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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: An die Rechtsexperten unter euch...
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   PK32AMG

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Beiträge: 1127
User seit 02.07.2006
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 Geschrieben am 07.04.2012 um 13:04 Uhr   
Hallo zusammen, im letzten Spätsommer ist mir an meinem Boxster bei öffnen des Verdeckes die Plastikheckscheibe gerissen. Somit war ein Neues Verdeck fällig. Da Cabrioheckscheiben unter Glasbruch gelten, habe ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Diese hat auch die Summe zur erneuerung des Verdeckes freigegeben. Nun ging das Teater los:

Im Februar habe ich das Fahrzeug zur erneuerung des Verdeckes beim Sattler abgegeben. Nach zwei Wochen war das Auto Fertig. Bei abholung traute ich meinen Augen nicht. Auf dem Kofferdeckel und Dachdeckel und beider Seitenteile befanden dich etliche Dellen ca. 40. Zudem lässt sich das Verdeck nur mit zwei Leuten öffnen und schliessen, da anscheind der Neue Stoffbezug zu kurz ist. Dieses habe ich bei abholung Sofort bemängelt. Nach langer Diskusion alla von wegen kann ja garnicht bei der Monatge passiert sein, wurde ich nach drei tagen zu einem Boilendoctor verwiesen, der sich den schaden anschuen sollte. Nach aussage des Boilendoctors können die Dellen nicht ohne Neulackierung entfernt werden. Dieses wurde durch den Boilendoctor dem Sattler mitgeteilt. Nach zwei tagen habe ich das Auto zur beseitigung der Beulen und Nachbesserung des Verdeckes wieder dem Sattler auf den Hof gestellt. Nach fünf tagen sollte ich das Fahrzeug wieder abholen, da der ein weiterer Beulendoctor nicht gekommen sei. Das Dach ließ sich immer noch nicht normal öffnen und schliessen. Nach dem Wochenende habe ich das Fahrzeug wieder für drei tage zum Sattler gebracht, wobei in dieser Zeit ein Beulendoctor versucht hat die Dellen heraus zu drücken. Bei abholung war das Ergebniss noch schlimmer wie vorher. Das Dach ließ sich immer noch nicht richtig öffnen und schliessen. Darauf hin kam das einsehen des Sattler, den Schaden seiner Versicherung zu melden und mir die Schadensnummer zur Reparatur mittzuteilen. Nach einer Woche habe ich den Sattler kontaktiert mit der Bitte mir die Versicherungsnummer mitzuteilen, aber leider ohne Erfolg. Er wüsste nicht mehr bei welcher Versicherung er den Schaden gemeldet hätte und könnte mir somit keine Versicherungsnummer mitteilen. Darauf hin habe ich von dem Schaden ein Gutachten erstellen lassen und den Sachverhalt letzte Woche Montag meinem Rechtanwalt übergeben. Zu dem ist auch noch das Neue Verdeck beschädigt. Neben der Heckscheibe ist auf ca.3 cm eine Druck/Scheuerstelle, die sich von Innen gebildet hat. Auch dies habe ich von Anfang an immer wieder bemängelt worauf hin mir ein Neues Verdeck versprochen wurde.

So nun zu meiner Frage: Habe ich den Anspruch das Verdeck bei Porsche zu erneuern lassen? ( Verdeck lässt sich bis heute nicht öffnen und schliessen ) Zudem sind die beiden Deckel soweit beschädigt, das diese ausgetauscht werden müssen, beide Seitenteile instandgesetzt werden müssen und selbstverständlich muss alles Lackiert werden...

Gruss Philip

Gruss Philip

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 07.04.2012 um 14:03 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Odin am 07.04.2012 um 14:05 Uhr ]

Hallo Philip,
warum suchst Du hier einen Rechtsexperten, da Du doch schon anwaltlich vertreten bist?
Den hätte ich mir schon bei der ersten Abholung geleistet, eine Nachbesserungsfrist für das Verdeck setzen lassen und die Karosserie bei Porsche machen lassen und dem sattler, über den Anwalt, die Rechnung präsentiert- inkl. Ersatzfahrzeug, Aufwandentschädigung und der Kostennote des Advokaten.

