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| Geschrieben am 09.05.2011 um 11:00 Uhr  
| Hallo zusammen.
In unserem Landkreis gibt es seit einigen Jahren getrennte Kennzeichen:
HU früher für alle, jetzt nur noch für in Hanau wohnende.
MKK (Main-Kinzig-Kreis) für die Landeier.
Meine HUXE ist noch aus der Zeit vor der Umstellung.
Meine Frage:
Kann ich ein neues Fahrzeug auf den Zweitwohnsitz anmelden? Ich hätte die Möglichkeit in Hanau eine Wohnung zu „mieten“
--
Grüße aus Hessen
Pepe
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| Geschrieben am 09.05.2011 um 12:21 Uhr  
| Hallo Pepe,
als ich vor Jahren als Pendler einen Zweitwohnsitz hatte sollte ich sogar das Auto ummelden weil ich mich da die meiste Zeit aufgehalten habe.
Es war problemlos möglich und ich habe es auch gemacht weil die Versicherung deutlich günstiger war (Regionalklasse)
Ich denke dass es auch heute noch geht, einfach mal auf der homepage der zuständigen Zulassungsstelle schauen oder dort anrufen
--
Besser is das,
So denn, Jörg
***Der beste Beweis dafür dass es intelligentes Leben im Universum gibt ist dass noch keiner versucht hat Kontakt mit uns aufzunehmen*** | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
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| Geschrieben am 09.05.2011 um 13:33 Uhr  
| Hallo Peter,
es gab mal eine Regelung (80er /90er Jahre), wonach das Fahrzeug an dem Standort seine Zulassung bekommt, wo es überwiegend genutzt wird. Solltest Du also einen Zweitwohnsitz haben und bei der Anmeldung versichern können, dass das Fahrzeug überwiegend am Zweitwohnsitzstandort genutzt wird, gab es damals das Kennzeichen des Zweitwohnortes an Front und Heck.
Vielleicht kann uns einer unserer professionellen Rechtsberater endgültige Sicherheit geben, ob diese Regelung noch gilt. Dann musst Du einfach mit dieser Argumentation und Deiner Zweitwohnungs-Anmeldebescheinigung auf dem Zulassungsamt Deines Zweitwohnortes erscheinen.
Gruß
Michael | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.05.2011 um 17:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 09.05.2011 um 17:43 Uhr ]
Ohne Rechtsverbindlichkeit, aber die Auskunft die Du erhalten hast scheint zu stimmen:
Für die Praxis sind folgende wichtige Änderungen besonders herauszugreifen:
Zuständigkeit Bislang ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Bezirkes für Ihre Zulassung zuständig, in dem der überwiegende Standort des Fahrzeuges begründet ist. In der Regel ist das zwar der Hauptwohnsitz, dies konnte in einigen Fällen auch der 2. Wohnsitz des Halters sein. In einigen Fällen konnten die Halteranschrift und der Standort des Fahrzeuges auch in verschiedenen Zulassungsbezirken liegen ("Standortzulassung"). Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes. Dadurch ist ab dem 01.03.07 eine Zulassung für einen Zweitwohnsitz nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung im Kreis Soest nachgewiesen werden. · Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
siehe
http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/formulare/377.pdf
Gruß
Frank
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!! | Antworten
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User seit 27.02.2011
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| Geschrieben am 09.05.2011 um 22:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Jaku am 09.05.2011 um 22:42 Uhr ]
Moin!
Nur so als Idee, wer zwingt Dich denn, die neue Bude als Zweitwohnsitz anzumelden und nicht die bisherige... Nach der Zulassung kann man das ja nach ner Schamfrist wieder ändern.
Must natürlich aufpassen, falls irgendwas anderes dagegen spricht, Steuer z.B.
Viele Grüße
Micha
P.S. Es gibt schon Modellversuche in einigen Ländern, wo man ein einmal zugeteiltes Kennzeichen zum nächsten Auto mitnehmen kann, vielleicht geht ja auch das?
Huxe schrieb:
Hab' gerade bei der Zulassungsstelle angefufen. Es ist nur auf dem 1. Wohnsitz eine Anmeldung möglich
--
Grüße aus Hessen
Pepe
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ingSarut? ...die ist gerade ganz durcheinander! | Antworten
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