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User seit 19.03.2012
| Geschrieben am 24.04.2012 um 23:06 Uhr  
| Eine "nicht widerlegbare Vermutung" kann auch nur Juristen einfallen. Treffender wäre hier wohl "nicht mit vertretbarem Aufwand widerlegbar" (natürlich könnte man die Kiste auseinandernehmen und begutachten). Realistisch, schlichter und fürs Ergebnis ausreichend sollte sein, dass der Verkäufer das Chippen verschwiegen und die begründete Vermutung nicht widerlegt hat.
Michi | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
| Geschrieben am 25.04.2012 um 06:59 Uhr  
| Der nach Meinung des Gerichts auftretende erhöhte Motorenverschleiß bei Tuningmaßnahmen setzt sich aus zwei mechanischen Belastungskomponenten zusammen: der leistunsgsteigerenden Änderungsmaßnahme am Motor und der häufig Leistung abrufenden Humankomponente am Gaspedal.
Unter dieser Doppelbelastung ächzt selbst ein stoisches M111-Brauereipferd.
Ungetunte Dauerlauf-Grüße
Michael
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 25.04.2012 um 09:46 Uhr  
|
boro schrieb:
Eine "nicht widerlegbare Vermutung" kann auch nur Juristen einfallen. Treffender wäre hier wohl "nicht mit vertretbarem Aufwand widerlegbar" (natürlich könnte man die Kiste auseinandernehmen und begutachten). Realistisch, schlichter und fürs Ergebnis ausreichend sollte sein, dass der Verkäufer das Chippen verschwiegen und die begründete Vermutung nicht widerlegt hat.
Michi
Im Urteils selbst ist nur die Rede von einem "nicht ausgeräum-
ten Verdacht eines erhöhten Verschleisses".
Ich schließe daraus, dass der Prozeßgegner erst gar keinen (grundsätzlich möglichen) Beweis für das Gegenteil angetreten hat und dass - für mich wesentlicher - die Rechtsprechung generell zu unterstellen scheint, dass Mototuning einer intensiveren Nutzung wie z.B. bei Taxen oder Fahrschulfahrzeugen gleichzustellen ist.
Für Taxen ist seit langem anerkannt, dass der Verkäufer diese Nutzungsart explizit anzugeben hat. Offenbar soll diese Regel jetzt auch auf jegliche Art des Motortunings ausgedehnt werden.
Und ja, als Verkäufer eines mototgetunten Fahrzeugs sollte man gewissenhaft nicht nur die Art des Tunings, sondern auch den Zeitraum respektive die seitdem absolvierte Laufleistung des Fahrzeugs nach besten Wissen angeben oder zumindest mitteilen, dass man zu den Einzelheiten des Tunings nichts sagen kann.
Dem im unklaren gelassenen Käufer bietet sich bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rückgriff auf den Verkäufer an, sei es im Wege der Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Geltendmachung anderer Gewährleistungsrechte.
Schließlich erlaubt diese Rechtsprechung Rückschlüsse für Tuningaspiranten dahingehend, dass man Motortuning doppelt und dreifach zahlt: beim Einbau, beim Verbrauch bzw. dem erhöhten Reparaturrisiko und vor allem bei der Weiterveräußerung. Wobei es natürlich sein kann, dass eine bestimmte Käuferklientel sogar bevorzugt zum getunten Kompressor-Mercedes greift, sobald Fahrzeug- und Fahrertypus auf Manta-Niveau angekommen sind.
Grüße vom Willy
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User seit 19.03.2012
| Geschrieben am 29.04.2012 um 22:04 Uhr  
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Wiesel schrieb:
Schließlich erlaubt diese Rechtsprechung Rückschlüsse für Tuningaspiranten dahingehend, dass man Motortuning doppelt und dreifach zahlt: beim Einbau, beim Verbrauch bzw. dem erhöhten Reparaturrisiko und vor allem bei der Weiterveräußerung. Wobei es natürlich sein kann, dass eine bestimmte Käuferklientel sogar bevorzugt zum getunten Kompressor-Mercedes greift, sobald Fahrzeug- und Fahrertypus auf Manta-Niveau angekommen sind.
