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Klatsch und Tratsch » » Thema: Sorry , mal wieder Ebay :( Bin jetzt Schwerverbrecher -> Wettbewerbsverletzung - bitte um Rat ! |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 980
User seit 20.11.2007
| Geschrieben am 26.03.2011 um 20:55 Uhr  
| Servus Zusammen ,
jetzt hat es mich auch erwischt
Heute kam ein Schreiben von einem Rechtanwalt der mir Wettbewerbsverletzung vorwirft
Angeblich vertritt er einen Ebay Händler mir dem ich bis jetzt nichts zu tun hatte und der zwar Computersachen anbietet ,
aber keinen identischen Artikel wie ich anbietet.
Konkret wird wir mir vorgeworfen das mein Handel gewerblicher Natur wäre , ich aber als Privatanbieter angemeldet bin.
Sie beziehen sich auf eine Auktion von mir , wo ich 9 identische Artikel (gebrauchte Wlan Karten für 6 euro pro Stück) angeoten habe.
Davon habe ich nur einen Artikel verkauft und zwar an die Anwaltskanzlei die mich jetzt abmahnt !!!
So haben die meine Adresse rausbekommen und mir den Liebesbrief geschickt ! Die haben am 22.3.2011 den Artikel gekauft und am
selben Tag das Schreiben verfasst. Der Artikel würde übrigens bis heute auch nicht bezahlt.
Heute habe ich den Schrieb im Briefkasten entdeckt ! Jetzt soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und
755 Euro bis zum 29.3.2011 überweisen !!! Das Teil kam nicht mal als Einschreiben , also die haben nicht mal ein Nachweiß das ich das
Schreiben überhaupt bekommen habe ! Also müsste ich eigentlich sofort überweisen um die Frist zu halten !
Natürlich bin ich in keinem Rechtsschutz , also kann auch net mal so schnell zum Anwalt rennen ! Will die Kosten ja auch nicht noch mehr in die Höhe treiben,
aber 755 Euro möchte ich auch nicht aus dem Fenster schmeißen. Es geht hier um einen angeblichen Streitwert von 15.000 euro !!! Die auktion um die es ging war 9 mal 6 Euro , also 54 Euro ! Desweiteren habe ich seit Jahresbeginn 17 andere gebrauchte Artikel verkauft , die in meinen Bewertungen zu sehen sind !
Also ca. 6 Artikel pro Monat ! (in wirklichkeit waren es ein paar mehr , aber für die gab es keine Bewertungen , somit nicht sichtbar). Alles waren gebrauchte nicht orignal verpackte alte Computerteile , die alle nichts mit dem angeblichem Kläger zu tun haben !
Ich denke mal der Anwalt und die Kläger kennen sich privat (ähnliche Postleitzahl) und wollen sich bisi Geld nebenbei verdienen. Bei Google habe ich zumindest nicht in der Art über diese Anwaltskanzlei gefunden.
Wie soll ich vorgehen , ignorieren , immerhin haben die nicht mal ein Nachweiß das ich das Schreiben bekommen habe ? Oder muss ich den Mist wirklich bezahlen , ne tolle Sache am Ende des Monats ? Wie würdet ihr vorgehen ?
Bin für jeden Tipp dankbar !!!
--
mit freundlichen Gerüchen
Stuhlgang
Vorstellung : http://tinyurl.com/6dxmuo
Aktueller Stand : http://tinyurl.com/5fmh4x | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 72
User seit 02.01.2009
| Geschrieben am 26.03.2011 um 21:45 Uhr  
| Abosluter Quatsch, bloß nicht Zahlen und schon gar nicht darauf eingehen, solche Dinge sind leider in unserer heutigen Zeit Alltag
Massenabmahnungen mit Unterlassungserklärungen und man soll einen bestimmten Betrag zahlen, das gibt es bei jedem Thema, Verdacht auf Musikdownloads, Verdacht auf Illegale Internetinhalte usw. die Liste ist unendlich.
Die Verbraucherschützer warnen davor solche Dinge einfach aus Angst oder Unwissenheit zu bezahlen.
Mein Rat: Geh einfach zum Anwalt leg Ihm die Sachlage dar, vorallem kein Problem wenn du Rechtsschutz hast, und der wird dir grinsend versichern das du keine Sorgen haben brauchst, der setzt ein gepfeffertes Schreiben auf und die Sache ist vom Tisch.
Aber das sind nur meine Erfahrungswerte, die ich über befreundete Anwälte und Co. erfahren durfte.
Noch als kleine Anmerkung, der Käufer hat noch nicht mal die Ware bezahlt somit könntest du das auf jeden Fall auch noch mit einbringen da der Käufer einen Kaufvertrag mit dir eingegangen ist und dieser zur Zahlung verpflichtet ist.
Also macht dir keinen Kopf, diese Abmahnung SOLLEN ein mulmiges Gefühl verursachen und dich zu unüberlegten Aktionen verleiten.
