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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R172

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Tipps und Technik R172 » » Thema: Kilometerbegrenzung bei der Probefahrt mit dem R172?
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 08.04.2011 um 20:31 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Aljubo am 08.04.2011 um 20:35 Uhr ]

Hallo

Wie ist das bei euch gelaufen? ich habe in einigen Tagen einen Probefahrtermin mit dem neuen SLK R-172 geplant, der Verkäufer fragte mich, wieviel Km ich fahren werde, ich sagte so etwa 250 - 300 Km werden es wohl werden. Er meinte eigentlich, dürfen nicht mehr als max. 200 Km gefahren werden.
Da sagte ich, unter diesen Umständen würde ich auf eine Fahrt verzichten.
Wurde bei euch auch eine Kilometerbegrenzung angesprochen?

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 Geschrieben am 08.04.2011 um 21:55 Uhr   
Hi,

soweit ich weiß soll darauf geachtet werden, dass nicht zuviele km gefahren werden weil natürlich jeder km mehr den Wert des Fahrzeugs mindert. Zusätzlich sind diverse Fahrzeuge bereits "besonderen" Kunden (zum Kauf) mit einer maximal km-Zahl versprochen/verkauft. Wenn jeder Kunde soviel fahren könnte wie er gern würde, könnten die Händler diese Fahrzeuge nur mit höherem Wertverlust verkaufen.
Ich finde die Grenze sinnvoll, sollte jedoch auf Anfrage hin und wieder "ausgeweitet" werden sofern diese Anfragen nicht die Regel werden.

Für wie lange bekommst Du das Fahrzeug?

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   smoth2802

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 Geschrieben am 08.04.2011 um 22:02 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von smoth2802 am 08.04.2011 um 22:03 Uhr ]

Diese km-Grenze ist einfach nur das Ergebnis der vielen "Schmarotzer" (sorry, wenn ich das so deutlich schreibe - adressiere damit niemanden hier im Forum), die sich von Händler zu Händler bewegen und überall schöne Autos für's Wochenende ausleihen. Das hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und führte dazu, dass ziemlich verbindliche Grenzen für die gefahrenen Kilometer eingeführt wurden.

Ehrlich gesagt finde ich 200km für eine Probefahrt auch okay. Wie viel mehr Strecke brauchst Du denn, um im Laufe eines Wochenendes für Dich herauszufinden, ob Dir das Auto gefällt oder nicht?

Meistens gibt es ja die Möglichkeit, trotzdem mehr km zu fahren und dann eine Kostenpauschale pro km selbst zu entrichten (so hab ich das mal mit dem Z4 gemacht, bei dem ich die gleiche Restriktion bekommen habe).

Kennt Dich Dein Verkäufer - hast Du Deinen heutigen SLK bei ihm gekauft, lässt Du ihn in seinem Betrieb warten? Und weiß er, wie sehr Du Dich tatsächlich für einen "neuen" interessierst? Dann wird er Dir auch mehr km zugestehen, in einem Rahmen, der in seiner "Macht" liegt.

Gruß

Heiko

--
Frontantrieb ist entgangene Lebensfreude

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   Icke04

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 Geschrieben am 08.04.2011 um 22:13 Uhr   


Aljubo schrieb:
Er meinte eigentlich, dürfen nicht mehr als max. 200 Km gefahren werden.
Da sagte ich, unter diesen Umständen würde ich auf eine Fahrt verzichten.
Wurde bei euch auch eine Kilometerbegrenzung angesprochen?



Moin,

wenn Du kein Kunde bist , absolut ok und nachvollziehbar. Mehr als 200km für eine Probefahrt zu fordern (ohne background), riecht ganz klar nach Schmarotzertum !

Kann jetzt nur für die NL in D sprechen, 3 Tage mit 500 km waren für SLK und E-Coupe stets ok, da Kundenbindung seit Jahren vorhanden.

Gruß

Bernd




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   SLK172

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 Geschrieben am 08.04.2011 um 22:51 Uhr   



Da sagte ich, unter diesen Umständen würde ich auf eine Fahrt verzichten.


N'abend,

der Verkäufer wird daraus (evtl. zu recht?) schließen, dass das Kaufinteresse vielleicht doch nicht sooo groß bei dir ist.

Gruß

Guido

--
*** R172 + W212 schwarz ***

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 Geschrieben am 09.04.2011 um 07:57 Uhr   


SLK172 schrieb:


Da sagte ich, unter diesen Umständen würde ich auf eine Fahrt verzichten.


der Verkäufer wird daraus (evtl. zu recht?) schließen, dass das Kaufinteresse vielleicht doch nicht sooo groß bei dir ist.


Richtig!!!

