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Klatsch und Tratsch » » Thema: Privatverkauf und Rückgabe...wie siehts aus? |
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| Geschrieben am 05.02.2011 um 18:34 Uhr  
| Hallo community!
Meine Nachbarin hat ihr Auto verkauft. Der käufer hat eine Probefahrt gemacht und sich das Fahrzeug angesehen. Sie hat ihm sogar noch angeboten mit ihm in ihre Werkstatt zu fahren in der der Wagen regelmässig gewartet wurde. Dies hat der Käufer dankend abgelehnt und das Fahrzeug gekauft.
Der wagen hatte neu Tüv und eine neue Inspektion bekommen.
Nun hat sich der Käufer bei ihr gemeldet und scheinbar Mängel festgestellt: Zum einen ein Radlager und dann eine nicht funktionierende Klimaanlage.
Bei der Probefahrt wurde von keinem der beteiligten ein defektes Radlager wahrgenommen und da die Klima immer auf Eco war über den winter wusste die Verkäuferin auch nichts davon. vor allem da es beim Kauftag gerade mal 3 grad waren....
wie sieht hier die rechtslage aus? hat der Käufer denn eine chance auf rückgabe oder nachbesserung?
im Kaufvertrag ist die sachmängelhaftung ausgeschlossen (standardvertrag).
die nachbarin ist schon leicht "panisch"!
--
LG
Alex
Audi A3 2.0 Tdi Ambition 2004 nachtschwarz / CLK200 Sport Smaragdschwarz
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
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| Geschrieben am 05.02.2011 um 19:08 Uhr  
| Hallo Alex...
da hat der Käufer wohl Pech gehabt. Ein Radlager kann man beim Kauf prüfen, bei einer Probefahrt macht sich dieses bemerkbar sollte es defekt sein , auf einer Bühne ( was seitens der Verkäuferin angeboten wurde und vom Käufer abgelehnt ) ist dies natürlich durch eine Rüttelprobe und anderer Prüftechniken besser möglich.
Auch eine Klimaanlage kann man beim Kauf prüfen. Sollte er dies alles nicht getan haben , ist es sein Problem. Dafür sind nun mal Pobefahrten da, zumal ein Werkstattbesuch angeboten wurde. Sollte dem Käufer die Idee kommen die Verkäuferin wollte die besagten Mängel verheimlichen, würde ich ihm ein müdes Lächeln schenken.Ein Werkstattbesuch wurde angeboten.
Und sein wir mal ehrlich, ein defektes Radlager kostet nicht die Welt, zumal es kein Neuwagen ist. Bei einer Klimaanlage könnte es teurer werden, aber wahrscheinlich muss sie nur neu befüllt werden.
Also entspannt bleiben...
--
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Schreiberlevel: Forenkönig
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 | Geschrieben am 05.02.2011 um 20:26 Uhr  
| Hi Alex,
das hängt einfach vom Kaufvertrag ab. "Standart" gibts dabei nicht. Die Gewährleistung muss explizit ausgeschlossen sein. Wenn der Käufer ein Fuchs ist, schiebt er einen Händlervertrag unter. Um das zu vermeiden sollte man beim Privatverkauf auf jeden Fall den ADAC Kaufvertrag nehmen, denn darin sind eindeutige Formulierungen.
Gude, Olli.
--
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