--
Gruß zur Zeit aus Niederbayern
Ralf,

Schönwetter:
SLK K 200, R170, Mod.2004 Obsidianschwarz-Nanolack,17Zoll Dezent mit 225 V/H
Sonst: BMW Limousine (LPG)
Vita:12M,Capri 1500XL mit Vynildach,Opel GT,Innocenti De Tomaso,Golf 1,Porsche 944,G

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   bitti

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 Geschrieben am 07.04.2012 um 14:23 Uhr   
und sry, bei einem Versicherungsschaden gehe ich doch zu Schmidt und nicht zu Schmidtchen der offensichtlich sein Handwerk nicht beherrscht...
Da ist doch die Händlervertagswerkstatt 1. Wahl!

Tut mir leid dass Du so ins Klo gegriffen hast

Grüße Claus

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   syltfan

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 Geschrieben am 07.04.2012 um 15:07 Uhr   


PK1000 schrieb:
Hallo zusammen, im letzten Spätsommer ist mir an meinem Boxster bei öffnen des Verdeckes die Plastikheckscheibe gerissen. Somit war ein Neues Verdeck fällig. Da Cabrioheckscheiben unter Glasbruch gelten, habe ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Diese hat auch die Summe zur erneuerung des Verdeckes freigegeben. Nun ging das Teater los:

Im Februar habe ich das Fahrzeug zur erneuerung des Verdeckes beim Sattler abgegeben. Nach zwei Wochen war das Auto Fertig. Bei abholung traute ich meinen Augen nicht. Auf dem Kofferdeckel und Dachdeckel und beider Seitenteile befanden dich etliche Dellen ca. 40. Zudem lässt sich das Verdeck nur mit zwei Leuten öffnen und schliessen, da anscheind der Neue Stoffbezug zu kurz ist. Dieses habe ich bei abholung Sofort bemängelt. Nach langer Diskusion alla von wegen kann ja garnicht bei der Monatge passiert sein, wurde ich nach drei tagen zu einem Boilendoctor verwiesen, der sich den schaden anschuen sollte. Nach aussage des Boilendoctors können die Dellen nicht ohne Neulackierung entfernt werden. Dieses wurde durch den Boilendoctor dem Sattler mitgeteilt. Nach zwei tagen habe ich das Auto zur beseitigung der Beulen und Nachbesserung des Verdeckes wieder dem Sattler auf den Hof gestellt. Nach fünf tagen sollte ich das Fahrzeug wieder abholen, da der ein weiterer Beulendoctor nicht gekommen sei. Das Dach ließ sich immer noch nicht normal öffnen und schliessen. Nach dem Wochenende habe ich das Fahrzeug wieder für drei tage zum Sattler gebracht, wobei in dieser Zeit ein Beulendoctor versucht hat die Dellen heraus zu drücken. Bei abholung war das Ergebniss noch schlimmer wie vorher. Das Dach ließ sich immer noch nicht richtig öffnen und schliessen. Darauf hin kam das einsehen des Sattler, den Schaden seiner Versicherung zu melden und mir die Schadensnummer zur Reparatur mittzuteilen. Nach einer Woche habe ich den Sattler kontaktiert mit der Bitte mir die Versicherungsnummer mitzuteilen, aber leider ohne Erfolg. Er wüsste nicht mehr bei welcher Versicherung er den Schaden gemeldet hätte und könnte mir somit keine Versicherungsnummer mitteilen. Darauf hin habe ich von dem Schaden ein Gutachten erstellen lassen und den Sachverhalt letzte Woche Montag meinem Rechtanwalt übergeben. Zu dem ist auch noch das Neue Verdeck beschädigt. Neben der Heckscheibe ist auf ca.3 cm eine Druck/Scheuerstelle, die sich von Innen gebildet hat. Auch dies habe ich von Anfang an immer wieder bemängelt worauf hin mir ein Neues Verdeck versprochen wurde.

