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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unwissende Angabe im Beschreibungstext mobile.de. Preisminderung??
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 Geschrieben am 25.02.2011 um 10:16 Uhr   
Hallo,

ich habe ja vor 3 Wochen meinen Audi A3 verkauft, über mobile.de.
Ich hatte das Auto mit S-line Paket gekauft, also es hatte s-line Felgen, Sitze, Fahrwerk wasweisich....

Beim Verkauf habe ich bei Mobile die schlüsselnummer eingetippt und dann kam unter anderem S-Line sportpaket plus, also hab ich das angewählt...hab ehrlich gesagt keine ahung was alles sline ist und was nicht.
nun kam ein käufer und hat sich das auto angesehen und auch gekauft. jetzt zwei(!) wochen später ruft er an und will eine preisminderung weil es kein sline sportpaket plus wäre.

P.S. ich habe lediglich die vorauswahl von mobile genommen. im kaufvertrag hab ich es aber weggelassen.

er behauptet das sportpaket plus hat einen schwarzen dachhimmel und chromendrohrblenden....keine ahnung!

er behauptet er habe sich nur aufgrund dessen das auto gekauft. äh.....sorry! das hätte er aber doch bei kauf sehen müssen??

wie ist da denn die rechtliche handhabe?

meiner meinung hat er wohl jetzt ein paar reparaturen gehabt und will den verlust ausgleichen!


ahhhh wie mich das ank*****

--
LG
Alex

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   QT

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 Geschrieben am 25.02.2011 um 10:21 Uhr   
Um es kurz zu machen: ich denke, der Inhalt des Vertrages zählt und nicht, was irgendwo sonst mal stand. Sein Pech, wenn er darauf Wert legt, beim Kauf aber nicht drauf achtet. Ich würde seine Post in die Rundablage befördern....

--
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   SLK172

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 Geschrieben am 25.02.2011 um 10:25 Uhr   
Hallo Alex,

ich denke, dass hier nur der Kaufvertrag relevant ist und die Anzeige nicht als Vertragsbestandteil zählt. Von daher kann dir eigentlich nichts passieren. Außerdem ist der angebliche "Mangel" wie du schon sagtest offensichtlich gewesen.

Ich hatte mal den umgekehrten Fall: 190er gekauft für 1.600€, der angeblich ABS haben sollte. Zu Hause festgestellt, dass er keins hatte und dann 100€ zurückgefordert (ich war auch sauer, weil der Scheibenwischer gleich mal für 200€ repariert werden musste).

Die 100€ habe ich aber anstandslos zurückbekommen. Es hat sich dann rausgestellt, dass der Irrtum auch dadurch zustande kam, dass der Sohn des Verkäufers bei mobile falsche Kreuze gemacht hatte und so das ABS in den Kaufvertrag übernommen wurde.

Gruß

Guido

--
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   Gerd122

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 Geschrieben am 25.02.2011 um 10:27 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Gerd122 am 25.02.2011 um 10:29 Uhr ]

Hi Alex,

sieht nicht rosig aus - auch unwissende Falschangaben können riskant werden. Eine zugesicherte Eigenschaft hat der Wagen ja scheinbar nicht gehabt - das könnte eng werden. Er kann meiner Meinung auf Nachbesserung bestehen (was natürlich nicht geht). Somit bleibt eigentlich nur eine Preisminderung oder Rückabwicklung übrig. Evtl. versuchen gütig zu einigen, ansonsten ab zum Anwalt und beraten lassen.
Mir ist selbst sowas ähnliches vor einige Jahren passiert. Ich durfte dann noch ca. 40 % des Verkaufspreises wieder zurückzahlen.

Gruß

Gerhard

--
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die Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
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 Geschrieben am 25.02.2011 um 10:57 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von dreieralex am 25.02.2011 um 11:15 Uhr ]



Gerd122 schrieb:

Hi Alex,

sieht nicht rosig aus - auch unwissende Falschangaben können riskant werden. Eine zugesicherte Eigenschaft hat der Wagen ja scheinbar nicht gehabt - das könnte eng werden. Er kann meiner Meinung auf Nachbesserung bestehen (was natürlich nicht geht). Somit bleibt eigentlich nur eine Preisminderung oder Rückabwicklung übrig. Evtl. versuchen gütig zu einigen, ansonsten ab zum Anwalt und beraten lassen.
Mir ist selbst sowas ähnliches vor einige Jahren passiert. Ich durfte dann noch ca. 40 % des Verkaufspreises wieder zurückzahlen.

