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Tipps und Technik R170 » » Thema: Was für Dokumente muß man für 17" Reifen haben? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
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User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 09.04.2011 um 19:38 Uhr  
| In meinem Fahrzeugschein steht folgendes drin (230K BJ01):
205/55R16 91V - für beide Achsen.
Was muß man jetzt alles für Dokumente haben, damit man offiziell auch 17" Reifen fahren darf?
Eine ABE vom Felgen, die besagt, dass die Felgen grundsätzlich für das Fahrzeug geeignet ist, solang es nicht original Mercedes Reifen sind vermutlich.
Was noch? Muß irgendwo auch explizit was von 17" dann noch in den Fahrzeugdokumenten stehen?
Die Beschränkungen, dass nur bestimmte Reifentypen erlaubt sind, ist ja mittlerweile aufgehoben, richtig?
Danke für Profitips. | Antworten
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... ist OFFLINE
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 09.04.2011 um 20:03 Uhr  
|
hausrocker schrieb:
In meinem Fahrzeugschein steht folgendes drin (230K BJ01):
205/55R16 91V - für beide Achsen.
Was muß man jetzt alles für Dokumente haben, damit man offiziell auch 17" Reifen fahren darf?
Eine ABE vom Felgen, die besagt, dass die Felgen grundsätzlich für das Fahrzeug geeignet ist, solang es nicht original Mercedes Reifen sind vermutlich.
Was noch? Muß irgendwo auch explizit was von 17" dann noch in den Fahrzeugdokumenten stehen?
Die Beschränkungen, dass nur bestimmte Reifentypen erlaubt sind, ist ja mittlerweile aufgehoben, richtig?
Danke für Profitips.
Hallo,
Freigaben für ORIGINAL-MB Rad/Reifenkombinationen findest du hier
http://www.mercedes-benz.de/content/germany/mpc/mpc_germany_website/de/home_mpc/passengercars/home/servicesandaccessories/genuine_partsandaccessories/genuine_accessories/tires_and_rim.0001.html
Für Zubehörfelgen ist eine ABE vom jeweiligen Felgenhersteller erforderlich,
findet man häufig auf deren Internetseiten
Die Markenbindung ist entfallen.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval
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... ist OFFLINE
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User seit 15.06.2009
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 10.04.2011 um 14:42 Uhr  
| Also Gutachten für die Felgen gibt es hier: (Habe ich auch ausgedruckt schon im Handschuhfach liegen)
http://www.felgenoutlet.de/gutachten/19019/143794_mam_rs2_7_5x17_5l112_66_6_et30__audi_mercedes__abe.pdf
Da steht folgendes im Gutachten drin:
SLK 170 e1*95/54*0039*..
KW Bereich: 100-160
215/45R17 A01 A02 A04
225/45R17 K45 A05 A08 A09
235/40R17 K1a K45 R70 A12 A14 A19
245/40R17 R03 R70 K41 V17 S01
Die ganzen Buchstaben mit ner Nummer dahinter sind irgendwelche Einschränkungen. Ich habe ja 215/45 R17 87V BSW Reifen - dem entsprechend müßte es Zeile 1 sein. Die Beschränkungen oder weiteren Auflagen sind dann folgende:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Punkt 1+2: Kapier ich nicht. Muß da jetzt was bescheinigt werden oder eben nicht? Wo müßte ich denn nach 17" in den Papieren suchen? Im Fahrzeugschein steht ja schon mal nix von 17 drin, sondern nur 205/55R16 91V. Hab ich so eine "Freistellung" oder nicht? Gute Frage...
Die Winterreifen und auch Sommerreifen waren aber auch gar keine 205er. Zwar 16", aber der Teil mit 205 war auch anders. Das waren aber eben original MB Felgen.
Meine jetzt sind ja keine original MB Felgen.
Punkt 3: Das dürfte wohl der Geschwindigkeitsindex sein, der passen muss. Mit "V" hab ich aber ja das selbe, wie im Schein, nämlich 240km/h, das dürfte also passen.
Diese Beschränkungen sind natürlich so für alle möglichen Dinge passend und nicht zwingend 100% auf meine Kombination zugeschnitten. Diese "wenn" "aber" Sachen sind aber ein wenig schwierig für mich zu deuten. Danke also für Hilfe.