Zum geschilderten Fall und der Pflicht zur Ehrlichkeit völlig d'accord, wie oben schon gesagt. Zum letzten Absatz würde ich sagen: Jedem Tierchen sein Pläsierchen. Da kommt es doch auch darauf an, ob man nur kW durch Euro teilt oder mit Maß und Verstand zur Sache geht. Auch wenn ich selbst meinen Nasenbären (noch?) nicht aufgebrezelt habe, ist mir z.B. herzlich wurscht, ob ich dafür in 15 Jahren noch 1000 oder 2000 Euronen erlöse.
Was den letzten Satz anbelangt, auch wenn's mich nicht betrifft: Niveau äußert sich IMHO nicht so sehr in der Wahl des Automobils, sondern eher im Tonfall, in dem man über andere spricht.
Nix für ungut
Michi | Antworten
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Beiträge: 5788
User seit 15.07.2006
| Geschrieben am 30.04.2012 um 14:34 Uhr  
| Wiesel schrieb:
Wobei es natürlich sein kann, dass eine bestimmte Käuferklientel sogar bevorzugt zum getunten Kompressor-Mercedes greift, sobald Fahrzeug- und Fahrertypus auf Manta-Niveau angekommen sind.
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Meinst nicht dass Du verbal jetzt ein bissel arg überziehst.....
Grüße
Claus
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User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 30.04.2012 um 16:31 Uhr  
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bitti schrieb:
Wiesel schrieb:
Wobei es natürlich sein kann, dass eine bestimmte Käuferklientel sogar bevorzugt zum getunten Kompressor-Mercedes greift, sobald Fahrzeug- und Fahrertypus auf Manta-Niveau angekommen sind.
------------------------------------------------------------
Meinst nicht dass Du verbal jetzt ein bissel arg überziehst.....
Grüße
Claus
Selbst wenn, die Wahl meiner Wort treffe ausschließlich ich.
Grüße vom Willy
--
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.05.2012 um 11:16 Uhr  
| Damit hat die Rechtssprechung doch nur das nachvollzogen, was offensichtlich ist.
Jedes technische Gerät ist auf eine bestimmte technische Leistung hin konstruiert und kann ich gewissen Bandbreiten um Serienstreuungen aufzufangen Reserven haben.
Je mehr ich diese Reserven durch "Tuning" aufbrauche umso wahrscheinlicher oder gar sicher sind höherer Verschleiß oder das Versagen des Gerätes oder enttäuschte sprich verminderte Lebensdauer.
Ich finde diese quasi Beweislastumkehr zu Gunsten des Erwerbers nicht falsch, denn wie sollte der hier tatsächlich ohne genaue Kenntnis was nun gemacht wurde nachweisen, dass gerade diese den Motor gekillt hat.
Und nicht nur Mantafaher tunen! Hier soll es SLK-Besitzer geben, die andere Riemenscheiben, Chips und was weiß ich verbaut haben.
Selbst bei den Großen AMG`s gibt es Leute, welche noch eins draufsetzen müssen und da ist sicherlich Geld vorhanden.
Tuning mit einem gewissen Niveau zu verbinden ist nach meiner Meinung nach nicht richtig!
Es gibt genügend reiche Leute welche sich für ein Schweinegeld die unmöglichsten Teile ans Auto schrauben lassen, da würde ich mich für schämen!
Und wenn ich mir die Extremtunings an schaue, finden die eher im Hochpreissegment statt und nicht beim 15 Jahre alten SLK oder beim berüchtigten Manta. Da verbastelt sich eher mal jemand der mit wenig Geld etwas erreichen will.
Eher vermisse ich hier dann den berühmt berüchtigten 3er BMW. So einen habe ich erst gestern gesehen. Reifen und Felgenkombination zum kotzen und vor allem die Felge war eine ganze Enzeklopädie der mißglückten Einparkversuche. 340 Grad von 360 Grad total verratzt! Grauenvoll!!!
Gruß
Frank
--
„Wann kapiert die Werbung endlich, dass richtig Kohle erst bei denen jenseits der 50 zu holen ist und ein Piercing im Nabel zwar geil aussieht, nahezu immer jedoch den einzigen Vermögenswert darstellt?“
Harald Schmidt, deutscher Late-Night Philosoph | Antworten
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