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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: frisch geschlüpft
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User seit 17.03.2012
| Geschrieben am 17.03.2012 um 15:56 Uhr  
| Wir beabsichtigen in genau einem Jahr (März 2013) einen SLK 200 für meine Frau zu kaufen. Der Kaufzeitpunkt ist dadurch bestimmt, dass genau dann der Leasingvertrag des jetzigen Fahrzeuges endet. Wir benötigen also genau zu dem Termin den SLK.
Nun die Fragen zum Kauf:
- ist es vorteilhaft im Hinblick auf Rabatte möglichst früh zu bestellen oder ist das egal?
- wie sind die Lieferzeiten?
Die Extras die wir mitbestellen wollen, sind auf jeden Fall Leder, Navi und Parktronic.
Danke für Antworten und Ratschläge im voraus.
Christian | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7174
User seit 17.01.2005
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 17.03.2012 um 21:57 Uhr  
| hallo
Diese gedanken kannst du dir sparen, denn lt. Mayakalender gibt es dieses Datum überhaupt nicht mehr.
--
möge die Macht mit euch sein
Jeder Rechtschreibfehler ist beabsichtigt.
In der richtigen Reihenfolge ergeben sie
die magische Formel zu Verwandlung von
Wasser in Wein
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 297
User seit 10.03.2011
| Geschrieben am 21.03.2012 um 08:38 Uhr  
| Hallo Christain,
deutlich relevanter ist der Tag der jählichen Preiserhöhung. Soweit ich weiß bleibt Dein Preis dann noch 3 Monate gültig. D.h. sprich mal mit Deiner NL wann die Preise erhöht werden und zu welchen Auslieferungszeitpunkt 'Du zu alten Preisen bestellen mußt. Im Zweifel kann es interessanter sein den Wagen noch 2 Monate unangemeldet (aber versichert!)in die Garage zu stellen.
Gruß
--
R172-Red | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 21.03.2012 um 09:29 Uhr  
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R172-Red schrieb:
deutlich relevanter ist der Tag der jählichen Preiserhöhung. Soweit ich weiß bleibt Dein Preis dann noch 3 Monate gültig.
Moin,
ganz so einfach ist es leider nicht. Maßgeblich sind u.a. die gesamte Lieferzeit und der Tag der Bereitstellungsanzeige sowie eine fristgemäße Abholung.
Bei Bedarf kann ich's gerne raussuchen.
Gruß
Guido
--
EQP 1/12 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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User seit 29.05.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3496
User seit 08.07.2005
| Geschrieben am 21.03.2012 um 18:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 21.03.2012 um 19:03 Uhr ]
SLK172 schrieb:
R172-Red schrieb:
deutlich relevanter ist der Tag der jählichen Preiserhöhung. Soweit ich weiß bleibt Dein Preis dann noch 3 Monate gültig.
ganz so einfach ist es leider nicht.
Stimmt, Guido. In meiner AB (eines anderen Autobauers ) findet sich folgender, frei zitierter Passus:
Liegen zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, muss der Käufer eine Erhöhung des Kaufpreis (inkl. MwSt.-Erhöhung) um bis zu 5% hinnehmen.
Hierbei nehme ich mal an, dass die das nicht anführen würden, wenn es nicht geltendes Recht wäre.
Gruß
Ulrich
PS: In diesem Zusammenhang stellt sich mir allerdings die Frage, ob der in der AB genannte, unverbindliche Liefertermin der o.g. vereinbarte LT ist?
PPS: Und was gilt, wenn der Autobauer den zuerst genannten uvLT von 2.Q. 2012 in 3.Q. 2012 ändert? | Antworten
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