| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Ebay-Bewertung |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 251
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.03.2004 um 14:32 Uhr  
| Ich habe in Ebay von privat einen Artikel ersteigert.
Das Gerät war defekt, der Verkäufer hat mir Rücktausch angeboten.
Als er das Gerät (und mein Geld natürlich auch noch) wieder hatte, wollte er die Ware nur noch 'rausrücken wenn ich ihm "schriftlich versichere, daß ich bzgl. des Gerätes keine weiteren Ansprüche mehr stelle"!!!
Ich habe mehrfach mit ihm telefoniert und zig Mails geschrieben. Er hat aber auf diesem Schreiben bestanden.
Ich habe dann meinen Rechtsanwalt eingeschaltet und den Prozeß gewonnen. Ich habe mein Geld inklusive der Zinsen zurückerhalten.
Soweit - sogut.
Jetzt lese ich in den Bewertungen (denn natürlich habe ich bei so einem Verhalten eine negative Bewertung abgegeben), folgenden Vermerk des Verkäufers:
Antwort von firebladehm33: Behauptet Ware nicht bekommen zu haben Päckchen wurde abgeschickt Beleg vorhande
Das ist
1. übles "Nachtreten" (der Prozeß war bereits am 12.01.2004, ist also lange vorbei)
2. Nicht wahr, bzw. nicht die ganze Wahrheit.
Ich kann jetzt keinen Kommentar dazu mehr abgeben - oder doch?
Oder hat jemand eine Idee, wie ich andere Ebayer vor solchem Geschäftsgebaren warnen kann? | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Ronaldo Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4053
User seit vor Apr. 03
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 128
User seit 18.08.2003
| Geschrieben am 29.03.2004 um 15:27 Uhr  
| Hi,
leider gibt es immer mal wieder Ärger bei ebay...
Zu Deiner Frage: Wenn Du (egal, auf welcher Seite) ganz nach unten scrollst, findet man einzelne Themen, z.B. "Foren und Cafés", "Regeln und Sicherheit" oder "über eBay".
Hier findest Du auch das "Bewertungsforum" -> draufklicken und man kommt zu einer neuen Seite "Berwertungsportal".
Hier kann man u.a. "abgegebene Bewertungen ergänzen", das dürfte dann das sein, was Du suchst, oder?
Im Portal steht auch noch etwas über "einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen", "Streitigkeiten über Bewertungen" oder "Fragen".
Mußt Du mal schauen, ob Du etwas passendes findest...
Grüße von Daggi | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK-Junkine Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 251
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.03.2004 um 15:43 Uhr  
|
SLK-Junkine schrieb:
Hi,
leider gibt es immer mal wieder Ärger bei ebay...
Zu Deiner Frage: Wenn Du (egal, auf welcher Seite) ganz nach unten scrollst, findet man einzelne Themen, z.B. "Foren und Cafés", "Regeln und Sicherheit" oder "über eBay".
Hier findest Du auch das "Bewertungsforum" -> draufklicken und man kommt zu einer neuen Seite "Berwertungsportal".
Hier kann man u.a. "abgegebene Bewertungen ergänzen", das dürfte dann das sein, was Du suchst, oder?
Im Portal steht auch noch etwas über "einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen", "Streitigkeiten über Bewertungen" oder "Fragen".
Mußt Du mal schauen, ob Du etwas passendes findest...
Grüße von Daggi
Hi SLK Junkie,
genau das habe ich ja probiert - ich hatte (direkt nach dem Kauf) eine Bewertung abgegeben und diese dann später ergänzt.
Nun - also fast 1 Jahr später - schreibt der Verkäufer, obwohl er mittlerweile den Prozeß verloren hat - eine faktisch unvollständige und damit irreführende Antwort.
Ich sehe nun keine Möglichkeit mehr, dazu nochmals einen Kommentar abzugeben.
Hast Du noch eine Idee? | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Ronaldo Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1001
User seit 15.05.2001
| Geschrieben am 29.03.2004 um 16:02 Uhr  
|
Ronaldo schrieb:
Hi SLK Junkie,
genau das habe ich ja probiert - ich hatte (direkt nach dem Kauf) eine Bewertung abgegeben und diese dann später ergänzt.
Nun - also fast 1 Jahr später - schreibt der Verkäufer, obwohl er mittlerweile den Prozeß verloren hat - eine faktisch unvollständige und damit irreführende Antwort.
Ich sehe nun keine Möglichkeit mehr, dazu nochmals einen Kommentar abzugeben.
So wie ich das sehe, kannst Du auf jeden Kommentar wieder einen Kommentar abgeben. Mir sind schon solche Threads aufgefallen.
Was ich aber seltsam finde, ist, daß der VK nach knapp einem Jahr noch was dazu schreiben konnte.
90 (?) Tage nach Auktionsende sind keine Bewertungen mehr möglich.
Bist Du sicher, daß er erst so spät was dazu geschrieben hat?
Ok, habe gerade nachgeschaut: Er hat tatsächlich erst letzte Woche ergänzt.
Aber nun frage ich mich, wo Dir eigentlich wirklich der Schuh drückt?
Ihr habt euch beide positiv bewertet!
Die positive Bewertung kannst Du ihm nicht mehr wegnehmen und - glaub mir - was einer als Kommentar auf eine positive Bewertung noch schreibt, interessiert keine Sau
Nur bei negativen Bewertungen macht man sich die Mühe, mal genauer nachzulesen.
Also laß es gut sein...
Michael
--
Ist er zu stark, bist Du zu schwach! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an MP Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.03.2004 um 22:26 Uhr  
| Man kann offensichtlich bei den Ebay-Bewertungen, die man selber erhalten hat, auch viel später als die von ebay genannten 90 Tage noch "antworten"; nur erscheinen diese Antworten in erster Linie bei einem selber. Konkret: firebladehm33 hat eine Antwort auf eine Bewertung gegeben, die er selber erhalten hat. Das wird aber nur einer lesen, der sich zuerst die Bewertungen von firebladehm33 anschaut. Und da die positiv war, wird da kaum einer intensiver lesen. Wer bei Dir schaut, kommt doch (aufgrund der positiven Bewertung) kaum auf die Idee, bei firebladehm33 nachzuschauen, was dieser wiederum als Antwort auf eine positive Bewertung mit einem Jahr Verzögerung geschrieben hat.
Was könntest Du tun? Eine Möglichkeit wäre, auf Deiner Bewertungsseite ebenfalls eine Antwort auf die Bewertung von firebladehm33 geben. Nur, damit gewinnst Du nix, im Gegenteil: eher wird der potenzielle Käufer/Verkäufer neugierig und schaut dann bei firebladehm33 nach, was dieser so schreibt.
Oder Du läßt es so, wie es ist. Wer die Bewertungen über firebladehm33 anschaut, wird sich in den seltensten Fällen die Mühe machen, sich dann Deine anzuschauen. Und wer sich Deine Bewertungen (also die über Dich) anschaut, wird sich kaum die Mühe machen, von dort aus die Bewertungen über firebladehm33 anzuschauen. Wenn überhaupt, wird das bei negativen Bewertungen gemacht (um zu versuchen nachzuvollziehen, was da los war).
Aber das ist jetzt natürlich auch Ansichtssache, ob man hier was tut oder nicht.
In diesem Sinne, schönen Abend noch... | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1251 Mitglieder: 5 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|