So nun zu meiner Frage: Habe ich den Anspruch das Verdeck bei Porsche zu erneuern lassen? ( Verdeck lässt sich bis heute nicht öffnen und schliessen ) Zudem sind die beiden Deckel soweit beschädigt, das diese ausgetauscht werden müssen, beide Seitenteile instandgesetzt werden müssen und selbstverständlich muss alles Lackiert werden...

Gruss Philip

moin Philip,

bei Dir sind eigentlich 2 verschiedene Dinge vorgefallen.
Zum einen hat Dir der Sattler ein offenbar mangelhaftes Dach verbaut für dessen Nachbesserung er in aller Regel 2 Versuche hat.
Ich gehe davon aus,dass Du danach nicht sofort zu Porsche gehen kannst sondern unter Beachtung der Minderungspflicht ggf.einen anderen,ebenso kostengünstigen Sattler beauftragen müsstest.
Zunächst heisst es aber,die Arbeit des Anwalts und die Stellungnahme der Versicherung abzuwarten.
Das zweite sind die am Fahrzeug entstandenen Schäden die Du m.E. schon eher bei Porsche wirst beseitigen können.
Das sind aber 2 Paar Schuhe wie man so sagt.
Auf jeden Fall solltest Du warten,bevor du irgendwas in Auftrag gibst.
Es kann nämlich noch dazu kommen,dass Du die Schäden (Beulen etc) durch den Sattler beweisen musst.
Also Vorsicht !
Gruß
Thore

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 Geschrieben am 07.04.2012 um 16:32 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Der Ahnungslose am 07.04.2012 um 16:33 Uhr ]

Hallo Freunde

Ich würd mich jetzt nicht als Rechtsexperten bezeichnen, doch hat man ja auch schon so seine Erfahrungen machen dürfen.

Im Prinzip denke ich, ist schon alles gesagt worden.

-Warum hier fragen, wenn ein RA den Fall betreut??
-Warum zum Sattler und nicht- in so einem Versicherungsfall- zur Vertragswerkstatt ??
-Wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, der als Abrechnungsbesis dienen solllte??

Was heißt die Summe wurde freigegeben ??

Ich würde auch davon ausgehen, dass die Beweislast bezüglich der Dellen bei dir liegt.

Sorry, das wird wohl -zumindest und hoffentlich nur - Nerven kosten.
Viel Glück.

Der Ahnungslose

--
Wer Mercedes fährt hat alles erreicht - oder einen Stern braucht jeder !

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 Geschrieben am 09.04.2012 um 09:57 Uhr   
Hallo,
So was kann passieren, wenn man der Versicherung den KVA der Vertragswerkstatt präsentiert und dann zum billigen Jakob geht, um noch ein bißchen Reibach zu machen. War aber in deinem Fall bestimmt nicht so, oder?

--
Grüße aus Sprockytown

Uli

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   PK32AMG

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 Geschrieben am 09.04.2012 um 10:30 Uhr   
Hallo zusammen

Die Versicherung hat sich quergestellt die Summe freizugeben, die Porsche veranschlagt hat. Da haeben mal ebend 1200€ gefehlt... Und das schlimme ist ich war ja in einer Fachwerkstatt die in der Oldtimerscene sehr beliebt und einen guten ruf hat.

--
Gruss Philip aus Bottrop

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   Gerd122

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 Geschrieben am 10.04.2012 um 12:12 Uhr   


PK1000 schrieb:

Die Versicherung hat sich quergestellt die Summe freizugeben, die Porsche veranschlagt hat.



Dann jetzt einen Tipp von mir für die Zukunft: Entweder Versicherung oder Automarke wechseln. Eines von beiden passt da nicht.

