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Tipps und Technik R171 » » Thema: Scheinwerfer in Tagfahrlichtoptik und Facelift Spiegelkappen mit LED Blinkern |
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 29.06.2011 um 19:58 Uhr  
| Guido`s Worten ist nichts hinzu zu fügen - allenfalls, wenn Du Chrom gerne magst, (Finnen auf der Haube-Chrom?) schau mal nach verchromten Kühlerstegblenden oder verchromten Türpin`s !
Beides links unter `Sonderkonditionen zu finden oder muss es unbedingt ebay sein?
Gruss aus Siegen
Dieter | Antworten
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| Geschrieben am 29.06.2011 um 20:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Xbox360g4m3r am 29.06.2011 um 20:34 Uhr ]
Ich persönlich bin gar kein Chrom-Fan, desshalb hab ich auch die Orginal AMG-Finnen aus Alu, glänzen nicht so wie die verchromten Nachbauten...
Also mit den Spiegelkappen dürfte ich doch nichts verkehrt machen, oder?
Konnte keinen Link zu Chrometec bei Sonderkonditionen finden, oder bekommt man die auch woanders?
Mir geht es um den Look nach dem Facelift...
gruß,
Martin | Antworten
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| Geschrieben am 29.06.2011 um 20:44 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icebear am 29.06.2011 um 20:46 Uhr ]
Hallo,
die Spiegelkappen haben keinen Hinweis auf die Zulässigkeit. Wenn dem so ist (keine e-Nummer, keine Zulassung), dann ist das Plastikleuchtzeug für den Christbaum im Vorgarten, aber nichts für Fahrzeuge im Strassenverkehr.
Standlicht in "Tagfahrlichtoptik" ist definitiv kein Tagfahrlicht und kann/darf auch so nicht als Tagfahrlicht wärend der Fahrt eingesetzt werden.
Warum willst du dein Fahrzeug so verbasteln?
Gruss Icebear
--
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| Geschrieben am 29.06.2011 um 21:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Xbox360g4m3r am 29.06.2011 um 21:18 Uhr ]
Also diese Tagfahrlichter kommen nach den Reaktionen hier für mich definitiv nicht mehr in Frage, wollte nur mal die Meinung einholen.
Habe hier im Forum mal ein Bild von einem weissen SLK gesehen, der die Tagfahrlichter hatte wie die E-Klasse, also an der Stelle wo sich die Nebelscheinwerfer befinden, bin aber diesbezüglich nirgends fündig geworden.
Was die Spiegelkappen betrifft habe ich bezüglich der e-Nummer mal eine Anfrage an Chrometec geschickt, die Antwort hierrauf:
"Guten Abend Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das benötigen die Spiegelkappen auch nicht da die Abmessungen des Fahrzeuges nicht verändert werden...
Grüsse
Ihr CHROMETEC. Team"
Bei mir ist das so, dass ich ein Bild von dem Fahrzeug wie ich es gerne hätte im Kopf hab und dem möglichst Nahe kommen will
Die Umbaumaßnahmen die ich bisher bei meinem SLK machen ließ habe ich bisher nie bereut
gruß,
Martin | Antworten
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| Geschrieben am 29.06.2011 um 22:13 Uhr  
| Hallo Martin,
die Frage der Zulässigkeit ist nicht durch die äusseren Abmessungen bedingt, sondern über die Veränderung der Beleuchtung/Signalisierungseinrichtung (Veränderung der Blinker). Die Fahrzeugblinker unterliegen der Zulassungspflicht für Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen. Du kannst ja mal auf den "Gläsern" der Serienspiegelblinker nachsehen, dort ist aussen (sehr klein) eine e-Nummer angebracht.
Gruss Icebear
--
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