Wie ist das bei den anderen Leuten hier, die 17" Felgen haben?
Oder fahren die alle einfach rum damit und sind noch nie kontrolliert worden?
Am Ende könnte ich sicher auch einfach beim TÜV fragen vermute ich ja. Aber wäre trotzdem nett, wenn mir jemand hier schon mal weiter helfen kann. Danke. | Antworten
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User seit 31.03.2010
| Geschrieben am 10.04.2011 um 15:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_mms am 10.04.2011 um 15:20 Uhr ]
1. hast du noch nen alten Fahrzeugschein oder schon die neuen Zulassungsbescheinigungspapiere Teil 1 und Teil 2 ZLB 1 und ZLB 2 abgekürzt?
wennn du nen ollen Schein noch hast und dort nichts drin steht, schaue ggf. in den Fz.-Brief auch früher wurde nicht immer alles übertragen.
wenn ZLB Teil 1 vorliegt und du noch nen Brief (entwertet) hast schaue dort rein oder ggf. in ein COC oder die EWG Übereinstimmungsbescheinigung oder wie es sich auch nennt wenn du es hast, kann auch bei Mercedes angefordert werden.
nun zu den Auflagen:
A01 ---> Eintragung erforderlich immer! Da die Felgen wohl deutlich Größer sind in Breite und ET, da wird dann auch nach Radabdeckungen geschaut usw.
A02 ---> nur dann wenn du die Reifengröße nicht fahren darfst (wenn nur A02 als Aufl. vorgegeben ist, dann sind es in der Regel Seriennahe Felgen), also bei deinen 215er natürlich auch, da es keine Seriegroße ist und war.
A04 ist bei M&S Reifen eh latte, dann aber bitte mit M&S Aufkleber im Sichtbereich, wenn der Wagen schneller fahren kann!
Nach was anderes, wenn ein Teilegutachten lediglich vorliegt, ist die Eintragung oder besser Anbaubegutachtung eh immer erforderlich, Ausnahmen gibt es nicht. Bei einer ABE muss man es von den Auflagen abhängig machen!
hoffe es ist verständlich erklärt!
achja, es sind nicht nur die 3 Auflagen in der Zeile beim Reifen für dich maßgebend, auch die darunter da sie für alle gelten:
A05 A08 A09
A12 A14 A19
K41 V17 S01
Reifenbezogene Auflagen und Hinweise hat deine Reifengröße ja nicht, das wäre die Spalte davor! | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 10.04.2011 um 21:02 Uhr  
| Den alten Schein habe ich, ja.
Da steht auf jeden Fall etwas von 17" erlaubt drin:
VA: 225/45R17 91V
HA: 245/40R17 91V
Als Felgengröße steht da drin 2 JX17H2, ET30
Da steht auch noch was von bestimmten Reifentypen. Aber das ist ja hinfällig.
Es ist also 205 und auch 225 erlaubt, hinten sogar 245 - ich habe 215 - liegt genau dazwischen. Ist das dann automatisch mit "erlaubt"?
Die ET ist exakt die, die laut felgenoutlet als einzige benutzt werden darf. Es schleift auch nicht mal ansatzweise irgendwas, auch bei Maximaleinschlag nicht, ebenso ragt nichts über die Außenseite des Fahrzeugs hinaus. So als Anhaltspunkt...
Habt ihr alle mit 17" Felgen die extra eintragen lassen?
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User seit 02.11.2010
| Geschrieben am 11.04.2011 um 06:49 Uhr  
| Hallo,
ich habe mir vor 2 Wochen neue 18" Felgen mit TÜV Gutachten (ASA GT2) besorgt. Der TÜV wollte mir die Felgen/Reifenkombination nicht eintragen, weil er eine Freigabe des Herstellers (AMG/Mercedes) für die Reifen erwartete.
Ich habe es einfach gelöst und bin zum Reifenhändler, der das dann mit der GTÜ erledigt hat.
Insofern gibt es da wohl unterschiedliche Ansichten welche Dokumente für die Eintragung neuer Räder vorzulegen sind. Am Besten nicht zum TÜV gehen sondern angenehmere Zeitgenossen wählen...
Steffen | Antworten
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