Gruß

Gerhard

--
cubanitsilberne Hubraumflunder
**************************
die schönste Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
------------------------------------

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   RHEINPFEIL

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 Geschrieben am 11.04.2012 um 14:41 Uhr   
Hei,
wie schon geschrieben wurde, handelt es sich um 2 Fälle in einem

1. Störung im Werkvertrag aufgrund mangelhafter Erfüllung
2. Schadenersatz

Ich kann nur immer wieder sagen, wer schreibt der bleibt !
Da kann der Typ noch so nett sein, wenn alles mündlich besprochen wurde
hat man später null in der Hand

Wenn es mein Wagen gewesen wäre, hätte ich dem Menschen geschrieben, welche Mängel seine Arbeit hat und dass er den Mangel bis in ca. 10 Tagen zu beseitigen hat. Klappt dass nicht bekommt er noch mal ein Schreiben und hat dann nochmals 10 Tage Zeit, gleichzeitig bekommt er mitgeteilt, dass für den Fall des Misserfolges ich den Wagen in eine andere werkstatt bringe und auf seine Kosten das Dach richtig herstellen lasse. Der Versicherung hätte ich direkt am Anfang mitgeteilt, dass die Rechnung nicht bezahlt werden soll. Gleiches gilt für die Beulen.

Die Vorgehensweise ist eigentlich immer gleich in solchen Fällen. schlecht ist es nur, wenn die Werkstatt insolvent ist oder wird. Dann ist da mit Ersatzvornahme nichts zu holen. Ganz ganz schlecht ist es wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde, dann hat man ja überhaupt kein Druckmittel mehr und die Angelegenheit wird sehr zäh, vor allem wird die Bereitschaft, die Sache außergerichtlich zu regeln auch geringer.

--
Gruß aus Köln

René
-----
Fahre nicht als gehöre Dir die Straße, fahre so als gehöre dir der Wagen.

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   syltfan

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Beiträge: 415
User seit 24.09.2011
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 11.04.2012 um 18:20 Uhr   


RHEINPFEIL schrieb:
Hei,
wie schon geschrieben wurde, handelt es sich um 2 Fälle in einem

1. Störung im Werkvertrag aufgrund mangelhafter Erfüllung
2. Schadenersatz

Ich kann nur immer wieder sagen, wer schreibt der bleibt !
Da kann der Typ noch so nett sein, wenn alles mündlich besprochen wurde
hat man später null in der Hand

Wenn es mein Wagen gewesen wäre, hätte ich dem Menschen geschrieben, welche Mängel seine Arbeit hat und dass er den Mangel bis in ca. 10 Tagen zu beseitigen hat. Klappt dass nicht bekommt er noch mal ein Schreiben und hat dann nochmals 10 Tage Zeit, gleichzeitig bekommt er mitgeteilt, dass für den Fall des Misserfolges ich den Wagen in eine andere werkstatt bringe und auf seine Kosten das Dach richtig herstellen lasse. Der Versicherung hätte ich direkt am Anfang mitgeteilt, dass die Rechnung nicht bezahlt werden soll. Gleiches gilt für die Beulen.

Die Vorgehensweise ist eigentlich immer gleich in solchen Fällen. schlecht ist es nur, wenn die Werkstatt insolvent ist oder wird. Dann ist da mit Ersatzvornahme nichts zu holen. Ganz ganz schlecht ist es wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde, dann hat man ja überhaupt kein Druckmittel mehr und die Angelegenheit wird sehr zäh, vor allem wird die Bereitschaft, die Sache außergerichtlich zu regeln auch geringer.

--
Gruß aus Köln

René

die Zahlung der Sattlerkosten durch die Versicherung ist nicht das eigentliche Problem.
Natürlich kann auch nach Zahlung eine mangelhafte Arbeit gerügt werden.
Die Beulen/Beschädigungen wiegen m.E.schwerer da diese durch den Anspruchsteller nachzuweisen sind.
Die für diese Schäden zuständige Betriebshaftpflicht des Sattlers wird die Sache "in die Hand nehmen" und ihn dazu verdonnern,keine evtl.vorherigen mündlichen Zugeständnisse mehr abzugeben.
Ich vermute mal,dass am Ende die Beschädigung am Fahrzeug dazu führen wird,dass die vermeintlich günstige Schadensbeseitigung am Verdeck
noch eine teure Angelegenheit wird.
Gruß
Thore

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