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Klatsch und Tratsch » » Thema: Strafzettel aus Österreich |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 169
User seit 15.03.2009
| Geschrieben am 04.11.2011 um 10:14 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich, der rasende Piefke aus Deutschland, habe aus Österreich ein Briefchen erhalten. Ich bin außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer 4-spurigen Straße statt 80 km/h nach Abzug der Toleranz 95 km/h gefahren. Dafür soll ich mit 45 € den österreichischen Staat unterstützen.
Wer hat Erfahrung mit den Öschis, soll ich bezahlen? Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1464
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 04.11.2011 um 10:29 Uhr  
| Hallo!
Es gibt ein Amtshilfe-Abkommen zwischen Ö und D, d.h. Deine Geschwindigkeitsübertretung wäre auch in D vollstreckbar, es sei denn Dein Verstoß wäre nach deutschen Recht nicht zu belangen. Sollte also nur ein Heckfoto oder nur ein Foto des Nummernschilds ohne Foto des Fahrers vorliegen, könntest Du in diesem Fall ohne Zahlung des Bußgelds davonkommen.
Solltest Du auf dem Foto als Fahrer allerdings zu erkennen sein, sieht es schlecht aus.
Grüße
Andy
--
987 S - E 220 T CDI - CLS 350
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16758
User seit 11.09.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 04.11.2011 um 11:04 Uhr  
| Morgen,
der Energieaufwand für diesen Fred ist exhorbitant höher als 45€ zu überweisen.
--
Gruß aus Köln
Ralf,
Schönwetter:
SLK K 200, R170, Mod.2004 Obsidianschwarz-Nanolack,17Zoll Dezent mit 225 V/H
Sonst: BMW Limousine (LPG)
Vita:12M,Capri 1500XL mit Vynildach,Opel GT,Innocenti De Tomaso,Golf 1,Porsche 944,Golf2,W124-230E,Fiesta. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 04.11.2011 um 11:15 Uhr  
|
GG AD 600 schrieb:
Hallo!
Es gibt ein Amtshilfe-Abkommen zwischen Ö und D, d.h. Deine Geschwindigkeitsübertretung wäre auch in D vollstreckbar, es sei denn Dein Verstoß wäre nach deutschen Recht nicht zu belangen. Sollte also nur ein Heckfoto oder nur ein Foto des Nummernschilds ohne Foto des Fahrers vorliegen, könntest Du in diesem Fall ohne Zahlung des Bußgelds davonkommen.
Solltest Du auf dem Foto als Fahrer allerdings zu erkennen sein, sieht es schlecht aus.
Grüße
Andy
--
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und hier zum nachlesen, was der Andy meint:
http://www.bussgeldkatalog.ws/eu-strafzettel/
wenn Du allerdings, wie auch hier schon geschrieben, öfters mit dem Wagen und dem Kennzeichen nach Ö fährst, hat sich das eh erledigt
--
Gruss, Karsten
_________________________________________
Scheiss auf TÜV, die haben eh keinen Geschmack! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 169
User seit 15.03.2009
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 04.11.2011 um 11:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Odin am 04.11.2011 um 11:44 Uhr ]
slk willi schrieb:
@ Odin
wieso atwortest Du dann?
--
Schöne Grüße aus Aalen - mitten im Süden!
slk willi
(slk habi)
Mahlzeit:
Weil ich nicht der Fredsteller bin, der seine Energie verplempert.
1.Manch einer merkt nicht, dass er die richtige Energie in die falsche Richtung nutzt.
2.Wer Fehler macht soll Manns genug sein und dafür gerade stehen.
3. Was sind schon 45€
--
Gruß aus Köln
Ralf,
Schönwetter:
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 04.11.2011 um 20:05 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von kauba1 am 04.11.2011 um 20:59 Uhr ]
Hallo!
Ab 1.10.2010 kann Bußgeld >70 € in D vollstreckt werden. Insofern brauchst Du also im schönen Heimatland nichts befürchten. Die Vollstreckung verjahrt nach zwei Jahren. Wenn Du vorher mal wieder nach AU über die Grenze fährst, läufst Du Gefahr, dass der Zöllner-Freundliche mit Deinem Pass in sein Stübchen verschwindet, in der Verbrecherdatei schaut, ob Du da drinstehst mit Deiner noch offenen Verkehrsstrafe. Dann wird's natürlich um einiges teurer. Ich schätze mal unter 200€ läßt er Dich dann nicht weiterfahren.
Wenn Du nicht zahlst, läuft's in D vermutlich so ab: Du bekommst jetzt noch mehrere Mahnungen und immer unverschämtere Zahlungsaufforderungen, auch von Inkassobüros. Die wollen Dich nämlich weichklopfen. Sie geben es aber dann nach so 1-2 Jahren auf. VG Dieter.
EDIT: Ich muss ergänzen: So läuft's an der CH-Grenze ab. Innerhalb der EU findet ja überhaupt keine Grenzkontrolle mehr statt. Da kommen nur die Mahnungen ... . Deshalb ist eigentlich die Gefahr gering, dass Du innerhalb der nächsten zwei Jahre erwischt wirst (wenn Du nicht bezahlst). | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2461
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 04.11.2011 um 20:32 Uhr  
| N'abend,
SLK172 schrieb:
...
Und dann stellt sich noch die Frage was bei der nächsten "Einreise" mit gleichem Kennzeichen passieren kann...
...
kauba1 schrieb:
...
läufst Du Gefahr, dass der Zöllner-Freundliche mit Deinem Pass in sein Stübchen verschwindet, in der Verbrecherdatei schaut, ob Du da drinstehst mit Deiner noch offenen Verkehrsstrafe.
...
Österreich gehört doch zum "Schengen Raum", wo es keine Grenzkontrollen mehr gibt. Zumindest war es im Juni diesen Jahres noch so.
Andererseits dürfte auf deutsche Touristen ein erhöhtes Augenmerk gelegt werden, da diese zu einer netten Einnahmequelle des Staates gehören. Neben dem Pickerl und Strafen für dessen Nichtankleben dürfte das Eintreiben etwaiger Außenstände auch staatshoheitliche Aufgabe sein, so dass man bei Nichtbezahlen des Knöllchens bei einer Wiedereinreise mit gewisser Verfolgung rechnen sollte.
--
Grüße
Bernd
______________________
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