* TÜV geprüft, weißes Licht als Türeinstiegsbeleuchtung nach § 19,3 StVZO. Gutachten liegt bei.
Hinweis: Alle anderen Anwendungen sind im Bereich der StVZO verboten!
Beim nächsten mal bitte weiter lesen als nur die überschrift, aber es war mir eigentlich schon klar das mal wieder nichts produktives dabei raus kommt. es ist jedesmal das selbe wenn man hier etwas schreibt!!!!!
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 02.08.2011 um 20:22 Uhr ]
jetzt mach mal halblang
sorry ich hatte vorschnell Einstiegs leisten und nicht Einstiegsbeleuchtung gelesen!
Also niemand ist perfekt
viel Glück bei deiner weiteren Infosuche lieber Namenloser.
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Grüße von Vice alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole! http://www.slk-remu.de/
Um den Einbau TÜV-konform durch zu führen, kannst du nur nach der Schaltung mit den Türkontakten arbeiten.
An das Dimmsignal kannst du beim R171 nicht kommen, da die Innenraumleuchte ein eigenes Steuergerät hat und das Signal über den Can-bus kommt.