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| Geschrieben am 30.06.2011 um 21:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sandiego am 30.06.2011 um 21:21 Uhr ]
Hallo zusammen,
ein guter Freund von mir möchte sich eine C-Klasse kaufen. Der Wagen ist noch auf den Händler als Vorführfahrzeug zugelassen. Er durfte das Fahrzeug bereits mal probe fahren und war begeistert. Er hat den Vertrag schon unterschrieben und soll das Fahrzeug Ende nächsten Monat bekommen. Heute nach der Arbeit fuhren wir bei dem Händler vorbei weil er mir den Wagen zeigen wollte und sahen, dass das Fahrzeug (er hat es wohl am Kennzeichen erkannt) einen größeren Schaden an der Beifahrertür hatte. Nur die Tür, sonst ist nichts beschädigt. Der Verkäufer war nicht mehr da und deshalb diskutierten wir darüber ob er das Fahrzeug (was ja nun ein Unfallschaden hat wenn ich das richtig sehe) nun vergünstigt oder nicht bekommt...Der Wagen hat wohl gerade mal ein paar Tausend km...Er sagte er könne wahrscheinlich laut Vertrag vom Kauf zurücktreten.
Ich sagte ihm eben ich werd das mal hier posten, da ich mir sicher bin hier einige gescheite Köpfe zu finden
Wie sieht Eure Meinung zu diesem Fall aus? Ich glaube der Verkäufer müsste aufgrund des Schadens einige TSD Euro runter gehen...
VG | Antworten
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| Geschrieben am 30.06.2011 um 21:31 Uhr  
| Hallo,
google ergab: Kein Unfallwagen, wenn nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt, d.h. der Schaden leicht durch Ausbeulen, Austausch von einem Teil schnell behoben werden kann und keine Beschädigungen an Rahmen oder Fahrgestell (tragende Teile) aufgetreten sind;
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Scheint mir in diesem Fall so zu sein, die reparieren das und verkaufen das Auto zum gleichen Preis (nur meine Meinung).
ciao olderich | Antworten
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| Geschrieben am 30.06.2011 um 23:03 Uhr  
| Moin!
Für mich ein nicht zugesicherter Zustand wie im Kaufvertrag angegeben. Ich würde den Kaufpreis mindern oder im Zweifelsfall vom Kaufvertrag zurücktreten. Wer latzt denn 60 Ocken für eine zerdellte Karre?
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
V6 Kompressor - mehr Lysholm braucht keiner...
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| Geschrieben am 30.06.2011 um 23:05 Uhr  
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sandiego schrieb:
QT schrieb:
Mehrere Tausend EURO Nachlass! Bestimmt 5-stellig! LOL
Naja er zahlt 60k somit denke ich schon das da 2-3TSD drin wären...Aber wenn ich das so lese hat er wohl nicht so große Chancen.
Na klar. Die Werkstatt baut eine neue Tür ein für 2.000€ und gibt dann noch mal 2.000€ Nachlass.
Die Sache ist recht einfach: bei solchen Schäden werden mit der Versicherung 10% Wertminderung in Bezug auf die Schadenhöhe abgerechnet
In diesem Bereich dürfte sich dann der Nachlass an den Käufer bewegen - mit Verhandeln sicher auch etwas mehr, aber keinesfalls in der genannten Höhe.
Gruß
Guido | Antworten
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| Geschrieben am 01.07.2011 um 13:34 Uhr  
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JasonV schrieb:
Wieso Nachlass? Er kauft doch kein beschädigtes Fahrzeug.
Aber er kauft eines mit angabepflichtigen Vorschäden, auch wenn es kein echter "Unfallwagen" ist.
Jedenfalls ist der ursprüngliche Vertrag, in dem vermutlich steht: "an dem Wagen wurde keine Unfallschäden instand gesetzt und keine Nachlackierungsarbeiten durchgeführt" nicht mehr gültig, so wie Olaf schon schrieb.
Gruß
Guido | Antworten
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| Geschrieben am 01.07.2011 um 16:42 Uhr  
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SLK172 schrieb:
Vertrag, in dem vermutlich steht.....
Genau! Solange hier alles nur "vermutlich" bleibt, weiß niemand was genaues.
Ich denke, der Vertrag hat dich sicher für einen solchen Fall bereits eine entsprechende Klausel. Wird ja nicht der erste Unfallschaden an einem bereits verkauften Wagen sein. Diese Klausel sollte man sich IMO nun mal genau durchlesen, um zu wissen, was man unterschrieben hat. Alles andere ist nur Glaskugel.
Aber Reparatur und Tausendeweise Nachlass wird es IMO garantiert nicht geben.
--
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