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Klatsch und Tratsch » » Thema: Zweitwohnsitz - Kennzeichen, wer kennt sich aus?
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   Huxe

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Beiträge: 298
User seit 13.06.2004
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 Geschrieben am 09.05.2011 um 11:00 Uhr   
Hallo zusammen.
In unserem Landkreis gibt es seit einigen Jahren getrennte Kennzeichen:
HU früher für alle, jetzt nur noch für in Hanau wohnende.
MKK (Main-Kinzig-Kreis) für die Landeier.
Meine HUXE ist noch aus der Zeit vor der Umstellung.

Meine Frage:
Kann ich ein neues Fahrzeug auf den Zweitwohnsitz anmelden? Ich hätte die Möglichkeit in Hanau eine Wohnung zu „mieten“


--
Grüße aus Hessen
Pepe
+++ http://www.huxe.de +++

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   jot-we

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User seit 25.08.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 09.05.2011 um 12:21 Uhr   
Hallo Pepe,

als ich vor Jahren als Pendler einen Zweitwohnsitz hatte sollte ich sogar das Auto ummelden weil ich mich da die meiste Zeit aufgehalten habe.

Es war problemlos möglich und ich habe es auch gemacht weil die Versicherung deutlich günstiger war (Regionalklasse)

Ich denke dass es auch heute noch geht, einfach mal auf der homepage der zuständigen Zulassungsstelle schauen oder dort anrufen

--
Besser is das,
So denn, Jörg

***Der beste Beweis dafür dass es intelligentes Leben im Universum gibt ist dass noch keiner versucht hat Kontakt mit uns aufzunehmen***

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   Huxe

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Beiträge: 298
User seit 13.06.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 09.05.2011 um 12:39 Uhr   
Hab' gerade bei der Zulassungsstelle angefufen. Es ist nur auf dem 1. Wohnsitz eine Anmeldung möglich

--
Grüße aus Hessen
Pepe
+++ http://www.huxe.de +++

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   das Sülzkotlett

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Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
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 Geschrieben am 09.05.2011 um 13:33 Uhr   
Hallo Peter,

es gab mal eine Regelung (80er /90er Jahre), wonach das Fahrzeug an dem Standort seine Zulassung bekommt, wo es überwiegend genutzt wird. Solltest Du also einen Zweitwohnsitz haben und bei der Anmeldung versichern können, dass das Fahrzeug überwiegend am Zweitwohnsitzstandort genutzt wird, gab es damals das Kennzeichen des Zweitwohnortes an Front und Heck.

Vielleicht kann uns einer unserer professionellen Rechtsberater endgültige Sicherheit geben, ob diese Regelung noch gilt. Dann musst Du einfach mit dieser Argumentation und Deiner Zweitwohnungs-Anmeldebescheinigung auf dem Zulassungsamt Deines Zweitwohnortes erscheinen.

Gruß
Michael

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   mike_bu

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Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
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 Geschrieben am 09.05.2011 um 17:00 Uhr   
Hallo Pepe

Hatte ich ebenfalls versucht (w.g. höherer Versicherungsbeiträge in Niederbayern, die fahren dort auch wie die Bekloppten....). Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass eine Zulassung nur am Erstwohnsitz möglich ist.

--
------ mike -------
** carpe diem **

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   S - FP 230

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Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 09.05.2011 um 17:42 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 09.05.2011 um 17:43 Uhr ]

Ohne Rechtsverbindlichkeit, aber die Auskunft die Du erhalten hast scheint zu stimmen:

Für die Praxis sind folgende wichtige Änderungen besonders herauszugreifen:

Zuständigkeit Bislang ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Bezirkes für Ihre Zulassung zuständig, in dem der überwiegende Standort des Fahrzeuges begründet ist. In der Regel ist das zwar der Hauptwohnsitz, dies konnte in einigen Fällen auch der 2. Wohnsitz des Halters sein. In einigen Fällen konnten die Halteranschrift und der Standort des Fahrzeuges auch in verschiedenen Zulassungsbezirken liegen ("Standortzulassung"). Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes. Dadurch ist ab dem 01.03.07 eine Zulassung für einen Zweitwohnsitz nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung im Kreis Soest nachgewiesen werden. · Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges


siehe

http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/formulare/377.pdf

Gruß

Frank

--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

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   roosevelt-franklin

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Beiträge: 183
User seit 27.02.2011
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 Geschrieben am 09.05.2011 um 18:46 Uhr   
..war möglich, bzw geht noch für die, die nur abmelden und wieder zulassen (Saisonal bedingt).
Jedes Jahr das Gleiche....erst heißt es geht nicht (mehr), dann berufe ich mich auf die Gesetzgebung und da die Zulassung vor dem Inkrafttreten stattgefunden hat bekomme ich ihn immer wieder auf meinen Zweitwohnsitz zugelassen....



--
Grüße roosevelt-franklin

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Beiträge: 220
User seit 17.04.2009
 Geschrieben am 09.05.2011 um 22:40 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Jaku am 09.05.2011 um 22:42 Uhr ]

Moin!

Nur so als Idee, wer zwingt Dich denn, die neue Bude als Zweitwohnsitz anzumelden und nicht die bisherige... Nach der Zulassung kann man das ja nach ner Schamfrist wieder ändern.
Must natürlich aufpassen, falls irgendwas anderes dagegen spricht, Steuer z.B.

Viele Grüße
Micha
P.S. Es gibt schon Modellversuche in einigen Ländern, wo man ein einmal zugeteiltes Kennzeichen zum nächsten Auto mitnehmen kann, vielleicht geht ja auch das?


Huxe schrieb:
Hab' gerade bei der Zulassungsstelle angefufen. Es ist nur auf dem 1. Wohnsitz eine Anmeldung möglich

--
Grüße aus Hessen
Pepe
+++ http://www.huxe.de +++



--
ingSarut? ...die ist gerade ganz durcheinander!

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   Helmut aus Köln

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 Geschrieben am 10.05.2011 um 13:28 Uhr   
Bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes würde ich vorher ganz sorgfältig prüfen, ob die betreffende Gemeinde/Stadt nicht eine Zweitwohnungssteuer erhebt.

Sowas kann einen böse überraschen. Die Steuer beträgt meist 10% der Miete der Wohnung. Abmelden hilft dann auch nicht mehr, da auch Leerstände darunter fallen und bezahlt werden müssen.

Gruß Helmut

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   Huxe

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Beiträge: 298
User seit 13.06.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 13.05.2011 um 10:46 Uhr   
Moin Leute und danke für eure Tips.
Leider hatte ich keine Chance, außer den 1.Wohnsitz zu ändern. Das war mir doch zu aufwändig. Also fahre ich ab morgen MKK...
Näheres zum SLK-Nachfolger am Wochenende.

--
Grüße aus Hessen
Pepe
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