Finde mehr km im Regelfall auch vollkommen überzogen!
Wer meint, mehr Zeit + km zu benötigen, sollte zur Autovermietung gehen. Aber das ist den meisten dann wahrscheinlich zu teuer

Überlegt euch mal welche Kosten dadurch effektiv für die NL bzw. den Händler entstehen. Und letztendlich müssen die Kosten ja auch wieder irgendwie auf den Kunden abgewälzt werden.

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   lennon



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 Geschrieben am 09.04.2011 um 08:19 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von lennon am 09.04.2011 um 08:21 Uhr ]

Moin,

meiner Meinung nach sollte das in einem persönliche Gespräch geklärt werden. Wenn man dem Verkäufer klar machen kann, warum es mehr Kilometer werden und beide Seiten erkennbar Interesse an dem Geschäft haben, findet sich immer eine Lösung.

Eine wie auch immer geartete Verpflichtung des Autohauses den Vorführer unbegrenzt mitzugeben gibt es sicher nicht und das Interesse an einer Begrenzung ist wohl verständlich, wenn oft nur zur Gaudi bei schönem Wetter mal 500km runtergeritten werden ohne dass ernsthafte Kaufabsichten bestehen.

Ich hatte auch schon Vorführfahrzeuge über ein Wochenende, wo es eben gezwungenermassen - nicht durch Spaßfahrten - etwas mehr Kilometer wurden, weil während der Ausleihzeit durch verschiedene örtlich auseinanderliegende Termine kein Wechsel auf mein Privatfahrzeug möglich war. Das wurde mit der Verkäuferin geklärt und war dann auch kein Problem.

Meine R172 Probefahrt ging über ca. 50km - das war vollkommen ausreichend ...


schöne Grüße

Andy

--
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"Life is what happens to you while you are busy making other plans."

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 Geschrieben am 09.04.2011 um 09:22 Uhr   
Hallo

Danke für eure Beiträge, aber meine Primäre Frage war , wie dies bei euch,
also denen die bereits eine Probefahrt mit dem R 172 gemacht haben gehandhabt wurde.

Ich muss wohl ergänzend erwähnen, das ich bereits langjähriger Kunde dieses Autohauses bin und ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht, also keiner der sich mal ein paar schöne Stunden mit einem Roadster machen will.
Gut, ich mache prinzipiell vor dem Kauf einen Probefahrt mit dem in Frage kommenden Modell, sollte ich bereits an Anfang der Fahrt merken das Auto bzw. der Motor entspricht nicht meinen Vorstellungen, werde ich die Fahrt abbrechen. Dies ist bereits zwei mal geschehen, dass ich das Fahrzeug nach 20 km Fahrt zurückbrachte.
Nur eine Probefahrt beinhaltet für mich, ein Fahrzeug bei allen Einsatzbedinungen zu testen (Stadt, BAB, Landstraße, Bergfahrten usw) das da auch mal 200 km nicht reichen, liegt in der Natur der Sache, wer hat schon gleich Passstraßen vor der Haustüre.

Aber wie gesagt, ein Zuschlag von 100 oder 150 Km dürfte bei entsprechender Erklärung kein Problem sein.
Soweit ich bei den jetztigen Antworten herauslesen konnte, gibt es in dieser Frage keine generelle Anordnung von "OBEN"die Probefahrkilometer zu begrenzen, es handelt hier jedes Autohaus individuell.

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 09.04.2011 um 09:26 Uhr   


sandiego schrieb:
Hi,

soweit ich weiß soll darauf geachtet werden, dass nicht zuviele km gefahren werden weil natürlich jeder km mehr den Wert des Fahrzeugs mindert. Zusätzlich sind diverse Fahrzeuge bereits "besonderen" Kunden (zum Kauf) mit einer maximal km-Zahl versprochen/verkauft. Wenn jeder Kunde soviel fahren könnte wie er gern würde, könnten die Händler diese Fahrzeuge nur mit höherem Wertverlust verkaufen.
Ich finde die Grenze sinnvoll, sollte jedoch auf Anfrage hin und wieder "ausgeweitet" werden sofern diese Anfragen nicht die Regel werden.

Für wie lange bekommst Du das Fahrzeug?



Hallo Sandiego

Einen Tag (von 10.00 Uhr bis ca 18.00 Uhr) es ist der 250 er. Bin ja schon sehr gespannt wie er sich vom R-171 bzw von meinem jetzigen Z 4 unterscheidet.

Gruß Aljubo

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   SLK172

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 Geschrieben am 09.04.2011 um 09:59 Uhr   
Nachdem ich den ersten 171er bestellt hatte, wollte ich vor der Ausstattungsabkärung eine Probefahrt machen, um zu entscheiden, ob ich Schaltung oder Automatik nehme.

Ich habe den SLK dann für eine Stunde ohne Kilometerbegrenzung bekommen.

Gruß

Guido

P.S.: ist dann ein Schalter geworden.

--
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