--
***Grüße aus dem sonnigen BW*** =)
by Tobias | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.03.2011 um 21:47 Uhr  
| Hallo
Wegschmeissen, den darauffolgenden auch, den nächsten auch und falls noch einer kommt auch.
Erst wenn du solltest von anderer Stelle zur Zahlung aufgefordert werden schriftlich widerspruch einlegen oder am besten gleich zum Anwalt.
Soweit wirds aber nicht kommen.
--
Mehrjungfraumann und Blaubarschbube vereint!! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1491
User seit 22.12.2007
| Geschrieben am 26.03.2011 um 21:58 Uhr  
| Ich würde nicht mehr tun, außer auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages (Ebay-Kauf) zu bestehen. Sprich die Zahlung der 6 Euro einfordern.
Sicher das es kein Einschreiben war? Gibt ja auch Einwurf-Einschreiben. Sollte es tatsächlich nur ein "Brief" sein, dann würde ich erstmal abwarten was da noch so kommt... (wahrscheinlich nichts).
Übrigens: So eine Rechtschutzversicherung kostet nicht die Welt...
--
Gruß,
Markus
___________________________________________
SLK 350 7G (55AMG-Optik) iridiumsilber (09/2004) - http://www.myslk.tk/ | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 980
User seit 20.11.2007
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.03.2011 um 22:03 Uhr  
| Hi Andy
Ich gebe fischmanni recht. Solche dubiosen Anwaltskanzleien wollen "naiven" Bürgern nur das Geld aus der Tasche ziehen. Hatte einen Fall bei meinem Vater, wo es um nicht bezahlte Internetrechnungen meiner verstorbenen Großmutter ging. Da kamen auch innerhalb eines halben Jahres immer wieder neue Forderungen, welche nichtmal per Einschreiben versandt wurden.
Google mal die Kanzlei bzw. den Anwalt, sowie den Forderer. Vielleicht steht der bereits auf einem Index und ist schon in diversen Angelegenheiten bekannt. War bei dem Anwalt, welcher meinen Vater belangen wollte so.
--
Grüße Ralph
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.03.2011 um 22:13 Uhr  
|
Stuhlgang schrieb:
Kam als 90 Cent Brief , kann kein Einschreiben sein , oder ?
Das ist ein normaler "Kompaktbrief", null Einschreiben oder so.
Schliesse mich meinen Vorrednern an- das Schreiben ignorieren und auf die Bezahlung des gelieferten Artikels bestehen, parallel den Vorfall wegen der nicht bezahlten Ware Ebay melden, auch wenn das ev. nichts bringt.
Beste Grüße
Frank | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 26.03.2011 um 22:20 Uhr  
| Aus dem Bauch raus würde ich die Forderung ignorieren und den Kaufpreis ganz normal, wie bei jedem anderen Käufer auch, einfordern.
Zumindestens nach den hier aufgeführten "Anhaltspunkte ob sie privat oder gewerblich handeln" und deinen eigenen Angaben, handelt es sich um privates Handeln.
http://pages.ebay.de/help/sell/businessaccount.html
Vielleicht äußert sich ja noch ein RA aus dem Forum hierzu.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.03.2011 um 22:34 Uhr  
|
Stuhlgang schrieb:
Ich denke mal der Anwalt und die Kläger kennen sich privat (ähnliche Postleitzahl) und wollen sich bisi Geld nebenbei verdienen. Bei Google habe ich zumindest nicht in der Art über diese Anwaltskanzlei gefunden.
Nachsatz: erstmal ohne Einschreiben, dann mit? einem Briefkopf aus dem nicht eindeutig eine Kanzlei hervorgeht?
Ab in die Tonne. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1218
User seit 01.02.2008
| Geschrieben am 26.03.2011 um 22:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sansibar am 26.03.2011 um 22:59 Uhr ]
Moin
die "Wettbewerbsverletzung" resultiert doch aus der Annahme der Gegenpartei du würdest gewerblich bei Ebay handeln.
Bevor dieser Nachweiß nicht erbracht ist, hast Du Dich (denke ich) auch keiner "Wettbewerbsverletzung" schuldig gemacht. Ob es bei Dir stichhaltige Anhaltpunkte für gewerbliches Handeln gibt, mußt Du klären.
Wenn nein, würde ich die Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben und erstmal abwarten was sich die Abzocker dann einfallen lassen. Wenn ja - Rechtsanwalt fragen / beauftragen und der wird vermutlich sagen: nicht unterschreiben.
Grüsse Sansibar
Du schreibst: "Bei Google habe ich zumindest nicht in der Art über diese Anwaltskanzlei gefunden."
Heißt das es gibt nirgendwo einen Hinweis, dass es diese Kanzlei überhaupt gibt?
Dann sind natürlich Betrüger am Werk.....! | Antworten
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