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| Geschrieben am 03.10.2011 um 10:56 Uhr  
| das man kann weiß ich, aber nen mich kleinlich und ängstlich... der tüv wäre mir sogar egal ABER
...lass dich mal einen unfall haben und die versicherung zahlt nicht weil du diese nicht zugelassenen spiegelblinker verbaut hattest... ne danke, darauf habe ich keine lust!!! deshalb suche ich was mit zulassung!!! | Antworten
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 | Geschrieben am 03.10.2011 um 13:20 Uhr  
| Moin,
es handelt sich um Spiegelkappen.
Ohne ein Prüfzeichen. Die org. MB haben auch kein Prüfzeichen.
Wo ist das Problem ?
OKI, jeder sollte machen, was er für richtig hält.
Die Nummer mit: Unfall und Schadensregulierung.
Da weltweit alle Autofahrer ja wissen wie die orginal Spiegelkappen eines SLK R170 Bj.1998 aussehen und die verbauten eventuell nicht zugelassen sind, das wissen ja alle.
Nimm besser die zugelassenden ! Besser ist das für dich.
Damit bist Du auf der sicheren Seite.
Wer ständig Angst hat, der hat den Kopf fürs Autofahren nicht frei.
Somit eine Gefahr für die , am Strassenverkehr beteidigten Mitbürger.
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LieGrü
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Wolfgang
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http://www.wolfgangwerner.org
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