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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wie verhalten bei Schäden in Waschanlage?
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   SLK172

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Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004

User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 05.05.2011 um 12:42 Uhr   
Hallo,

ein Bekannter ist heute mit seinem Mercedes mit Stern in die Waschanlage gefahren und ohne Stern wieder rausgekommen.

Das an sich wäre noch nicht so schlimm, aber er hat nun zwei tiefe Kratzer in der Haube, allerdings seitlich versetzt vom Stern - also nicht mittig. Vermutlich sind die aber vom abgerissenen Stern verursacht worden.

Der Angestellte der Anlage hat ihm gesagt, dass sie die Rechnung für den Stern übernehmen aber mit dem Kratzer nichts zu tun haben. Die wären wohl schon vorher drin gewesen und ein abgerissenes Teil würde ja sofort wegfliegen.

Es gibt ja Urteile, dass die Betreiber sehr wohl für Schäden haften müssen, auch wenn sie das auf Tafeln großspurig ausschließen. Allerdings liest man überall, dass man mit dem Betreiber ein Protokoll über den Schaden anfertigen soll. Der Typ hat sich aber geweigert, irgendetwas zu unterschreiben und meinen Bekannten weggeschickt.

Wie sollte man sich in der Situation verhalten? Polizei rufen um die "Beweise" zu sichern (Stern liegt noch irgendwo in der Anlage), oder was kann man sonst tun?

Gruß

Guido

--
*** R172 + W212 schwarz ***

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   FM

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Beiträge: 571
User seit 18.09.2006
 Geschrieben am 05.05.2011 um 13:15 Uhr   
Oh je, ganz heisses Thema.

Soll heissen, dass man zwar rein theoretisch Recht hat, aber sein Recht nicht bekommt, weil man faktisch meist die URSÄCHLICHEN Schäden durch die (defekte) Waschanlage eben nicht beweisen kann, da hilft auch die Beweissicherung vor Ort nicht viel, da es eben tatsächlich rein theoretisch auch Vor-/Altschäden sein könnten. Streng genommen müsste man den Zustand vor dem Benutzen der Waschanlage und danach lückenlos dokumentieren können; das verlangt vor Gericht selbst der angeblich damals anwesenen Ehegattin als Zeugin vieeel ab und Falschaussagen sind da schnell vorprogrammiert.
Selbst wenn der Pächter in einem solchen Fall nicht mauert, tut dies qausi immer dessen Versicherung.

Ohne Rechtsschutz würde ich deshalb da kein Geld zusätzlich rauswerfen, wenn es gütlich nicht geht und man den Vollbeweis nicht erbringen kann.

Sorry, ich hätte das auch gern anders

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   QT

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Beiträge: 8591
User seit 17.04.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 05.05.2011 um 13:41 Uhr   
Yep, hab so ein Thema kürzlich auch im TV (auto mobil o.ä.) mal gesehen. Man hat da so gut wie keine Chance.....

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III

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   Horschel

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Beiträge: 164
User seit 05.10.2010
 Geschrieben am 05.05.2011 um 13:55 Uhr   
Als Betreiber argumentiert man mit den 1.000 MB die unbeschadet durch die Anlage gefahren sind und das auch nach dem Vorfall nichts mit den MB Sternen passiert. Wahrscheinlich war der Stern bei beschädigten Fahrzeug schon vorbelastet.
Der Kunde steht dann mit rotem Kopf da und kann das nur schwer widerlegen.

Ärgerlich, aber es kann ja auch nicht jeden Tag Sonntag sein.

Wenn er ein paar Kunden der Anlage zusammenbringt, denen das Zeitnah auch so passiert ist, sieht es natürlich schon wieder anders aus.

--
2012 ist Weltuntergang. Japan wird disqualifiziert. Wegen Frühstart

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   coco

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Forendoppeldoktor
Beiträge: 2212
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 05.05.2011 um 18:22 Uhr   
Dasselbe (auch mit Stern) ist mir mal mit meiner C-Klasse passiert :
Stern weg und Kratzer in der Haube.
Ergebnis:
Ich habe alles selber zahlen müssen, auch den Stern, der lt Aussage des Betreibers schon angebrochen war.
Ich hätte einen RA einschalten müssen und Zeugen benennen müssen damit eine Cahnce gehabt hätte. Da ich aber damals noch keinen Rechtsschutz besaß, hab ich es natürlich bleiben lassen, - worauf die ja auch bauen.....

Ähnliches bei meinem R171 SLK: Kratzer in der Haube und keinen Ersatz.....

Ich glaube helfen könnte wirklich nur, immer mind. zu zweit durch die Waschanlage und auch dann bestimmt keine Erfolgsgarantie.

--
Grüße
Coco

----------------------------------------------------------
SLK forever:
R170 FL SLK200K 10.2000 - 08.2004
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 05.05.2011 um 19:28 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Winterhasser am 05.05.2011 um 19:34 Uhr ]

Besser Handwäsche, Ihr Lieben....
(wird auch viel sauberer...)
Grüße Horst

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Forenobersekundaner
Beiträge: 355
User seit 10.12.2009
 Geschrieben am 05.05.2011 um 21:55 Uhr   
Hallo Freunde

Keine Straftat, keine Gefahr = keine Zuständigkeit der Polizei.
Ist reines Zivilrecht.
Yoh - Am Besten ist wohl echt die Handwäsche!

Der Ahnungslose

--
Wer Mercedes fährt hat alles erreicht - oder einen Stern braucht jeder !

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   PK32AMG

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Beiträge: 1127
User seit 02.07.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 06.05.2011 um 08:22 Uhr   
Hallo zusammen,

bin selber betreiber zweier Waschanlagen. Ich will ja niemandem zu nahe tretten, aber wir haben die Waschanlagen jetzt seit 6 Jahre und waschen jeden monat pro Anlage 2500 Autos und es ist noch NIE ein Stern abgebrochen. Auch keine Spiegel oder so, ausser es war Zubehör Schrott oder sie waren vorher Beschädigt, was man aber meistens auch sieht. Mit dem abgebrochenem Stern hast du leider keine Chance. Ich habe min. einmal pro Woche jemand, der meint er hätte Kratzer nach dem Waschen. Waschanlagen machen keine Kratzer, ausser es verfängt sich was in den Bürsten. Dann sind die Kratzer aber Kreisförmig und gehen über das gesamte Auto. Der Waschanlagenbetreiber kann noch nicht mal verantwortlich gemacht werden, wenn der Kunde in eine Portalwaschanlage fährt mit Selbstbedienung. Da liegt das Risiko voll beim Kunde, egal was passiert. Also wenn ihr in eine Waschanlage fahrt, achtet drauf, das eine Serviceperson die Anlage bedient und nicht ihr selbst, weil dann übernimmt der Betreiber die verantwortung.

--
Gruss Philip aus Bottrop

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   SLK172

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Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004

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 Geschrieben am 06.05.2011 um 09:20 Uhr   
Moin,

vorläufiger Zwischenstand:

Er hat einen neuen Stern gekauft (30€), der anstandslos vom Betreiber bezahlt wurde. Da der Wagen erst 2,5 Jahre alt ist, kann's nicht an einem verrotteten Stern gelegen haben.

Gruß

Guido

--
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