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| Geschrieben am 03.05.2011 um 07:44 Uhr  
| Hallo,
ich bin auf der Suche nach neuen Felgen für meinen SLK (R170, Facelift) und habe folgende Felge ins Auge gefasst:
Mercedes-Benz Alufelgen im 5-Doppel-Speichen-Design (B66474517 bzw. B66474516) aus dem CLC Sportpaket
Die Reifendimension würde für die Felgen wie folgt lauten:
225/40R18 rundum
oder 245/35R18 auf der Hinterachse
Hat jemand möglicherweise auch diese Reifendimension an seinem SLK verbaut?
Sind Anpassungen notwendig?
Mit Hilfe der SuFu habe ich leider nichts gefunden.
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
Gruß
Sabine
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| Geschrieben am 03.05.2011 um 18:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von accpralle am 03.05.2011 um 18:56 Uhr ]
Die Felgen 7.5x18 ET36 (B6 647 4516 - A 203 401 5502) und 8.5x18 ET30 (B6 647 4517 - A 203 401 5602) mit 225/40 R18 vorne und 245/35 R18 hinten haben Freigaben z.B. für den CLC, SLK R171 und die C-Klasse, insofern spricht technisch nichts gegen eine Montage auf dem SLK, du mußt nur beim TÜV eine Einzelabnahme machen...
Gerd
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| Geschrieben am 03.05.2011 um 20:30 Uhr  
| Hallo Sabine,
ich habe letzten Juni neue Räder (Desire) eintragen lassen. Gleiche Felgen / Reifengrößen, nur auf der Vorderachse ET 35 statt wie bei Dir ET 36. Bei mir waren keine Arbeiten an der Karosserie nötig, sollte also auch bei Dir passen.
Viele Grüße & Erfolg,
Marcus
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...ich geb Dich nie wieder her... | Antworten
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| Geschrieben am 04.05.2011 um 09:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von HarryB am 04.05.2011 um 09:19 Uhr ]
>War die Einzelabnahme beim TÜV problemlos?
Die Antwort darauf bringt Dir nichts. Eine Einzelabnahme ist - wie der Name schon sagt - individuell für das jeweilige Fahrzeug und das einzutragende Teil. Das Ergebnis kann von "völlig problemlos" bis "keine Chance" reichen.
>Wie läuft die Einzelabnahme beim TÜV ab?
Mal vorab: Eine Einzelabnahme ist immer dann erforderlich, wenn man ein eintragungspflichtiges Teil eintragen möchte, für daß es für das jeweilige Fahrzeug keine ABE/Gutachten gibt.
Dabei muß der "TÜV-Prüfer" in Deinem Fall schauen, ob die technischen Daten der Felgen zum Fahrzeug "passen" (Freigängigkeit, Traglast...). Dazu ist es sehr hilfreich, ein "Vergleichsgutachten" eines anderen Fahrzeugs (allgemein Mercedes) oder eine Fahrzeugkopie von einem anderen SLK zu haben, bei dem diese Felgen bereits eingetragen sind.
Wenn man ein Vergleichsgutachten hat und dort ein Fahrzeug aufgeführt ist, das vom Gewicht und der Leistung mindestens Deinem SLK entspricht, so könnte man damit argumentieren: "Wenn das da erlaubt ist, gehts auch am SLK". Dazu kommt dann noch eine Probefahrt bzw. ein Verschränkungstest, um zu sehen, daß das Fahrverhalten in Ordnung ist und nichts schleift.
Wie man sieht, ist hier also gesunder Menschenverstand sowie ein gewisser Ermessensspielraum seitens des TÜV-Menschen erforderlich - und gerade hier scheitert das ganze dann oft
Bei einem Mißerfolgt kann es also helfen, es woanders noch einmal zu versuchen.
>Was kostet die Einzelabnahme?
Hängt davon ab, wo Du hingehst (TÜV, KÜS, Dekra...) und wie lange das dauert. I.d.R. ist es ein Grundbetrag + Stundensatz.
Gruß
Harald | Antworten
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