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Klatsch und Tratsch » » Thema: Steinschlag durch vorausfahrendes Fahrzeug
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Beiträge: 51
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 09.04.2004 um 15:08 Uhr   
Neulich war ich auf der linken Spur der A7 unterwegs , als ein LKW rauszog und Dreck und Steine von der Mittelplanke aufwirbelte.

Trotz gebührenden Sicherheitsabstandes traf eine Stein meine Windschutzscheibe mit dem Ergebnis das die Scheibe nun einen Sprung hat.

Kfz.- Kennzeichen ist bekannt.

Fragen:
- Haftet der LKW Halter/Fahrer für solche Schäden?
- Kann ich den Schaden auch noch einige Tage später bei der örtlichen Polizeistation anzeigen?

Danke für Eure Hilfe

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   0692

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Beiträge: 2867
User seit 26.11.2003
 Geschrieben am 09.04.2004 um 15:22 Uhr   


Mike schrieb:

Neulich war ich auf der linken Spur der A7 unterwegs , als ein LKW rauszog und Dreck und Steine von der Mittelplanke aufwirbelte.

Trotz gebührenden Sicherheitsabstandes traf eine Stein meine Windschutzscheibe mit dem Ergebnis das die Scheibe nun einen Sprung hat.

Kfz.- Kennzeichen ist bekannt.

Fragen:
- Haftet der LKW Halter/Fahrer für solche Schäden?
- Kann ich den Schaden auch noch einige Tage später bei der örtlichen Polizeistation anzeigen?

Danke für Eure Hilfe



Ich kann dir nur die Situation in Oesterreich aufzeigen: grundsaetzlich haftet der Lkw-Halter nur dann, wenn das "Material" - sprich Stein, Dreck, etc. - von seiner Ladeflaeche oder den Zwillingsraedern auf deine Scheibe gewirbelt wird, d.h. also, dass dieser aus Gruenden der Fahrlaessigkeit dafuer haftbar gemacht werden kann.

Bei dem von dir geschilderten Vorfall wuerdest du bei uns nix bekommen, darfst zwar eine sinnlose Anzeige bei der Polizei machen und dafuer ca. 40 Euro loehnen, die Versicherung aber putzt sich ab...



--
Servus aus Wien,
Herbert


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Beiträge: 54
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 09.04.2004 um 15:43 Uhr   
hallo

da ich selbst ne ganze zeit nen kipper gefahren habe,kann ich dir sagen wie es abläuft.damit du geld von der versicherung des lkw`s erhälst muss folgendes zutreffen.

1.der stein ist von der ladung gefallen
2.es muss dreck von seinem unterfahrschutz(stoßstange)gefallen sein.


steine aus dem profil des reifen bekommste nicht ersetzt.nur wenn ein dicker stein zwischen den zwillings reifen war.

und kleiner tip hinterher hinter nen lkw herzufahren bringt auch nix.wenn man dann den fahrer anhält um ihm mitzuteilen,das er eben was verloren hat kann übel ins auge gehn.
am steinschlag erkennt im normal fall ein fahrer das es sich um ein älteren steinschlag handelt.

wirst also wohl oder übel selbst inne tasche greifen müssen

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 09.04.2004 um 17:30 Uhr   


Bei dem von dir geschilderten Vorfall wuerdest du bei uns nix bekommen, darfst zwar eine sinnlose Anzeige bei der Polizei machen und dafuer ca. 40 Euro loehnen, die Versicherung aber putzt sich ab...



--
Servus aus Wien,
Herbert




Hi
Beinahe noch schlimmer als den Steinschlag (ich weiß,is bei uns in Deutschland passiert)finde ich die 40 € für die Anzeige.
Gruß Michael

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   SLK-Andy

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 Geschrieben am 09.04.2004 um 17:47 Uhr   
Hallo Mike!

Es ist genau wie quidotsv es schrieb. Lass das mit der Anzeige lieber und geh zur Firma Car Glas. Die müsste es mittlerweie in jeder größeren Stadt geben. Die übernehmen die komplette Selbstbeteiligung bei der Auswechslung von einer Windschutzscheibe. Natürlich vorausgesetzt du hast Vollkasko.
Und das gute ist, dass du dir die Filterfarbe des Sonnenblendstreifens sogar noch aussuchen kannst.

mfgANDY

--
!!! Grüße aus dem Herzen Mittelfrankens !!!
Ich rase nicht, ich fliege nur tief !!

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 09.04.2004 um 18:08 Uhr   


Mike schrieb:

Neulich war ich auf der linken Spur der A7 unterwegs , als ein LKW rauszog und Dreck und Steine von der Mittelplanke aufwirbelte.

Trotz gebührenden Sicherheitsabstandes traf eine Stein meine Windschutzscheibe mit dem Ergebnis das die Scheibe nun einen Sprung hat.

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- Kann ich den Schaden auch noch einige Tage später bei der örtlichen Polizeistation anzeigen?

Danke für Eure Hilfe



zu 1: nein, siehe erklärungen der anderen user
zu 2: ja, nur bringt es nix, siehe 1.

gruß tom

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   BlueMike

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 Geschrieben am 09.04.2004 um 19:52 Uhr   
Hallo,

der Fahrer eines Fahrzeuges, das auf der BAB einen Stein von der Fahrbahn hochschleudert, haftet in der Regel nicht dafür.

Wenn es aber "nur" um eine beschädigte Windschutzscheibe geht, brauchst Du dafür keine Voll- sondern nur die Teilkaskoversicherung. Also auch keine Hochstufung durch diesen Schaden. CarGlass oder andere Firmen sind tatsächlich empfehlenswert. Der Abzug einer evtl. bestehenden Selbstbeteiligung entfällt aber nur dann, wenn die Scheibe repariert werden kann und nicht ausgetauscht werden muss. Reparieren geht meistens nur bei oberflächlichen Beschädigungen ohne Rissbildung.

Viel Erfolg bei der Schadenabwicklung!

Gruß Mike

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   SLK-Andy

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Beiträge: 2349
User seit 21.01.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 09.04.2004 um 20:00 Uhr   
Das mit der Teilkasko ist richtig. Hab oben mal wieder schneller geschrieben, als gedacht.
Aber auch beim kompletten Wechsel der Scheibe übernimmt Car Glas die Selbstbeteiligung. Das war bei mir 2001 zweimal der Fall.

mfgANDY

--
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   BlueMike

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Beiträge: 126
User seit 07.02.2004
 Geschrieben am 09.04.2004 um 20:54 Uhr   
Hi Andy,

dann hast Du aber großes Glück gehabt, das ist eigentlich nicht üblich so.

Oder hast Du vielleicht mit Deiner Versicherung eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen?

Gruß Mike

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   Wudo

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Beiträge: 3023
User seit 26.07.2003
 Geschrieben am 09.04.2004 um 21:20 Uhr   
Die Geltendmachung scheitert auch an der Beweisbarkeit.

--
Viele Grüsse aus dem Rheinland
Udo

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