Gruß

Gerhard

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wieso zugesichert?? remember: ist eine mobile anzeige KEIN ebay!

im vertrag wurde nichts zugesichert!

als nächstes hänge ich einen zettel ins auto auf dem ich mich beim preis um ne null am ende vertu und dann muss ich das auto billiger hergeben oder was! so ein blödsinn!!

--
LG
Alex

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   winner

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 Geschrieben am 25.02.2011 um 11:13 Uhr   
Der Vertrag zählt. Und nur das, was da geschrieben steht.

Es ist bekannt, dass die Software bei den Online-Inseraten des öfteren (was mich ehrlich gesagt nicht wundert, da man ja xig Sachen ordern kann) Fehler aufweisen.

Ich würde mich nicht drängen lassen und mich klar auf den Vertrag berufen. Zugesichert ist das, was im Vertrag steht, wäre ja sonst noch schöner....

--
Jedenfalls ist es besser, ein eckiges Etwas zu sein als ein rundes Nichts (Friedrich Hebbel, dt. Dichter, 1813-1863)

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   convertible

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 Geschrieben am 25.02.2011 um 11:14 Uhr   
Hey Alex,

Du weist nach, dass Du im guten Glauben gehandelt hast, also alles entsp. nach Schlüsselnummer im Formular angebömmelt hast (andere Optionen gab es nicht, und Du hast das naheliegendste genommen).

Er muss Dir arglistige Täuschung nachweisen, das wird schwer
Also dass Du bewußt eine wesentliche Eigenschaft verschwiegen hast.

Deshalb immer: ´´Irrtümer vorbehalten´´

Beste Grüße

--
Convertible
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 Geschrieben am 25.02.2011 um 11:18 Uhr   
genau!

wie oft steht beim SLK R170 vollausstattung in der verkaufsanzeige....und dann fehlen die el. sitze (hat so gut wie keiner).

dann kauf ich den wagen nach begutachtung und dann kann ich ansprüche stellen das ich el. sitze nachgerüstst bekomme??



--
LG
Alex

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 Geschrieben am 25.02.2011 um 11:19 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von dreieralex am 25.02.2011 um 11:20 Uhr ]



convertible schrieb:
Hey Alex,

Du weist nach, dass Du im guten Glauben gehandelt hast, also alles entsp. nach Schlüsselnummer im Formular angebömmelt hast (andere Optionen gab es nicht, und Du hast das naheliegendste genommen).

Er muss Dir arglistige Täuschung nachweisen, das wird schwer
Also dass Du bewußt eine wesentliche Eigenschaft verschwiegen hast.

Deshalb immer: ´´Irrtümer vorbehalten´´

Beste Grüße

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wie kann ich denn einen schwarzen dachhimmel arglistig verschweigen wenn der fuzzi im auto sitzt????

"vorsicht guck mal nicht nach oben" oder was??

--
LG
Alex

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   Wiesel

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 Geschrieben am 25.02.2011 um 12:15 Uhr   
Schau in den schriftlichen Vertrag.

Dort wird vermutlich eine Schriftformklausel enthalten sein, womit mündliche und sonstig abgefaßte Anpreisungen außerhalb des Vertragstextes nur dann eine gewisse Rolle spielen könnten, wenn Arglist im Spiel wäre oder wenn diese Angaben ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden wären. Dürfte beides nicht der Fall sein, aber schau halt nach.

Angaben aus dem Internet sowie aus eMails sind nicht in Schriftform, sondern in Textform abgefaßt, ein kleiner aber wichtiger Unterschied.

Sofern die Einzelheiten des "S-Pakets +" vertrags- und kaufentscheidend gewesen wären, hätte dies im Vertrag besonders erwähnt werden müssen, dürfte wohl nicht der Fall sein.

Sofern es auf den dunklen Himmel ankommt, hätte diese fehlende Eigenschaft gerade einem Käufer, der - angeblich - entscheidenden Wert auf speziell diesen Himmel legte, bei der Besichtigung sofort auffallen müssen. Es sei denn, er leidet unter mentaler oder physischer Amaurosis.

Ich würde mal ganz gelassen bleiben.

Grüße vom Willy





   

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