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Tipps und Technik R170 » » Thema: Serienmäßig Xenon, trotzdem Gen II mit LWR? |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.02.2011 um 22:44 Uhr  
| Hallo ihr Lieben!
Bitte nicht gleich erschlagen, weil ich dieses Thema aufrolle.
Habe das Forum schon lange durchstöbert... Habe auch viel über das anpassen der Leuchtweitenregulierung bei Nicht-Xenon- oder umgerüsteten Fahrzeugen gelesen.
Allerdings habe ich glaube ich nichts gefunden, dass jemand mal in ein Serienmäßiges Xenon-Fahrzeug einen Gen II mit LWR gebastelt hat.
Nun die eigentliche Frage, gibt es wirklich niemanden der das hinbekommen/versucht hat???
Ok, mir fehlt ein wenig die Vorstellungskraft, da ich den "umgebauten LWR-Anschluss" bei Nicht-Xenon noch nicht gesehen habe. Wenn die Aufnahme für den Luftdruckstellmotor sich hinter der kleinen Abdeckung (so wie überall beschrieben) befindet und der Motor angeschlossen werden kann. Was ist dann der große Unterschied zu dem elektrischen Stellmotor bei original Xenon??
Die eigentliche "Aufnahme" kann doch nicht so anders sein, da dürfte es doch keine Rolle spielen, wie der Stellmotor angetrieben wird, oder habe ich da einen Denkfehler???
Jedenfalls kann ich diese grauenvollen Scheinwerfer nicht mehr sehen.
Und wäre echt froh wenn mir jemand helfen könnte...
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Grüße
Severine | Antworten
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| Geschrieben am 24.02.2011 um 07:57 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Zaskar am 24.02.2011 um 08:00 Uhr ]
dave schrieb:
Moin Severine,
Ich würde kein Auto was serienmäßig Xenon hat mit chinesischen Billigscheinwerfern ausrüsten.
Dave
naja, wenn man so ein mieses (ICH würde auch sagen VERARSCHUNG XENON wie im 170er) hat, schon....
@Severine: ich habe damals von ori XENON auf GEN II mit elektri. LWR umgerüstet, dazu noch nen billig HID XENOn Kit 6000K für 49.- EU von EBAY, und schon konnte man nachts echt was erkennen....
dazu den GEN II hinten aufschneiden (gibts ne große Anleitung hier im Forum zu), dann den Knubbel vom Stellmotor soweit abfeilen, dass er in die AUfnahme des Scheinwerfers passt.
Mein LWR funktionierte top, nix wackelte und den TÜV habe ich in der Config auch 2x bestanden.
HINWEIS: natürlich ist das Ganze nicht 100% legal (muss jeder selber wissen).... wie natürlich auch der laute SS, oder ne andere Riemenscheibe , gell
--
Gruss, Karsten
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| Geschrieben am 24.02.2011 um 09:04 Uhr  
| Von der "Legalität" würde ich das genauso einstufen, wie ein Gen2-Scheinwerfer in einem SLK, der vorher mit Halogenlicht unterwegs war. Die Umrüstung eines Wagens auf Halogenlicht, der ab Werk Xenon hatte, ist selbst nicht illegal - sofern der neue Scheinwerfer zugelassen ist (e-Kennzeichnung). Und Auflagen zur Umrüstung (autom. Höhenverstellung, SWR-Anlage) gibts auch nur in der umgekehrten Richtung (Halogen->Xenon).
Bleibt die "interne" Problematik der Gen2 - serienmäßig keine Zulassung, da die LWR fehlt. Mit LWR nachgerüstet keine Zulassung, da nicht zulässiger Eingriff ins Scheinwerfersystem.
Muß jeder selbst wissen. Ich selbst hab (noch) Xenon am Wagen, die Gen2 liegen aber bereits rum. Das Xenon-Licht am R170 ist so käse, daß eine Umrüstung auf die bekanntermaßen von der Lichtausbeute her tollen Gen2 mit modernen Leuchtmitteln (+90%/+100%) nur Vorteile hat. Von der Optik mal abgesehen, kann man viel leichter mit Leuchtmitteln experimentieren und der Ersatz für defekte Leuchten ist auch viel günstiger.
Also, warum nicht?
Gruß,
Harald | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 24.02.2011 um 09:26 Uhr  
| Wow so schnell habe ich mit Antworten nicht gerechnet.
Also dafür danke erstmal.
Hier wird ständig von legal/illegal gesprochen. Ok, was kann schlimmstenfalls passieren, sollte jemand das rausfinden, das die Scheinis umgerüstet sind? Wenn meine Lichtausbeute höher ist und nix wackeln würde (wenns ordentlich gemacht ist) ist das doch besser als das original. Denn ich seh vom orginal Xenon beim 170er kaum einen Helligkeitsunterschied zum leicht gelblichen H7...
Davon abgesehen habe ich lasierte Rückleuchten drin, von daher bin ich eh nicht mehr ganz auf der legalen Seite...
Ich bin zwar handwerklich nicht ganz unbegabt, aber trotzdem nicht sicher ob das bei mir so probemlos klappen würde. Und muss ich den Baionettverschluss da rein dremeln, oder nicht (elektr. Stellmotor so befestigt)?
Grüße | Antworten
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